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Justiz kippt Maskenpflicht in Düsseldorf

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Ja, jetzt wird es langsam klarer. Der von imho verlinkte Beitrag erläutert:



Gut zu wissen für den Fall, dass Köln auch so eine Maskenpflicht verhängt.

Wie muss man dann juristisch vorgehen, damit die Aufhebung des Verbots für alle Kölner gilt? Vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (kurz VerfGH NRW) klagen?

In Licht gebadet du nun bist :).
( Verfassungsgericht es ist )

( Ich muss zugeben, dass ich nicht genau gelesen habe, aber das Verwaltungsgericht ist schon "stärker" wie ein Amtsgericht, jedoch, willst du ja ein Gesetz ÄNDERN und nicht nur auf dein NICHT VORHANDENES Rechtsverhältnis hinweisen und dieses geltend aka. nicht geltend machen... )

Jetzt muss ich dir aber zum Verfassungsgericht sagen, dass gerne jeder Hinz und Kunz dort irgendwas ablädt.
( Macht ja Sinn bei der Wichtigkeit dieser Instanz )
Wenn du eine Chance haben willst dort eine Klage so zu platzieren, dass sie ÜBERHAUPT zur Verhandlung angesetzt wird musst du
A einen VERDAMMT GUTEN Grund haben
B es SEHR GUT begründen können
C ein solides Finanzpolster haben
D häufig sehr viel Geduld mitbringen...

EDIT:
Dem deutschen Recht nach könnte es dir unter bestimmten Umständen passieren, dass ein Urteil jetzt bzgl. COVID-19 gefällt wird, wenn es bereits COVID-25 gibt. Dieses Urteil KÖNNTE dann NUR für COVID-19 gelten. Dann würde das alles wieder von vorne losgehen.

Das kann man eventuell mit noch nicht erfassten chemischen Drogen vergleichen.
XYZ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 sind chemisch im Katalog vom Zoll erfasst und du kriegst einen auf die Murmel, wenn man dir Handel oder Besitz aka. in Verkehr bringen nachweist.
Handelst du aber mit X Y Z 11, dann hat das Gericht und die Staatsanwaltschaft erst eine Handhabe WASSERDICHT gegen dich vorzugehen, wenn das Zeug ebenfalls im Katalog und Gesetz erfasst wurde, was in manchen Fällen AUCH bedeuten kann, dass es vorher verjährt, bevor man dich dafür bestrafen kann...
 
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New York

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Ich habe einen offiziellen Kommentar zu dem Urteil gefunden - auf einer Webseite, die offenbar vom Justizministerin NRW betrieben wird, so dass der Text wohl von Juristen verfasst wurde. Daraus zwei Zitate:





https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse_weitere/PresseOVG/09_11_2020_/index.php

Komisch! Die Verfügung des Maskenzwangs auf allen Straßen Düsseldorfs ist rechtswidrig - trotzdem müssen sich alle Bürger außer dem Antragsteller an die rechtswidrige Verfügung halten.

Das verstehe, wer wolle
.

Der Fühlerbefehl hebt rechtsstaatliche Urteile auf. Hast du dies nicht gewusst?

BG, New York
 
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gerthans

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In Licht gebadet du nun bist :).
( Verfassungsgericht es ist )

( Ich muss zugeben, dass ich nicht genau gelesen habe, aber das Verwaltungsgericht ist schon "stärker" wie ein Amtsgericht, jedoch, willst du ja ein Gesetz ÄNDERN und nicht nur auf dein NICHT VORHANDENES Rechtsverhältnis hinweisen und dieses geltend aka. nicht geltend machen... )

Jetzt muss ich dir aber zum Verfassungsgericht sagen, dass gerne jeder Hinz und Kunz dort irgendwas ablädt.
( Macht ja Sinn bei der Wichtigkeit dieser Instanz )
Wenn du eine Chance haben willst dort eine Klage so zu platzieren, dass sie ÜBERHAUPT zur Verhandlung angesetzt wird musst du
A einen VERDAMMT GUTEN Grund haben
B es SEHR GUT begründen können
C ein solides Finanzpolster haben
D häufig sehr viel Geduld mitbringen...

Ich weiß nicht, ob das Verfassungsgericht von NRW die richtige Instanz ist. Es ist nur eine Vermutung von mir.
 
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gerthans

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Der Fühlerbefehl hebt rechtsstaatliche Urteile auf. Hast du dies nicht gewusst?

BG, New York

Wenn man eine Diktatur errichten will, muss man den Menschen Angst einjagen. Genauer: eine bereits vorhandene Angst aufbauschen und ausnutzen. So war das 1933, als Hindenburg auf Geheiß Hitlers die Reichstagsbrandverordnung erließ. Ausgenutzt wurde damals die Furcht vor den Kommunisten. Die Kommunisten hätten damals eine Revolution geplant und deshalb den Reichstag angezündet.

