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Interessanter Richterspruch zum Thema Gedankenfreiheit

Wie ist euer Rechtsempfinden?


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Einem Arbeitnehmer wurde fristlos gekündigt, weil er sich in einem Chat negativ über seinen Chef geäußert hatte. Die Klage vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung wurde tatsächlich und erstaunlicherweise abgewiesen. Der Chat war rein privat, also eine kleine Chatgruppe von wenigen Personen z.B. in Whatsapp. Keine Reichsbürgerhetze im großen Stil, keine linke Agitation für eine größere Gruppe, nicht öffentlich, nichts dergleichen.

Die Begründung lautet: Es ist nicht sichergestellt, dass der Inhalt dieses Chats nicht an die Öffentlichkeit gerät. Deswegen ist er nicht privat sondern einer öffentlichen Beleidigung gleichzustellen.

In meinen Augen ein grobes Fehlurteil. Wenn ich z.B. einen gleichlautenden Brief an drei Freunde schreibe und darin meinen Chef ein Riesenarschloch nenne - ist das dann privat oder etwa nicht, weil ja schließlich einer der Freunde meinen Brief jemand anderem zeigen und damit der Öffentlichkeit zugänglich machen könnte?

Wie steht es mit einer privaten Email von meinem Heimcomputer an einen Verteiler mit fünf privaten Empfängern, in der ich als städtischer Beamter den Bürgermeister einen hohlbirnigen Vollidioten nenne und diese Email an ihn weitergeleitet wird? Berechtigt das auch zur fristlosen Kündigung?

Sind meine Gedanken also nicht mehr frei, wenn ich sie privat "zu Papier" bringe (wobei die elektronischen Medien den geschriebenen Brief großflächig ersetzt haben)? Für mich sind das erste Anzeichen für eine totalitäre Entwicklung in unserem Staat. Richtig Angst vor der AfD muss man da eigentlich nicht mehr haben...
 

sportsgeist

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wo in Stasi Deutschland ist der verdammte Unterschied zum aus D gerne mit dem Zeigefinger bezichtigten Ungarn, Polen oder Türkei !??
 
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Womit bewiesen wäre, das Chats nie privat sind. Woher weiß der Chef eigentlich davon?
 

Woppadaq

FEAR THE BIN CHICKEN !
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Einem Arbeitnehmer wurde fristlos gekündigt, weil er sich in einem Chat negativ über seinen Chef geäußert hatte. Die Klage vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung wurde tatsächlich und erstaunlicherweise abgewiesen. Der Chat war rein privat, also eine kleine Chatgruppe von wenigen Personen z.B. in Whatsapp. Keine Reichsbürgerhetze im großen Stil, keine linke Agitation für eine größere Gruppe, nicht öffentlich, nichts dergleichen.

Die Begründung lautet: Es ist nicht sichergestellt, dass der Inhalt dieses Chats nicht an die Öffentlichkeit gerät. Deswegen ist er nicht privat sondern einer öffentlichen Beleidigung gleichzustellen.

In meinen Augen ein grobes Fehlurteil. Wenn ich z.B. einen gleichlautenden Brief an drei Freunde schreibe und darin meinen Chef ein Riesenarschloch nenne - ist das dann privat oder etwa nicht, weil ja schließlich einer der Freunde meinen Brief jemand anderem zeigen und damit der Öffentlichkeit zugänglich machen könnte?

Ab dem Moment, wo dein Freund damit an die Öffentlichkeit geht, ist der Chat nicht mehr privat, denn du hast ihm diese Information ja anvertraut.

Du müsstest da mit ihm schon ein NDA aufsetzen.

Wäre es anders, könnte man ja alles hinterher zum Privatbereich erklären.

Wie steht es mit einer privaten Email von meinem Heimcomputer an einen Verteiler mit fünf privaten Empfängern, in der ich als städtischer Beamter den Bürgermeister einen hohlbirnigen Vollidioten nenne und diese Email an ihn weitergeleitet wird? Berechtigt das auch zur fristlosen Kündigung?

Sind meine Gedanken also nicht mehr frei, wenn ich sie privat "zu Papier" bringe

Privat zu Papier bringen bedeutet für mich: du, für dich. Wenn dein Kind bei anderen diese Gedanken petzt, sind sie im Grunde "veröffentlicht" - was willst du tun? Dein Kind vor Gericht zehren?

