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Einem Arbeitnehmer wurde fristlos gekündigt, weil er sich in einem Chat negativ über seinen Chef geäußert hatte. Die Klage vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung wurde tatsächlich und erstaunlicherweise abgewiesen. Der Chat war rein privat, also eine kleine Chatgruppe von wenigen Personen z.B. in Whatsapp. Keine Reichsbürgerhetze im großen Stil, keine linke Agitation für eine größere Gruppe, nicht öffentlich, nichts dergleichen.
Die Begründung lautet: Es ist nicht sichergestellt, dass der Inhalt dieses Chats nicht an die Öffentlichkeit gerät. Deswegen ist er nicht privat sondern einer öffentlichen Beleidigung gleichzustellen.
In meinen Augen ein grobes Fehlurteil. Wenn ich z.B. einen gleichlautenden Brief an drei Freunde schreibe und darin meinen Chef ein Riesenarschloch nenne - ist das dann privat oder etwa nicht, weil ja schließlich einer der Freunde meinen Brief jemand anderem zeigen und damit der Öffentlichkeit zugänglich machen könnte?
Wie steht es mit einer privaten Email von meinem Heimcomputer an einen Verteiler mit fünf privaten Empfängern, in der ich als städtischer Beamter den Bürgermeister einen hohlbirnigen Vollidioten nenne und diese Email an ihn weitergeleitet wird? Berechtigt das auch zur fristlosen Kündigung?
Sind meine Gedanken also nicht mehr frei, wenn ich sie privat "zu Papier" bringe (wobei die elektronischen Medien den geschriebenen Brief großflächig ersetzt haben)? Für mich sind das erste Anzeichen für eine totalitäre Entwicklung in unserem Staat. Richtig Angst vor der AfD muss man da eigentlich nicht mehr haben...
Die Begründung lautet: Es ist nicht sichergestellt, dass der Inhalt dieses Chats nicht an die Öffentlichkeit gerät. Deswegen ist er nicht privat sondern einer öffentlichen Beleidigung gleichzustellen.
In meinen Augen ein grobes Fehlurteil. Wenn ich z.B. einen gleichlautenden Brief an drei Freunde schreibe und darin meinen Chef ein Riesenarschloch nenne - ist das dann privat oder etwa nicht, weil ja schließlich einer der Freunde meinen Brief jemand anderem zeigen und damit der Öffentlichkeit zugänglich machen könnte?
Wie steht es mit einer privaten Email von meinem Heimcomputer an einen Verteiler mit fünf privaten Empfängern, in der ich als städtischer Beamter den Bürgermeister einen hohlbirnigen Vollidioten nenne und diese Email an ihn weitergeleitet wird? Berechtigt das auch zur fristlosen Kündigung?
Sind meine Gedanken also nicht mehr frei, wenn ich sie privat "zu Papier" bringe (wobei die elektronischen Medien den geschriebenen Brief großflächig ersetzt haben)? Für mich sind das erste Anzeichen für eine totalitäre Entwicklung in unserem Staat. Richtig Angst vor der AfD muss man da eigentlich nicht mehr haben...