Heute nutzt man die hypochondrische Ansteckungsangst aus, indem man die Corona-Grippe dämonisiert.

Irrationale Furcht erregt die Sehnsucht nach dem starken Mann und dem starken Staat, der einen vor Kommunisten bzw. Viren beschützt.
 

imho

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Wenn man eine Diktatur errichten will, muss man den Menschen Angst einjagen. Genauer: eine bereits vorhandene Angst aufbauschen und ausnutzen. So war das 1933, als Hindenburg auf Geheiß Hitlers die Reichstagsbrandverordnung erließ. Ausgenutzt wurde damals die Furcht vor den Kommunisten. Die Kommunisten hätten damals eine Revolution geplant und deshalb den Reichstag angezündet.

Heute nutzt man die hypochondrische Ansteckungsangst aus, indem man die Corona-Grippe dämonisiert.

Irrationale Furcht erregt die Sehnsucht nach dem starken Mann und dem starken Staat, der einen vor Kommunisten bzw. Viren beschützt.

Du verwechselst gerade Angst und Furcht. Furcht ist sinnvoll und zielgerichtet; durch sie schützt sich jedes Lebewesen vor realen Gefahren.
 
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Ich weiß nicht, ob das Verfassungsgericht von NRW die richtige Instanz ist. Es ist nur eine Vermutung von mir.

Ich darf dich dementsprechend der Zuständigkeit NICHT beraten, da würde ich eventuell Ärger kriegen :).
Soll heißen, ich darf dir NICHT empfehlen, welches Gericht für dich nun zuständig wäre, denn das muss der Commander machen...

Wenn ICH ein Gesetz für die ALLGEMEINHEIT ändern wollen würde, dann würde ich das NUR anstreben, wenn ich es in Karlsruhe HIEB UND STICHFEST begründen und vortragen könnte.

Du musst nämlich wissen, dass wir das Trennungsmodell der Verfassungsgerichte ausüben, letztendlich würde ich das so versuchen,
wenn du DIREKT in Karlsruhe als gleichgestellte und HÖCHSTE Instanz zur Politik, den Ländern und dem Bund ein Urteil erwirkst, dann kann die Gegenpartei sehr schwer bis gar nicht in eine nächst instanzliche Entscheidung eines nächst höheren Gerichts flüchten. Es bleibt dem Revidenten nur noch die Revision vor Karlsruhe, ein Misstrauensersuchen gegenüber dem Gericht, oder eventuell die Berufung vor Karlsruhe, wonach man den ganzen Fall nochmal aufrollen zu ersuchen möchte. Da Karlsruhe aber meistens absolute und enorm juristisch fähige und detailverliebte Urteile fällt, sind diese Option am Ende eines solchen Verfahrens häufig Geld Verschwendung.


Wenn die AFD oder FDP oder eine andere Partei als solches etwas über die Möglichkeiten der Normalos hinaus anstrengen wollen würde, dann würde sie im speziellen Fall versuchen eine abstrakte Normenkontrolle in Karlsruhe zu erwirken. Aber das ist in deinem Fall nicht interessant und ist eher ein Werkzeug der Opposition.
Wonach der liebe Herr Lammert, ja damals meinte, den Leuten das Maul verbieten zu wollen, weil er in einer abstrakten Normenkontrolle KEIN Minderheitenrecht sah.

Übersetzt, du hast Bedenken und formulierst sie nur mit einer 1% tigen Unterstützung, dann hast du Pech gehabt!
Alle die gegen die Mehrheit stimmen können nach dem Hammelsprung ihren Koffer packen, die Partei hat immer Recht!
 
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gerthans

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Du verwechselst gerade Angst und Furcht. Furcht ist sinnvoll und zielgerichtet; durch sie schützt sich jedes Lebewesen vor realen Gefahren.

Die Dänen haben gerade alle ihre Zuchtnerze notgeschlachtet aus Angst, sie könnten eine Mutation des Coronavirus ausbrüten. Ist das nun Coronaphobie, also irrationale, krankhafte Angst oder nicht?

Ich halte die Angst bzw. Furcht vor Corona für eine Spielart der uralten archetypischen Angst des Menschen davor, dass die Natur zurückschlägt. Und aus der Sicht der Psychoanalyse soll man solch eine Urangst ernst nehmen und ihr einen gewissen Tribut zollen. Aber nur einen gewissen!

Ihr Linken werft uns Rechten Islamophobie vor und wir werfen euch Coronaphobie vor. Vielleich haben beide Seiten ein bisschen recht.
 

imho

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Die Dänen haben gerade alle ihre Zuchtnerze notgeschlachtet aus Angst, sie könnten eine Mutation des Coronavirus ausbrüten. Ist das nun Coronaphobie, also irrationale, krankhafte Angst oder nicht?

