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Justiz kippt Maskenpflicht in Düsseldorf

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gerthans

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Justiz kippt Maskenpflicht in Düsseldorf

Der Corona-Polizeistaat, den das Merkel-Regime einführt, lässt sich doch nicht so leicht vollenden. Denn:

Der Maskenzwang, den die Herrschenden über den öffenlichen Raum in Düsseldorf verhängt haben, ist rechtswidrig, sagt das Verwaltungsgericht Düsseldorf:

https://www.bild.de/regional/duesse...npflicht-ist-rechtswirdrig-73847108.bild.html

Dürfen die Düsseldorfer sich jetzt unter freiem Himmel ihre Maulkörbe vom Gesicht reißen? Ja, finde ich. Sie dürfen frei atmen, alle! Wäre ich Düsseldorfer, würde ich es sofort tun!

Doch kurioserweise soll die Entscheidung nur für den einen Bürger gelten, der den Antrag gestellt hat. Ob das stimmt? Vielleicht wird die Situation mit der Zeit klarer.
 

Nora

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In Österreich

Ab 20 Uhr Besuchsverbot in fremden Wohnungen

Jetzt wird klar, wie hart die nächtliche Ausgangssperre tatsächlich wird. Besuche bei Familie, Freunden oder Nachbarn sind von 20 bis 6 Uhr verboten.
Ab Dienstag, 0.00 Uhr, gelten in Österreich 20 neue Corona-Regeln und eine nächtliche Ausgangssperre zur Bekämpfung der Pandemie. Die Bundesregierung sprach bei einer Pressekonferenz am Samstag im Kanzleramt auch von Kontaktverboten. Nun wird klar, was damit gemeint ist.

https://www.heute.at/s/besuche-in-f...Social&utm_source=Facebook#Echobox=1604260780

Gut, daß es nicht hier ist, meine Freundin ist um 21.oo bei mir gewesen :D
 
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gerthans

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Jetzt wird klar, wie hart die nächtliche Ausgangssperre tatsächlich wird. Besuche bei Familie, Freunden oder Nachbarn sind von 20 bis 6 Uhr verboten.
Ab Dienstag, 0.00 Uhr, gelten in Österreich 20 neue Corona-Regeln und eine nächtliche Ausgangssperre zur Bekämpfung der Pandemie. Die Bundesregierung sprach bei einer Pressekonferenz am Samstag im Kanzleramt auch von Kontaktverboten. Nun wird klar, was damit gemeint ist.

https://www.heute.at/s/besuche-in-f...Social&utm_source=Facebook#Echobox=1604260780

Gut, daß es nicht hier ist, meine Freundin ist um 21.oo bei mir gewesen :D

Ich bin jetzt 62, also ziemlich alt und kann mich an keine Ausgangssperre erinnern.

Die letzte nächtliche Ausgangssperre soll es in Westdeutschland ab 1945 unter der US-amerikanischen Besatzung gegeben haben. Aber du, felix Austria, brauchst keine fremden Besatzungstruppen. Kraft der hypochondrischen Angstneurose deiner Bürger bringst du eine Ausgangssperre aus eigenem Antrieb zustande.
 

Watson

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Der Corona-Polizeistaat, den das Merkel-Regime einführt, lässt sich doch nicht so leicht vollenden. Denn:

Der Maskenzwang, den die Herrschenden über den öffenlichen Raum in Düsseldorf verhängt haben, ist rechtswidrig, sagt das Verwaltungsgericht Düsseldorf:

https://www.bild.de/regional/duesse...npflicht-ist-rechtswirdrig-73847108.bild.html

Dürfen die Düsseldorfer sich jetzt unter freiem Himmel ihre Maulkörbe vom Gesicht reißen? Ja, finde ich. Sie dürfen frei atmen, alle! Wäre ich Düsseldorfer, würde ich es sofort tun!

Doch kurioserweise soll die Entscheidung nur für den einen Bürger gelten, der den Antrag gestellt hat. Ob das stimmt? Vielleicht wird die Situation mit der Zeit klarer.

Urteil nicht verstanden. Die Maskenpflicht ist nicht gefallen. Der Kläger hat in seinem Fall Recht bekommen. Nicht weil die Maskenpflicht rechtswidrig wäre, sondern weil die Befolgung der Maskenpflicht durch unklare Begriffsbestimmungen, die der Kläger nicht abwägen kann, in der Anordnung der Stadt Düsseldorf nicht zutreffend von ihm befolgen werden kann.

