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Ja, jetzt wird es langsam klarer. Der von imho verlinkte Beitrag erläutert:
Gut zu wissen für den Fall, dass Köln auch so eine Maskenpflicht verhängt.
Wie muss man dann juristisch vorgehen, damit die Aufhebung des Verbots für alle Kölner gilt? Vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (kurz VerfGH NRW) klagen?
In Licht gebadet du nun bist .
( Verfassungsgericht es ist )
( Ich muss zugeben, dass ich nicht genau gelesen habe, aber das Verwaltungsgericht ist schon "stärker" wie ein Amtsgericht, jedoch, willst du ja ein Gesetz ÄNDERN und nicht nur auf dein NICHT VORHANDENES Rechtsverhältnis hinweisen und dieses geltend aka. nicht geltend machen... )
Jetzt muss ich dir aber zum Verfassungsgericht sagen, dass gerne jeder Hinz und Kunz dort irgendwas ablädt.
( Macht ja Sinn bei der Wichtigkeit dieser Instanz )
Wenn du eine Chance haben willst dort eine Klage so zu platzieren, dass sie ÜBERHAUPT zur Verhandlung angesetzt wird musst du
A einen VERDAMMT GUTEN Grund haben
B es SEHR GUT begründen können
C ein solides Finanzpolster haben
D häufig sehr viel Geduld mitbringen...
EDIT:
Dem deutschen Recht nach könnte es dir unter bestimmten Umständen passieren, dass ein Urteil jetzt bzgl. COVID-19 gefällt wird, wenn es bereits COVID-25 gibt. Dieses Urteil KÖNNTE dann NUR für COVID-19 gelten. Dann würde das alles wieder von vorne losgehen.
Das kann man eventuell mit noch nicht erfassten chemischen Drogen vergleichen.
XYZ 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 sind chemisch im Katalog vom Zoll erfasst und du kriegst einen auf die Murmel, wenn man dir Handel oder Besitz aka. in Verkehr bringen nachweist.
Handelst du aber mit X Y Z 11, dann hat das Gericht und die Staatsanwaltschaft erst eine Handhabe WASSERDICHT gegen dich vorzugehen, wenn das Zeug ebenfalls im Katalog und Gesetz erfasst wurde, was in manchen Fällen AUCH bedeuten kann, dass es vorher verjährt, bevor man dich dafür bestrafen kann...
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