Ich halte die Angst bzw. Furcht vor Corona für eine Spielart der uralten archetypischen Angst des Menschen davor, dass die Natur zurückschlägt. Und aus der Sicht der Psychoanalyse soll man solch eine Urangst ernst nehmen und ihr einen gewissen Tribut zollen. Aber nur einen gewissen!

Ihr Linken werft uns Rechten Islamophobie vor und wir werfen euch Coronaphobie vor. Vielleich haben beide Seiten ein bisschen recht.

Wenn Du nicht den Mumm hast, mit mir zu diskutieren, dann antworte besser nicht. Wer in Kategorien von "ihr" und "wir" denkt, den kann ich nicht ernst nehmen.
 
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gerthans

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Wenn Du nicht den Mumm hast, mit mir zu diskutieren, dann antworte besser nicht. Wer in Kategorien von "ihr" und "wir" denkt, den kann ich nicht ernst nehmen.

So spricht ein Spalter.
 

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Die Dänen haben gerade alle ihre Zuchtnerze notgeschlachtet aus Angst, sie könnten eine Mutation des Coronavirus ausbrüten. Ist das nun Coronaphobie, also irrationale, krankhafte Angst oder nicht?

Ich halte die Angst bzw. Furcht vor Corona für eine Spielart der uralten archetypischen Angst des Menschen davor, dass die Natur zurückschlägt. Und aus der Sicht der Psychoanalyse soll man solch eine Urangst ernst nehmen und ihr einen gewissen Tribut zollen. Aber nur einen gewissen!

Ihr Linken werft uns Rechten Islamophobie vor und wir werfen euch Coronaphobie vor. Vielleich haben beide Seiten ein bisschen recht.

Einmal abgesehen von dem Grund der Maßnahme - eine Ruhmestat ist die Keulung von Millionen Tieren nicht.
 
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gerthans

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Einmal abgesehen von dem Grund der Maßnahme - eine Ruhmestat ist die Keulung von Millionen Tieren nicht.

Schon die nicht artgerechte Haltung wildlebender Tiere in Zuchtfarmen ist keine Ruhmestat. Deshalb könnten die Dänen, die vom Verkauf der so gewonnnenen Pelze profitierten, von einem Schuldgefühl geplagt werden, so dass sie die Corona-Mutation, die in den Körpern dieser Nerze entstand, als Rache der Natur empfinden: In Gestalt von Corona und seiner Nerz-Mutation schlägt die Natur zurück.
 

Nora

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Das könnte peinlich werden: Multipolar verklagt das RKI auf Auskunft über den Krisenstab und dessen Entscheidungsfindung

9. 11. 2020 | Nach Monaten vergeblicher Versuche per Presseanfragen vom Robert Koch Institut (RKI) Aufklärung darüber zu erhalten, wer für die Behörde nach welchen Kriterien die in vieler Hinsicht überaus wichtige Gefährdungsbeurteilung festlegt, zieht das Internet-Magazin Multipolar nun vor Gericht.
Regierung und Gerichte in Deutschland rechtfertigen die anhaltenden Grundrechtsbeschränkungen seit Monaten mit einer vom RKI diagnostizierten „hohen Gefährdung“ der Bevölkerung durch das Coronavirus. Mehrfache Versuche von Multipolar, vom RKI die konkreten Kriterien für diese Einschätzung zu erfahren, blieben dem Magazin zufolge erfolglos. Zur Durchsetzung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs hat das Magazin daher am 5. November beim Verwaltungsgericht Berlin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das RKI eingereicht.
Auf seine vielfachen Anfragen darüber, wer die Gefährdungslage nach welchen Kriterien einschätzt, erfuhr Multipolar vom RKI bisher lediglich, dass ein Krisenstab, der dem Gesundheitsministerium unterstellten Behörde die Entscheidungen treffe. Wer Mitglied in diesem Krisenstab ist, und ob es ein festes oder wechselndes Gremium ist, weigert sich das RKI, der Darstellung von Multipolar zufolge, mitzuteilen. Es gebe auch keine Protokolle, sondern lediglich Notizen der Sitzungen des Gremiums, die aber nicht zur Veröffentlichung vorgesehen seien.
Das RKI wollte sich auf meine Anfrage hin nicht zu dem laufenden Verfahren äußern.
Multipolar macht geltend, dass die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Bedingungen für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes in Fällen presserechtlicher Auskunftsansprüche gegeben sind, nämlich ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung.
Wenn zutrifft, dass beim RKI tatsächlich derart schwerwiegende Entscheidungen in Sitzungen eines offenbar ziemlich lose definierten Gremiums ohne Protokolle getroffen werden, und dies gerichtsamtlich wird, müssen sich das RKI und das Gesundheitsministerium auf einige sehr unangenehme Fragen der Lockdown-geplagten Öffentlichkeit gefasst machen.
Bei Gerichtsverfahren gegen Anti-Corona-Einschränkungen würde es bei den zuständigen Gerichten vermutlich auch nicht gut ankommen, wenn die zugrundeliegende Gefahreneinschätzung normalen Standards hoheitlicher Entscheidungsfindung in eklatanter Weise nicht genügt.
Positiv und nach vorne gewendet, wird dann wahrscheinlich endlich Schluss sein damit, dass das RKI die Kriterien für die Lagebeurteilung öfter wechselt als manche Leute ihre Unterwäsche.
Mehr bei Multipolar: Intransparente Risikobewertung: Multipolar klagt gegen das Robert Koch-Institut
https://norberthaering.de/unkategorisiert/multipolar-rki-auskunft-klage/