Weltbilder haben die Covi-Idioten hier, schustern sich was zusamen in ihren egozentrischen Kreisen.
 

Wolfgeyr

Impflamisten Jäger
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Urteil nicht verstanden. Die Maskenpflicht ist nicht gefallen. Der Kläger hat in seinem Fall Recht bekommen. Nicht weil die Maskenpflicht rechtswidrig wäre, sondern weil die Befolgung der Maskenpflicht durch unklare Begriffsbestimmungen, die der Kläger nicht abwägen kann, in der Anordnung der Stadt Düsseldorf nicht zutreffend von ihm befolgen werden kann.

Weltbilder haben die Covi-Idioten hier, schustern sich was zusamen in ihren egozentrischen Kreisen.

Wichtig ist die absolute Isolation, 24 Stunden Maskenpflicht. Der eigene Atem ist Gift, das sollte jedem klar sein. Jede Zuwiderhandlung muss geächtet und verfolgt werden! Kontakte sind zu meiden, auch in der Familie. Man sollte jeden hinrichten, der es wagt sich dagegen zu stellen.
 

Tooraj

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Als nächstes kommt das Verdunkelungsgebot ...
 
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gerthans

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Urteil nicht verstanden. Die Maskenpflicht ist nicht gefallen. Der Kläger hat in seinem Fall Recht bekommen. Nicht weil die Maskenpflicht rechtswidrig wäre, sondern weil die Befolgung der Maskenpflicht durch unklare Begriffsbestimmungen, die der Kläger nicht abwägen kann, in der Anordnung der Stadt Düsseldorf nicht zutreffend von ihm befolgen werden kann.

Weltbilder haben die Covi-Idioten hier, schustern sich was zusamen in ihren egozentrischen Kreisen.

So, der WDR weiß jetzt mehr und berichtet ausführlicher:

Die neue Maskenpflicht in Düsseldorf ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht heute entschieden. Das gilt aber nur für den Bürger, der den Eilantrag gestellt hat.

Alle anderen Bürger müssen demnach weiter Maske tragen.

https://www1.wdr.de/nachrichten/rhe...tscheidung-eilantraege-maskenpflicht-100.html

Die Verhängung der Maskenplicht im öffentlichen Raum Düsseldorfs ist also rechtswidrig.

Trotzdem darf nur der eine Bürger, der dagegen geklagt hat, jetzt wieder ohne Maske durch Düsseldorfs Straßen laufen.

Alle anderen dürfen das weiterhin nur mit Maske.

Ich dachte immer, es gelte der Rechtsgrundsatz: Gleiches Recht für alle.

Vor kurzem hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der Sterbehilfe gekippt.

Darf jetzt nur derjenige Sterbehilfe leisten und in Anspurch nehmen, der damals in Karlsruhe dagegen geklagt hat und alle anderen nicht?

Ist unter den Foristen hier ein Jurist, der mir Laien das erklären kann?
 

Watson

Deutscher Bundeskanzler
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So, der WDR weiß jetzt mehr und berichtet ausführlicher:



https://www1.wdr.de/nachrichten/rhe...tscheidung-eilantraege-maskenpflicht-100.html

Die Verhängung der Maskenplicht im öffentlichen Raum Düsseldorfs ist also rechtswidrig.

Trotzdem darf nur der eine Bürger, der dagegen geklagt hat, jetzt wieder ohne Maske durch Düsseldorfs Straßen laufen.

Alle anderen dürfen das weiterhin nur mit Maske.

Ich dachte immer, es gelte der Rechtsgrundsatz: Gleiches Recht für alle.

Vor kurzem hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der Sterbehilfe gekippt.

Darf jetzt nur derjenige Sterbehilfe leisten und in Anspurch nehmen, der damals in Karlsruhe dagegen geklagt hat und alle anderen nicht?

Ist unter den Foristen hier ein Jurist, der mir Laien das erklären kann?

Der WDR weiss nicht mehr. Das Urteil betrifft die Pflicht zur Maskentragung des Klägers. Nicht die Maskenpflicht an sich. Also ? Wo ist dein Problem ? Klage oder trage Maske, da wo es zutreffend und rechtssischer angeordnet wurde. Erst eine Normenkontrollklage könnte ! eine allgemeine Maskenpflicht kippen lassen. Alles andere ist Einzelfallentscheidung.