Du hast das Recht auf deinen Privatbereich, keine Frage. Aber du hast eben auch für dich selbst die Verantwortung, wen du in diesen Bereich reinlässt.
 

Ein Neuer

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Damit ist der Richterspruch korrekt, es IST an die Öffentlichkeit gelangt.
Wenns eine persönliche Beleidigung ausserhalb der Arbeitszeit gemacht wurde,dann wäre das ein Vorgang fürs Zivilrecht und nicht fürs Arbeitsrecht?
Bedingt eine frislose!!! Kündigung nicht erheblicher Vergehen ode eine entsprechende Anzahl von Abmahnungen? Soviel mir bekannt,müssen fristlose Kündigungen demnach plausibel begründet sein. Ich bin sicher,das hier noch einige Infos fehlen.
 
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zwei2Raben

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Der Fehler ist am Anfang geschehen. Warum hat der Mitarbeiter nicht berichtet, sondern beleidigt?
 

James Dean

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Einem Arbeitnehmer wurde fristlos gekündigt, weil er sich in einem Chat negativ über seinen Chef geäußert hatte. Die Klage vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung wurde tatsächlich und erstaunlicherweise abgewiesen. Der Chat war rein privat, also eine kleine Chatgruppe von wenigen Personen z.B. in Whatsapp. Keine Reichsbürgerhetze im großen Stil, keine linke Agitation für eine größere Gruppe, nicht öffentlich, nichts dergleichen.

Die Begründung lautet: Es ist nicht sichergestellt, dass der Inhalt dieses Chats nicht an die Öffentlichkeit gerät.
Das geht in Richtung Rufschädigung ......
Die Problematik ist der persönlich erwähnte Gegenüber....
Also werden Persönlichkeitsrechte berührt ....
Ein " Chat " ist nie privat .....
Wenn ich dagegen meinen Chef nicht persönlich mit Namen sondern mit einem vergleichbaren Avatar darstelle ; ..ist die Wahrnehmung keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte .......
In der Regel wird bei einem genannten Chef aber auch die Firma erwähnt ......
Folgen sind dann geschäftsschädigend !
Fristlose Kündigung daher nachvollziehbar .......
Die Rechtsabteilung eines Unternehmens wird versuchen zu dem Vorgang im Netz ..ein Papier vorzubereiten , welches dem Arbeitnehmer zur Klärung des Sachverhalt's dann vorgelegt wird ! 👉 Nennt sich auch rechtliches Gehör ....
Unterschreibt der Arbeitnehmer die Angelegenheit der Rufschädigung ; ...dann war's das .....
Beweismaterial muss also augenscheinlich zu Ungunsten des Arbeitnehmers vorliegen .......
Am Arbeitsgericht herrscht eigentlich immer die Vorgehensweise , die soziale Abfederung für den Betroffenen zu berücksichtigen ........
Hat der Arbeitnehmer im Vorwege evtl. schon Abmahnungen erhalten !? ( ähnliche Vergehen )
Dann geht nichts mehr ....
 
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OP
Skyrim
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Damit ist der Richterspruch korrekt, es IST an die Öffentlichkeit gelangt.
Ok. Dann ist ja nichts dagegen zu sagen, wenn zum Beispiel ein persönlicher Brief Höckes an Herrn Kalbitz veröffentlicht würde, in dem über den Zeitpunkt einer gewaltsamen Übernahme der Macht in Deutschland diskutiert wird? Es ist öffentlich geworden, deswegen ist es öffentlich gewesen? Das ist offensichtlich ein Fehlschluss. Zum Zeitpunkt der Notiz war sie nicht öffentlich und sie war auch nicht zur Veröffentlichung gedacht. In meinem Beispiel besonders augenfällig. Dass sie dennoch veröffentlich wurde, geschah offensichtlich gegen den Willen des Autors und kann ihm deswegen von Rechts wegen nicht angelastet werden.

Merkt ihr nicht, dass sich dieses Urteil ganz allgemein gegen Hetze im Netz richtet, aber zu diesem Zweck selbst auf himmelschreiendes Unrecht zurückgreift? Es richtet sich gegen die Reichsbürger und andere Sympathisanten der Soundso-Szene. Aber schön, wenn ihr hartes juristisches Vorgehen gegen Hetze im Netz befürwortet. Ich werde gelegentlich darauf zurückkommen.
 

