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Oder: zweierlei Auslegung von Menschenrechten
Ist das so? Zweierlei Gewaltenteilungen im Staatswesen?
Man sollte meinen, dass es eine einzige und für alle gültige und anwendbare Rechtsprechung gibt. Denn wir leben in einer Demokratie. Obwohl das zwischenzeitlich vermehrt nicht mehr so aussieht. Denn „her highness, die Queen von Berlin“ handelt nach Art von Louis XIV: L’état c’est moi. Und das meint Einzelherrschaft.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist existent und wichtig. Und wichtig ist auch die „Spitz pass auf“-Position der Bürger, so es um Straftaten geht. Aber….
Genau dort, wo es darum geht, dass ein Untergebener betroffen ist, greift der Schutz des Abhängigen nicht wirklich mehr. Ein simples Beispiel: Ein Angestellter kommt hinter eine Straftat seines Vorgesetzten. Sein moralisches Gewissen sagt ihm: Melden. Sein „Überlegenstrieb“ in Bezug auf Schutz seines „Happchens und Pappchens“ lässt ihn zögern. Denn (Geld)Macht sitzt am höheren Hebel. Somit muss der Anzeigende/Melder/Aufdecker damit rechnen, seine Papiere zu erhalten. Denn ein AG wird damit durchkommen, dass das „Vertrauensverhältnis“ gestört ist. Egal, wie die endgültige Behandlung der Anzeige letztendlich ausgeht.
Also eine Frage des Whistleblowing. Denn es sollte Interesse daran bestehen, Straftaten aufgedeckt zu bekommen. Aber Zeugenschutzprogramme für die wichtigen und der Gemeinschaft dienenden Aufklärer gibt es nicht wirklich. Siehe hierzu auch Snowden, Manning oder Assange. Die Großen. Und die Kleinen…
Denn wer schützt den „Petzer“? Es ist vollkommen klar, dass ein Mitarbeiter solidarisch seiner Firma/Chef gegenüber ist. Auch wenn er selbst meint, dass dieser ein großes Ar******* ist, so ist dies zu denken sein Privatvergnügen.
Seit 2011 liegt eine OECD-Studie vor, diese <<bescheinigt Deutschland unzureichenden Schutz und eine unklare Rechtslage. Potenzielle Whistleblower können hierzulande nicht abschätzen, wie Gerichte später ihren Fall beurteilen werden, ob sie vor Mobbing und Arbeitsplatzverlust geschützt werden oder nicht. Die Folge: Menschen, die Missstände am Arbeitsplatz beobachten, werden abgeschreckt darauf hinzuweisen. Stattdessen schweigen sie und die Missstände – gleich ob Korruption, lasche Sicherheits- und Umweltstandards oder gefährliche Behandlungen und Pflege – bestehen fort und eskalieren weiter. << Whistleblower Netzwerk e.V. <<
Bekannt geworden war der Fall der Mitarbeiterin in einem Pflegeheim. Dieser war 2005 fristlos gekündigt worden, da sie eine Strafanzeige gegen den Betreiber des Heimes gestellt hatte, der ihr daraufhin fristlos kündigte. Ein jahrelanger Kampf, auch mit Unterstützung von ver.di durch diverse Institutionen erfolgte. Denn das Arbeitsgericht Berlin hatte ihr zwar zuvor Recht gegeben, jedoch dem Betreiber des Pflegeheimes, die sich im alleinigen Besitz des Landes befindliche Vivantes Gmbh wurde vom Landes- und Bundesarbeitsgericht die fristlose Kündigung als rechtens attestiert.
Die mehr als seltsam anmutende doppelte! Rechtsauffassung des EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) im Sinne von gerecht und mehr gerecht oder aber auch gleich und gleicher – je nachdem, wer es ist – zeigte sich in seiner Stellungnahme. Die Frau hatte als letzten Ausweg diesen einbezogen, der dann zu ihren Gunsten nach 3 Jahren entschied und ihr einige Zahlungen zugestand. Denn die Begründung war, dass ganz klar gegen den § 10 verstoßen worden sei, da Frau Heimisch als Whistleblowerin richtig gehandelt habe. Gleichzeitig jedoch konstatierte er: Nach der einschlägigen Rechtsprechung der deutschen Gerichte kann eine Strafanzeige gegen einen Arbeitgeber eine Kündigung rechtfertigen, wenn sie eine erhebliche Verletzung der Loyalitätspflicht darstellt. <<
Hierzu nun kommentiert Whistleblower:
<< Unternehmen werden gewöhnlich mit deren Eigentümer*innen und Leitung identifiziert, als würden alle Unternehmen lediglich aus ihren Eigentümer*innen und Leitungen bestehen. Dadurch wird in Arbeitsgerichtsprozessen u.a. verdeckt, dass es konkrete Menschen sind, deren Interessen gegen die Interessen von Beschäftigten stehen. Praktischerweise lassen sich so die egoistischen Interessen sozial ohnehin Privilegierter in moralisch kleidsamere Mäntelchen hüllen wie z.B. den eines zu verteidigenden“guten Rufes” des angeblichen “Unternehmens”.<<
Gibt es dazu neuere Auffassungen? Oder hat sich diesbezüglich etwas getan? Ich fürchte, dass dem nicht so ist. Was also bedeutet: Dessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe. Aus Angst: Denn „Undank ist der Welt Lohn“. Oder derjenige der Ehrlichkeit. Somit werden viele Straftaten weiterhin unentdeckt bleiben. Weil die Gerechtigkeit besondere Wege geht.
Was denken Sie?