Dein Einwand mit der Sterbehilfe geht auch fehl. Die Rechtsprechung zur Sterbehilfe folgt dem gesellschaftlichen Auslegungsprozess des Freiheitsspielraums ( also nicht durch Anordnung erzwungenes Verhalten ) zur Gestaltung des EIGENEN Lebens ( geschützt durch GG). Andere Baustelle also.
 
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gerthans

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Der WDR weiss nicht mehr. Das Urteil betrifft die Pflicht zur Maskentragung des Klägers. Nicht die Maskenpflicht an sich. Also ? Wo ist dein Problem ? Klage oder trage Maske, da wo es zutreffend und rechtssischer angeordnet wurde. Erst eine Normenkontrollklage könnte ! eine allgemeine Maskenpflicht kippen lassen. Alles andere ist Einzelfallentscheidung.

Dein Einwand mit der Sterbehilfe geht auch fehl. Die Rechtsprechung zur Sterbehilfe folgt dem gesellschaftlichen Auslegungsprozess des Freiheitsspielraums ( also nicht durch Anordnung erzwungenes Verhalten ) zur Gestaltung des EIGENEN Lebens ( geschützt durch GG). Andere Baustelle also.

Aha, ganz schön kompliziert!

Ich befürchte, das solch eine Maskenpflicht im Freien auch für meine Heimatstadt Köln verhängt werden könnte. Muss dann jeder Bürger, der das unverhältnismäßig findet, dagegen klagen? Wie lange werden die Gerichte brauchen, um solch einen Klageflut zu bewältigen? Oder gibt es die Möglichkeit der Sammelklage?
 

Mino

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In Österreich

Ab 20 Uhr Besuchsverbot in fremden Wohnungen

Jetzt wird klar, wie hart die nächtliche Ausgangssperre tatsächlich wird. Besuche bei Familie, Freunden oder Nachbarn sind von 20 bis 6 Uhr verboten.
Ab Dienstag, 0.00 Uhr, gelten in Österreich 20 neue Corona-Regeln und eine nächtliche Ausgangssperre zur Bekämpfung der Pandemie. Die Bundesregierung sprach bei einer Pressekonferenz am Samstag im Kanzleramt auch von Kontaktverboten. Nun wird klar, was damit gemeint ist.

https://www.heute.at/s/besuche-in-f...Social&utm_source=Facebook#Echobox=1604260780

Gut, daß es nicht hier ist, meine Freundin ist um 21.oo bei mir gewesen :D

Auch in Österreich ist das "Virus" hochintelligent und ein richtiger Nachtschwärmer. Wenn er jetzt auch noch Dialekt spricht, ordne ich mich allen "Gegenmaßnahmen" unter.
 

Mino

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Ich bin jetzt 62, also ziemlich alt und kann mich an keine Ausgangssperre erinnern.

Die letzte nächtliche Ausgangssperre soll es in Westdeutschland ab 1945 unter der US-amerikanischen Besatzung gegeben haben. Aber du, felix Austria, brauchst keine fremden Besatzungstruppen. Kraft der hypochondrischen Angstneurose deiner Bürger bringst du eine Ausgangssperre aus eigenem Antrieb zustande.

Nee dafür musst du schon 162 sein. Also so alt wie einige Wähler Bidens:giggle:
 

Tooraj

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Auch in Österreich ist das "Virus" hochintelligent und ein richtiger Nachtschwärmer. Wenn er jetzt auch noch Dialekt spricht, ordne ich mich allen "Gegenmaßnahmen" unter.

Deshalb werden die Ösis jetzt alle abends um 8 mit dem Sandmann ins Bett geschickt. Ein bisschen wie im Kinderheim. :giggle:
 

Mino

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Deshalb werden die Ösis jetzt alle abends um 8 mit dem Sandmann ins Bett geschickt. Ein bisschen wie im Kinderheim. :giggle:

Ja süß nicht? Aber im Ernst, man hat dem gesamten Kontinent das Denken abgewöhnt
 
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...Ist unter den Foristen hier ein Jurist, der mir Laien das erklären kann?
Ich darf zwar nicht beraten, ich kann es dir aber kurz erklären, wenn dir danach ist.