Henry1963

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wo in Stasi Deutschland ist der verdammte Unterschied zum aus D gerne mit dem Zeigefinger bezichtigten Ungarn, Polen oder Türkei !??
Das Problem ist das ständige Mitteilungsbedürfnis und die Besserwisserei. Deshalb ecken viele Deutsche selbst bei Nachbarländern an. Dabei gibt es doch den Spruch " Reden ist Silber, Schweigen ist Gold".
 

Woppadaq

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Ok. Dann ist ja nichts dagegen zu sagen, wenn zum Beispiel ein persönlicher Brief Höckes an Herrn Kalbitz veröffentlicht würde, in dem über den Zeitpunkt einer gewaltsamen Übernahme der Macht in Deutschland diskutiert wird? Es ist öffentlich geworden, deswegen ist es öffentlich gewesen? Das ist offensichtlich ein Fehlschluss.

Es ist öffentlich gemacht worden. Von einem, der besagtem privaten Kreis angehörte. Dagegen ist nichts zu sagen.

Problematisch wäre es doch erst, wenn diejenigen es veröffentlichen, die nicht zu diesem Kreis gehören, sich also widerrechtlich Zugriff zu diesen Informationen verschafft haben.

Was du da propagierst, ist eine Verbots-Anarchie. Jeder kann alles tun und alles verbieten, indem er es zur privaten Sache erklärt. Morde können nicht mehr aufgeklärt werden, weil sie in den Privatraum eindringen. Zeugenaussagen sind nicht mehr möglichm, weil sie in das Privatrecht eingreifen.
 

Woppadaq

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Das Problem ist das ständige Mitteilungsbedürfnis und die Besserwisserei. Deshalb ecken viele Deutsche selbst bei Nachbarländern an.

Alle sind lieb, nur die Deutschen sind doof?

Du hast noch nie mit Polen diskutiert.
 
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Unterschreibt der Arbeitnehmer die Angelegenheit der Rufschädigung ; ...dann war's das .....
Beweismaterial muss also augenscheinlich zu Ungunsten des Arbeitnehmers vorliegen .......
Am Arbeitsgericht herrscht eigentlich immer die Vorgehensweise , die soziale Abfederung für den Betroffenen zu berücksichtigen ........
Hat der Arbeitnehmer im Vorwege evtl. schon Abmahnungen erhalten !? ( ähnliche Vergehen )
Dann geht nichts mehr ....
Ja,
Wer weiss, vielleicht wollte der Arbeitnehmer die Kündigung...damit er Bürgergeld beziehen kann... ?
 
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mir ggü kann man offen und ehrlich sagen, was für ein Arschloch, Vollidiot, Wixxkrüppel, Spastiker oder Drecksau ich doch sein soll
unter der Vorraussetzung
a) kein Doxxing
b) man muss den Quatsch auch noch selber glauben, den man da verzapft (sei es auch im Rahmen einer hitzigen Debatte)
und
c) man sollte das wenige wirklich GUTE, was mir "heilig" ist, nicht auch noch mit Schmutz besudeln
 
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Pommes

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Die Begründung lautet: Es ist nicht sichergestellt, dass der Inhalt dieses Chats nicht an die Öffentlichkeit gerät. Deswegen ist er nicht privat sondern einer öffentlichen Beleidigung gleichzustellen.
Absolut korrekt und in dem Fall scheint ja eben der Datenschutz nicht gegeben gewesen zu sein sonst hätte der Chef ja nicht davon erfahren.
 

KurtNabb

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Damit ist der Richterspruch korrekt, es IST an die Öffentlichkeit gelangt.
Sehe ich auch so. Ich fände es allerdings auch korrekt, dem Denunzianten irgendwo zwischen Finsternis und Nebel ordentlich den Arsch zu versohlen.

Aber auch mit dem Beleidiger habe ich wenig Mitleid, und dem Beleidigten fehlt die menschliche Größe, mit einer solchen Bagatelle umzugehen.

Letzteres lässt übrigens auch darauf schließen, dass es sich bei dem Delikt möglicherweise gar nicht um eine Beleidigung, sondern um eine unglücklich formulierte Tatsache handelt.
 

Horatio

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Die Begründung lautet: Es ist nicht sichergestellt, dass der Inhalt dieses Chats nicht an die Öffentlichkeit gerät. Deswegen ist er nicht privat sondern einer öffentlichen Beleidigung gleichzustellen.

