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"Die sagen das hinter vorgehaltener Hand ziemlich offen, daß es für die Kommunen günstiger ist diese rechtswidrigen Richtlinien aufrecht zu erhalten, tausenden von Menschen weniger Miete auszahlen zu müssen, dafür nehmen sie dann auch gerne die Klagekosten in Kauf."
Rechtsanwalt Dirk Feiertag: - Bei 4:50 in diesem Video:
Also im Klartext. Die Kommune erstellt wissentlich und systematisch rechtswidrige Bescheide, in der Hoffnung, dass die Empfänger nicht dagegen klagen werden.
Das scheint nach meiner Wahrnehmung das typischen Verhalten zu sein soweit es um ALG II geht, Rechtsbeugung in der Hoffnung, dass nicht allzuviele Klagen kommen. Ob es um Datenschutz geht, Maßnahmen, Mietzahlungen, das Grundgesetz, was auch immer.
Das Motto ist: Wir machen was wir wollen, wem's nicht passt der kann ja klagen.
Auf der letzten EGV, die ich gekriegt habe stand schon gar kein Paragraph als Rechtsgrundlage oder eine Laufzeit mehr drin. Nur noch, sie müssen blablabla Unterschrift bitte hier:
Ich habe zurückgeschrieben, sie sollen bitte Laufzeit und den zugrunde liegenden Paragraphen zufügen, habe zwar keine Antwort gekriegt aber jetzt habe ich einen neuen Fallmanager, wie ich durch Zufall erfahren habe. Vielleicht ein Spezialist für Querulanten *Augenroll*
Theoretisch sind Fallmanager verpflichtet ihre "Kunden" zu beraten, ich kann aber nur jedem abraten, der eine Rechtsfrage zu ALG II hat seinen Fallmanager zu fragen. Die Chance ist gut, dass der a) keine Ahnung hat oder b) lügt oder c) beides.
Es ist gar kein Bemühen erkennbar, die eigene Tätigkeit an Gesetzen auszurichten. Die Erfolgsquote bei Klagen vorm Sozialgericht scheint von 50% auf 55-60% gestiegen zu sein, die Dauer bis die Klage entschieden ist liegt bei 1-2 Jahren, Tendenz steigend.
Der Versuch der Politik, das Problem zu lösen, bestand darin, die Prozesskostenhilfe für ALG II-Empfänger abzuschaffen (ist allerdings gescheitert, wohl am Widerstand der Juristen, denen das zu weit ging).
Was mich interessieren würde. Ist das nur bei der ARGE so, dass sie versuchen sich über das Gesetz zu stellen oder ist auch bei anderen Behörden so eine Tendenz zu bemerken?
Rechtsanwalt Dirk Feiertag: - Bei 4:50 in diesem Video:
Also im Klartext. Die Kommune erstellt wissentlich und systematisch rechtswidrige Bescheide, in der Hoffnung, dass die Empfänger nicht dagegen klagen werden.
Das scheint nach meiner Wahrnehmung das typischen Verhalten zu sein soweit es um ALG II geht, Rechtsbeugung in der Hoffnung, dass nicht allzuviele Klagen kommen. Ob es um Datenschutz geht, Maßnahmen, Mietzahlungen, das Grundgesetz, was auch immer.
Das Motto ist: Wir machen was wir wollen, wem's nicht passt der kann ja klagen.
Auf der letzten EGV, die ich gekriegt habe stand schon gar kein Paragraph als Rechtsgrundlage oder eine Laufzeit mehr drin. Nur noch, sie müssen blablabla Unterschrift bitte hier:
Ich habe zurückgeschrieben, sie sollen bitte Laufzeit und den zugrunde liegenden Paragraphen zufügen, habe zwar keine Antwort gekriegt aber jetzt habe ich einen neuen Fallmanager, wie ich durch Zufall erfahren habe. Vielleicht ein Spezialist für Querulanten *Augenroll*
Theoretisch sind Fallmanager verpflichtet ihre "Kunden" zu beraten, ich kann aber nur jedem abraten, der eine Rechtsfrage zu ALG II hat seinen Fallmanager zu fragen. Die Chance ist gut, dass der a) keine Ahnung hat oder b) lügt oder c) beides.
Es ist gar kein Bemühen erkennbar, die eigene Tätigkeit an Gesetzen auszurichten. Die Erfolgsquote bei Klagen vorm Sozialgericht scheint von 50% auf 55-60% gestiegen zu sein, die Dauer bis die Klage entschieden ist liegt bei 1-2 Jahren, Tendenz steigend.
Der Versuch der Politik, das Problem zu lösen, bestand darin, die Prozesskostenhilfe für ALG II-Empfänger abzuschaffen (ist allerdings gescheitert, wohl am Widerstand der Juristen, denen das zu weit ging).
Was mich interessieren würde. Ist das nur bei der ARGE so, dass sie versuchen sich über das Gesetz zu stellen oder ist auch bei anderen Behörden so eine Tendenz zu bemerken?