Grundsätzlich ist an der Verfahrenspraxis das nur der eine sich nicht dran halten muss in soweit was dran, als das egal, ob es vor einem Gericht ist, oder man vor dem Finanzamt bei einem Verwaltungsakt beteiligt ist, ist das IMMER und IMMER und IMMER wieder eine EINZELENTSCHEIDUNG. Das inkludiert in so einem Fall, das der Antragssteller sich als Beispiel FÜR SICH SELBST erfolgreich geltend gemacht hat, das er z.B die Maske nicht so tragen kann, wie auch die eventuell falsche Zeichnung vorschreibt, die offiziell dazu anregen soll diese Maske zu tragen... Oder, auf dem Bild sind keine Menschen, sondern Murmeltiere, oder es wurde irgendeine Formalität nicht eingehalten, eine viktorianische Klausel wurde bei der Bestimmung nicht sorgfältig eingebaut und und und ...


Nun ist es aber so, dass THEORETISCH gesehen ( was einige ja auch machen in solchen Fällen ),
wenn ein Gericht in einem ABSOLUT vergleichbaren Fall eine schwierige Entscheidung getroffen hat, die NACHVOLLZIEHBAR auf den nun eigenen Fall passt,
dann kann man sich als Anwalt der Klägerpartei auf dieses VORANGEGANGENE Urteil berufen, und hoffen, dass der Richter dieses Urteil als Präzedenzfall hernimmt,
sein Urteil ähnlich fällt,
( was auch häufiger vorkommt, alleine schon wegen dem Wust an Akten, die die Richter tagtäglich bearbeiten müssen. Viele freuen sich einen Ast, wenn die von anderen "Abschreiben" können... )
und es dann fast genau so begründet...

Die Option gibt es.

Neuerdings gibt es auch vermehrt Feststellungsklagen.
Die sind meistens entweder im Finanzrecht, oder tatsächlich im Zivilrecht begründet, wonach man das Gericht ersucht über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen zwei streitenden Parteien zu entscheiden.

Als Beispiel,
Sowohl du, als auch die Stadt sind in ihrem Handeln an das Gesetz gebunden.
Mal angenommen, es wäre im Gesetz nicht eindeutig oder ZU SCHWAMMIG formuliert, dass du Aktion X Y Z NICHT in der Öffentlichkeit vollziehen darfst.
Jetzt vollziehst du die Handlung und die Stadt will dich den Regeln ( dem Gesetz nach ) dafür bestrafen und versucht es.
Dann gehst du zu einem Anwalt, wenn du der Meinung bist, dass du im Recht bist, und sagst dem, er möchte bitte eine Feststellungsklage erwirken, die nun von einem Richter daraufhin geprüft wird, ob du dich eventuell deinen Pflichten dem Gesetz nach falsch verhalten hast UND OB ( das ist das essenziell Wichtige ), die gesetzliche Folge und der Regress, den die Stadt nun an dich stellt ( Eventuell Bußgeld, Polizeieinsatz, Zellenmaut und und und ) überhaupt gerechtfertigt ist, und OB die Stadt sich auf ein BESTEHENDES Rechtsverhältnis berufen kann, um dich zu sanktionieren...

Grundsätzlich hat diese Einzelfallentscheidung bei Verwaltungsakten / Gerichtsprozessen in seiner Entstehung nämlich den Hintergrund, dass man Leute weder in "Sippenhaft" noch in Mitschuld ziehen kann, wenn irgendwer anders etwas vergleichbares macht. ( GUT FÜR UNS BÜRGER der Hintergrundgedanke ).
UND, es kommt hinzu, dass damit sichergestellt werden soll, dass wie in diesem Maskenfall jetzt nicht eine einzige Klage reicht, um ein GESAMTES System in Bedrängnis zu bringen und Chaos ausbrechen zu lassen.

Wenn ich die Einzelfallentscheidung für uns Bürger bewerten sollte, würde ich sagen ist das Ding in der GELEBTEN Praxis zu 65% gut für uns.
 

Nora

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Auch in Österreich ist das "Virus" hochintelligent und ein richtiger Nachtschwärmer. Wenn er jetzt auch noch Dialekt spricht, ordne ich mich allen "Gegenmaßnahmen" unter.

Die können das noch besser. Krankenhauspersonal was positiv getestet wurde, darf arbeiten. Sobald sie außerhalb der Klinik sind müssen sie in Quarantäne. :D
 

imho

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Ich darf zwar nicht beraten, ich kann es dir aber kurz erklären, wenn dir danach ist.