In meinen Augen ein grobes Fehlurteil. Wenn ich z.B. einen gleichlautenden Brief an drei Freunde schreibe und darin meinen Chef ein Riesenarschloch nenne - ist das dann privat oder etwa nicht, weil ja schließlich einer der Freunde meinen Brief jemand anderem zeigen und damit der Öffentlichkeit zugänglich machen könnte?

Wie steht es mit einer privaten Email von meinem Heimcomputer an einen Verteiler mit fünf privaten Empfängern, in der ich als städtischer Beamter den Bürgermeister einen hohlbirnigen Vollidioten nenne und diese Email an ihn weitergeleitet wird? Berechtigt das auch zur fristlosen Kündigung?

Sind meine Gedanken also nicht mehr frei, wenn ich sie privat "zu Papier" bringe (wobei die elektronischen Medien den geschriebenen Brief großflächig ersetzt haben)? Für mich sind das erste Anzeichen für eine totalitäre Entwicklung in unserem Staat. Richtig Angst vor der AfD muss man da eigentlich nicht mehr haben...
Deine Gedanken sind immer privat, solange du die für dich behältst. Sobald ein Zweiter daran beteiligt ist,
ist es, je nach Gedanken, ein Risiko.

Es muss nicht immer ein Chat oder ein Brief sein, es reicht meist auch das gesprochene Wort und ein
Zeuge. Vor allem, wenn du deinen Chef beleidigst, ist immer jemand zur Stelle, der ihm das steckt. Es
ist die Gelegenheit sich lieb Kind zu machen. Die Menschen sind so. Besser ist, man behält es für sich.
Vor allem, wenn eine solche Äußerung nichts bringt, außer Ärger.

Der Richterspruch ist korrekt, es kam an die Öffentlichkeit, auf welchem Weg auch immer. Was hätte
der sonst entscheiden sollen?
 
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Ok. Dann ist ja nichts dagegen zu sagen, wenn zum Beispiel ein persönlicher Brief Höckes an Herrn Kalbitz veröffentlicht würde, in dem über den Zeitpunkt einer gewaltsamen Übernahme der Macht in Deutschland diskutiert wird? Es ist öffentlich geworden, deswegen ist es öffentlich gewesen? Das ist offensichtlich ein Fehlschluss. Zum Zeitpunkt der Notiz war sie nicht öffentlich und sie war auch nicht zur Veröffentlichung gedacht. In meinem Beispiel besonders augenfällig. Dass sie dennoch veröffentlich wurde, geschah offensichtlich gegen den Willen des Autors und kann ihm deswegen von Rechts wegen nicht angelastet werden.

Merkt ihr nicht, dass sich dieses Urteil ganz allgemein gegen Hetze im Netz richtet, aber zu diesem Zweck selbst auf himmelschreiendes Unrecht zurückgreift? Es richtet sich gegen die Reichsbürger und andere Sympathisanten der Soundso-Szene. Aber schön, wenn ihr hartes juristisches Vorgehen gegen Hetze im Netz befürwortet. Ich werde gelegentlich darauf zurückkommen.
Ich befürworte das. Anonyme Hetze ist was für Feiglinge, die sich nicht trauen, das dem betreffenden ins Gesicht zu sagen. Würde jeder nur schreiben, was er auch sagen würde, bräuchte es dieses Gesetz nicht. Einfach die vermeintlich anonyme Sau rauslassen zeugt von mieser Kinderstube.
 
OP
Skyrim
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Deine Gedanken sind immer privat, solange du die für dich behältst. Sobald ein Zweiter daran beteiligt ist,
ist es, je nach Gedanken, ein Risiko.

Es muss nicht immer ein Chat oder ein Brief sein, es reicht meist auch das gesprochene Wort und ein
Zeuge. Vor allem, wenn du deinen Chef beleidigst, ist immer jemand zur Stelle, der ihm das steckt. Es
ist die Gelegenheit sich lieb Kind zu machen. Die Menschen sind so. Besser ist, man behält es für sich.
Vor allem, wenn eine solche Äußerung nichts bringt, außer Ärger.

Der Richterspruch ist korrekt, es kam an die Öffentlichkeit, auf welchem Weg auch immer. Was hätte
der sonst entscheiden sollen?
Ich habe kein gutes Gefühl dabei, meine geheimsten Gedanken nicht mal mehr einem Brief anvertrauen zu dürfen.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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