Von vielen Seiten kommt jetzt Gegenwind, man wir nicht mehr locker lassen.
 
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Auch die Maskenpflicht in der Innenstadt von Landshut ist von der Justiz gekippt worden. Leider nur für den einen Bürger, der dagegen geklagt hat. Alle anderen müssen weiter dort Maske tragen:

https://www.wochenblatt.de/boulevar...lgreich-gegen-maskenpflicht-in-der-innenstadt

Unsere Rechtsordung in Deutschland hat sich ja positiv zu großer Freiheitlichkeit entwickelt. Aber in diesem Punkt sehe ich nach wie vor den Rechtsgrundatz verletzt:

Gleiches Recht für alle!

Da besteht Reformbedarf.

Aber Justizministerin Christine Lambrecht wird wohl nichts unternehmen.
 

Mino

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Die können das noch besser. Krankenhauspersonal was positiv getestet wurde, darf arbeiten. Sobald sie außerhalb der Klinik sind müssen sie in Quarantäne. :D

Europa hat sein intellektuelles Ende erreicht...
 
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Ich weiß nicht, ob das Verfassungsgericht von NRW die richtige Instanz ist. Es ist nur eine Vermutung von mir.

Guck mal, lies den Aufmacher und erkundige dich :).



Im Endeffekt ist das genau das was ich meinte.

Es wurde ein Urteil erwirkt ---> Vor dem Verwaltungsericht,
was aber KEINEN Einfluss auf das Gesetz selbst ausübt.

DAS IST KORREKT so!

Es wurde vor dem Verwaltungsgericht eine EINZELFALLENTSCHEIDUNG erwirkt, welche in diesem Fall KEINERLEI Auswirkungen auf die Gesetzgebung in sich ausübt.


Hätte das GESETZ maßgeblich geändert werden sollen, dann hätte man DIREKT vor das

VERFASSUNGSGERICHT

ziehen müssen, da dieses nach UNSEREM "EIGENTLICH" ausgeübten Teilungsprinzip welches auf der selben Gewaltstufe steht, wie Politiker, Justiz an sich, oberste Verwaltung etc. pp.


Das Karlsruher Verfassungericht hat nämlich die Macht, als Beispiel einem Schweinmaier als Beispiel zu DIKTIEREN:

EY SCHWABBEL!
das was ihr euch da ausgedacht habt, oder umsetzen wollt, umgesetzt habt,
ist ABSOLUT gegen Sitte und Verstand,
hiermit verkünde ich ( Gericht ),
du hast 4 Wochen Zeit, das von dir und deiner Siff-Baggage umgesetzte Gesetz so zu verändern,
dass es DIESEN HIER NUN DIKTIERTEN REGELN GERECHT WIRD.
( Gerichtsbeschluss ... bla bla bla ... Siehe Anhang XYZ ... )


Das ist genau der Knackpunkt, warum immer mehr Juristen Hasskicks auf Merkel schieben,
denn die stellt nicht nur anteilig das Verfassungsgericht kalt, die umgeht auch noch dreister Weise einfach die Opposition!

Bei aller Liebe,
wenn man sich als rechtskonservativer Mensch auf solche Mechanismen verlässt, als letztes Siegel, und RICHTWERT einer Gesellschaft und der Machtausübung,
damit man theoretisch, wenn man sich immer an die Regeln hält auch blind das Boot treiben lassen könnte...

Reagiert man VERDAMMT ALLERGISCH drauf, wenn Gleichgewichte in Form von Sicherheitsmechanismen umgangen, beseitigt oder ignoriert werden und einem das dann als "ALTERNATIVLOS" verkauft wird, und der produzierte Dreck schneller nach hinten geworfen wird, als dass man den Müllhaufen auch mal sortieren könnte.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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