Grundsätzlich ist an der Verfahrenspraxis das nur der eine sich nicht dran halten muss in soweit was dran, als das egal, ob es vor einem Gericht ist, oder man vor dem Finanzamt bei einem Verwaltungsakt beteiligt ist, ist das IMMER und IMMER und IMMER wieder eine EINZELENTSCHEIDUNG. Das inkludiert in so einem Fall, das der Antragssteller sich als Beispiel FÜR SICH SELBST erfolgreich geltend gemacht hat, das er z.B die Maske nicht so tragen kann, wie auch die eventuell falsche Zeichnung vorschreibt, die offiziell dazu anregen soll diese Maske zu tragen... Oder, auf dem Bild sind keine Menschen, sondern Murmeltiere, oder es wurde irgendeine Formalität nicht eingehalten, eine viktorianische Klausel wurde bei der Bestimmung nicht sorgfältig eingebaut und und und ...


Nun ist es aber so, dass THEORETISCH gesehen ( was einige ja auch machen in solchen Fällen ),
wenn ein Gericht in einem ABSOLUT vergleichbaren Fall eine schwierige Entscheidung getroffen hat, die NACHVOLLZIEHBAR auf den nun eigenen Fall passt,
dann kann man sich als Anwalt der Klägerpartei auf dieses VORANGEGANGENE Urteil berufen, und hoffen, dass der Richter dieses Urteil als Präzedenzfall hernimmt,
sein Urteil ähnlich fällt,
( was auch häufiger vorkommt, alleine schon wegen dem Wust an Akten, die die Richter tagtäglich bearbeiten müssen. Viele freuen sich einen Ast, wenn die von anderen "Abschreiben" können... )
und es dann fast genau so begründet...

Die Option gibt es.

Neuerdings gibt es auch vermehrt Feststellungsklagen.
Die sind meistens entweder im Finanzrecht, oder tatsächlich im Zivilrecht begründet, wonach man das Gericht ersucht über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen zwei streitenden Parteien zu entscheiden.

Als Beispiel,
Sowohl du, als auch die Stadt sind in ihrem Handeln an das Gesetz gebunden.
Mal angenommen, es wäre im Gesetz nicht eindeutig oder ZU SCHWAMMIG formuliert, dass du Aktion X Y Z NICHT in der Öffentlichkeit vollziehen darfst.
Jetzt vollziehst du die Handlung und die Stadt will dich den Regeln ( dem Gesetz nach ) dafür bestrafen und versucht es.
Dann gehst du zu einem Anwalt, wenn du der Meinung bist, dass du im Recht bist, und sagst dem, er möchte bitte eine Feststellungsklage erwirken, die nun von einem Richter daraufhin geprüft wird, ob du dich eventuell deinen Pflichten dem Gesetz nach falsch verhalten hast UND OB ( das ist das essenziell Wichtige ), die gesetzliche Folge und der Regress, den die Stadt nun an dich stellt ( Eventuell Bußgeld, Polizeieinsatz, Zellenmaut und und und ) überhaupt gerechtfertigt ist, und OB die Stadt sich auf ein BESTEHENDES Rechtsverhältnis berufen kann, um dich zu sanktionieren...

Grundsätzlich hat diese Einzelfallentscheidung bei Verwaltungsakten / Gerichtsprozessen in seiner Entstehung nämlich den Hintergrund, dass man Leute weder in "Sippenhaft" noch in Mitschuld ziehen kann, wenn irgendwer anders etwas vergleichbares macht. ( GUT FÜR UNS BÜRGER der Hintergrundgedanke ).
UND, es kommt hinzu, dass damit sichergestellt werden soll, dass wie in diesem Maskenfall jetzt nicht eine einzige Klage reicht, um ein GESAMTES System in Bedrängnis zu bringen und Chaos ausbrechen zu lassen.

Wenn ich die Einzelfallentscheidung für uns Bürger bewerten sollte, würde ich sagen ist das Ding in der GELEBTEN Praxis zu 65% gut für uns.

Es geht auch kürzer:

Es ging in dem Verfahren um eine kommunale Allgemeinverfügung; da gilt ein Urteil in der Regel nur für den Einzelfall.

