...Ist unter den Foristen hier ein Jurist, der mir Laien das erklären kann?
Ich darf zwar nicht beraten, ich kann es dir aber kurz erklären, wenn dir danach ist.
Grundsätzlich ist an der Verfahrenspraxis das nur der eine sich nicht dran halten muss in soweit was dran, als das egal, ob es vor einem Gericht ist, oder man vor dem Finanzamt bei einem Verwaltungsakt beteiligt ist, ist das IMMER und IMMER und IMMER wieder eine EINZELENTSCHEIDUNG. Das inkludiert in so einem Fall, das der Antragssteller sich als Beispiel FÜR SICH SELBST erfolgreich geltend gemacht hat, das er z.B die Maske nicht so tragen kann, wie auch die eventuell falsche Zeichnung vorschreibt, die offiziell dazu anregen soll diese Maske zu tragen... Oder, auf dem Bild sind keine Menschen, sondern Murmeltiere, oder es wurde irgendeine Formalität nicht eingehalten, eine viktorianische Klausel wurde bei der Bestimmung nicht sorgfältig eingebaut und und und ...
Nun ist es aber so, dass THEORETISCH gesehen ( was einige ja auch machen in solchen Fällen ),
wenn ein Gericht in einem ABSOLUT vergleichbaren Fall eine schwierige Entscheidung getroffen hat, die NACHVOLLZIEHBAR auf den nun eigenen Fall passt,
dann kann man sich als Anwalt der Klägerpartei auf dieses VORANGEGANGENE Urteil berufen, und hoffen, dass der Richter dieses Urteil als Präzedenzfall hernimmt,
sein Urteil ähnlich fällt,
( was auch häufiger vorkommt, alleine schon wegen dem Wust an Akten, die die Richter tagtäglich bearbeiten müssen. Viele freuen sich einen Ast, wenn die von anderen "Abschreiben" können... )
und es dann fast genau so begründet...
Die Option gibt es.
Neuerdings gibt es auch vermehrt Feststellungsklagen.
Die sind meistens entweder im Finanzrecht, oder tatsächlich im Zivilrecht begründet, wonach man das Gericht ersucht über
das Bestehen oder
Nichtbestehen eines
Rechtsverhältnisses zwischen zwei streitenden Parteien zu
entscheiden.
Als Beispiel,
Sowohl du, als auch die Stadt sind in ihrem Handeln an das Gesetz gebunden.
Mal angenommen, es wäre im Gesetz nicht eindeutig oder ZU SCHWAMMIG formuliert, dass du Aktion X Y Z NICHT in der Öffentlichkeit vollziehen darfst.
Jetzt vollziehst du die Handlung und die Stadt will dich den Regeln ( dem Gesetz nach ) dafür bestrafen und versucht es.
Dann gehst du zu einem Anwalt, wenn du der Meinung bist, dass du im Recht bist, und sagst dem, er möchte bitte eine Feststellungsklage erwirken, die nun von einem Richter daraufhin geprüft wird, ob du dich eventuell deinen Pflichten dem Gesetz nach falsch verhalten hast UND OB ( das ist das essenziell Wichtige ), die gesetzliche Folge und der Regress, den die Stadt nun an dich stellt ( Eventuell Bußgeld, Polizeieinsatz, Zellenmaut und und und ) überhaupt gerechtfertigt ist, und OB die Stadt sich auf ein BESTEHENDES Rechtsverhältnis berufen kann, um dich zu sanktionieren...
Grundsätzlich hat diese Einzelfallentscheidung bei Verwaltungsakten / Gerichtsprozessen in seiner Entstehung nämlich den Hintergrund, dass man Leute weder in "Sippenhaft" noch in Mitschuld ziehen kann, wenn irgendwer anders etwas vergleichbares macht. ( GUT FÜR UNS BÜRGER der Hintergrundgedanke ).
UND, es kommt hinzu, dass damit sichergestellt werden soll, dass wie in diesem Maskenfall jetzt nicht eine einzige Klage reicht, um ein GESAMTES System in Bedrängnis zu bringen und Chaos ausbrechen zu lassen.
Wenn ich die Einzelfallentscheidung für uns Bürger bewerten sollte, würde ich sagen ist das Ding in der GELEBTEN Praxis zu 65% gut für uns.