Wäre es um eine Coronaschutz-Verordnung des Landes gegangen, könnten sich auch andere Betroffene darauf berufen.

https://www1.wdr.de/nachrichten/rhe...tscheidung-eilantraege-maskenpflicht-100.html
 
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gerthans

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Es geht auch kürzer:

Es ging in dem Verfahren um eine kommunale Allgemeinverfügung; da gilt ein Urteil in der Regel nur für den Einzelfall.

Wäre es um eine Coronaschutz-Verordnung des Landes gegangen, könnten sich auch andere Betroffene darauf berufen.

https://www1.wdr.de/nachrichten/rhe...tscheidung-eilantraege-maskenpflicht-100.html

Ja, jetzt wird es langsam klarer. Der von imho verlinkte Beitrag erläutert:

Bei dem Antragsteller, über dessen Antrag am Montag entschieden wurde, handelt es sich um einen Rentner aus Düsseldorf-Eller. Er wäre laut Gericht als einziger von der Maskenpflicht ausgenommen gewesen. Sein Anwalt, Jochen Lober, sagte der dpa, sein Mandant würde notfalls auch gegen eine nachgebesserte Regelung der Stadt vorgehen. Die von der Stadt zurückgenommene Allgemeinverfügung war laut Lober "juristisch Note 6".

Dass die Entscheidung des Gerichts die Regel nicht komplett kippt, liegt am Verwaltungsrecht: Geht man gegen eine kommunale Allgemeinverfügung vor, betrifft der Entscheid in der Regel nur den Antragsteller selbst. Geht es zum Beispiel um die Coronaschutz-Verordnung des Landes, gilt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zunächst für alle Beteiligten – wie vergangene Woche für Fitnessstudios, die weiter geschlossen bleiben müssen.

Gut zu wissen für den Fall, dass Köln auch so eine Maskenpflicht verhängt.

Wie muss man dann juristisch vorgehen, damit die Aufhebung des Verbots für alle Kölner gilt? Vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (kurz VerfGH NRW) klagen?
 
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Es geht auch kürzer:

Es ging in dem Verfahren um eine kommunale Allgemeinverfügung; da gilt ein Urteil in der Regel nur für den Einzelfall.

Wäre es um eine Coronaschutz-Verordnung des Landes gegangen, könnten sich auch andere Betroffene darauf berufen.

https://www1.wdr.de/nachrichten/rhe...tscheidung-eilantraege-maskenpflicht-100.html

Quatsch!
Wo hast du das denn her?

Wenn du vor Gericht ziehst ist in fast JEDEM Fall der Kläger die Person, die IHREN Anspruch auf Urteil in DIESEM FALL geltend macht.

Kommunal, als auch Landes bzw. Bundesrecht haben damit überhaupt gar nichts zu tun!

Warum gibt es denn in Verfahren häufiger Nebenkläger, schon mal davon gehört?
Ganz einfach, weil JEDE klagende Partei in einem Verfahren JE ein bestimmtes Urteil zu erwarten hat, was beinahe unmöglich bei drei oder mehr klagenden Parteien ist.
Auch bei Mordfällen oder immensen Schadenersatzforderungen wählt man den Weg der Nebenklage aus verfahrenstaktischen Gründen.
( Das würde den Rahmen jetzt wirklich sprengen )


Und das du den Link zu der Aufhebung gepostet hast, hat in sofern nur indirekt mit der salvatorischen Klausel zu tun,
als das es VOLLKOMMEN logisch ist, dass die Stadt nun die ALTE erlassene Verordnung kassiert, damit sie nach bestem Gewissen dann eine NEUE einsetzen kann, die aus Sicht der Stadt lupenrein durchs Gericht wandert, ohne das NOCHMAL so ein Urteil zu Stande kommt. So machen das Städte fast IMMER.
So machen das Arbeitgeber, wenn sie sich VOLLKOMMEN absichern wollen und den Arbeitnehmern neue Verträge mit aktualisierten AGBS mit grundlegenden Änderungen unterschieben wollen. Oder generell so macht es JEDER, der sich auf rechtlich "wasserdichte" Neuformen von "Vertragsgrundlagen" berufen will.

Das ist generell der Ablauf bei Rechtsverhältnissen, wenn man Mist korrigieren will.
Sobald du am alten Mett rumwurstest, kloppst du meistens neue Zwiebeln rein, und das will man mit dieser Vorgehensweise verhindern.

Vermutlich verwechselst du gerade eine stattgegebene Klage einer Privatperson auf Gesetztes-Änderung die kommunale oder landes Belange betreffen.
So etwas wird dann aber vor dem Verfassungsgericht verhandelt und entschieden, in der Regel NICHT vor einem normalen Amtsgericht.
Der die das Richter setzt dann dem Gesetzgeber das Urteil vor und sagt : JO, lass knacken, NEUE VERORDNUNG aufsetzen und dem Urteil nach ANPASSEN!


Aber genau deswegen sind Gesetztes-Änderungen oder Änderungen von Verordnungen NICHT vor normalen Gerichten durchzusetzen, damit es nicht zum Chaos kommt.
Könnte JEDER Richter nach belieben das Gesetz verändern, würden die bestimmt jeden Tag nur 10 Minuten arbeiten und hätten die Todesstrafe wieder eingeführt, weil man das Formular schneller fertig machen kann :D :D :D ... ( OBACHT übertriebene Polemik )
 
Zuletzt bearbeitet:

imho

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Quatsch!
Wo hast du das denn her?

Wenn du vor Gericht ziehst ist in fast JEDEM Fall der Kläger die Person, die IHREN Anspruch auf Urteil in DIESEM FALL geltend macht.

Kommunal, als auch Landes bzw. Bundesrecht haben damit überhaupt gar nichts zu tun!

Warum gibt es denn in Verfahren häufiger Nebenkläger, schon mal davon gehört?
Ganz einfach, weil JEDE klagende Partei in einem Verfahren JE ein bestimmtes Urteil zu erwarten hat, was beinahe unmöglich bei drei oder mehr klagenden Parteien ist.
Auch bei Mordfällen oder immensen Schadenersatzforderungen wählt man den Weg der Nebenklage aus verfahrenstaktischen Gründen.
( Das würde den Rahmen jetzt wirklich sprengen )


Und das du den Link zu der Aufhebung gepostet hast, hat in sofern nur indirekt mit der salvatorischen Klausel zu tun,
als das es VOLLKOMMEN logisch ist, dass die Stadt nun die ALTE erlassene Verordnung kassiert, damit sie nach bestem Gewissen dann eine NEUE einsetzen kann, die aus Sicht der Stadt lupenrein durchs Gericht wandert, ohne das NOCHMAL so ein Urteil zu Stande kommt. So machen das Städte fast IMMER.
So machen das Arbeitgeber, wenn sie sich VOLLKOMMEN absichern wollen und den Arbeitnehmern neue Verträge mit aktualisierten AGBS mit grundlegenden Änderungen unterschieben wollen. Oder generell so macht es JEDER, der sich auf rechtlich "wasserdichte" Neuformen von "Vertragsgrundlagen" berufen will.

Das ist generell der Ablauf bei Rechtsverhältnissen, wenn man Mist korrigieren will.
Sobald du am alten Mett rumwurstest, kloppst du meistens neue Zwiebeln rein, und das will man mit dieser Vorgehensweise verhindern.

Das habe ich aus dem verlinkten Artikel. Kurz und leicht verständlich.
 
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Ich habe einen offiziellen Kommentar zu dem Urteil gefunden - auf einer Webseite, die offenbar vom Justizministerin NRW betrieben wird, so dass der Text wohl von Juristen verfasst wurde. Daraus zwei Zitate:

Die Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters der Stadt Düsseldorf vom
3. November 2020, mit der eine gesamtstädtische Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken angeordnet wurde, ist rechtswidrig. Das hat die 26. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und damit dem gegen die Stadt Düsseldorf gerichteten Antrag eines Düsseldorfer Bürgers im Eilverfahren entsprochen.

Die gerichtliche Entscheidung wirkt sich nur im Verhältnis zum Antragsteller aus. Dessen Pflicht, im Stadtgebiet eine Alltagsmaske zu tragen, ist ausgesetzt. Alle anderen Personen, die sich in Düsseldorf bewegen, müssen die Allgemeinverfügung beachten.

https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/09_11_2020_/index.php

Komisch! Die Verfügung des Maskenzwangs auf allen Straßen Düsseldorfs ist rechtswidrig - trotzdem müssen sich alle Bürger außer dem Antragsteller an die rechtswidrige Verfügung halten.

Das verstehe, wer wolle.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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