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Kündigungsgeschehen resp. -recht im öffentlichen Dienst

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mmhmmmm

Selbstverständlich gibt es auch im öD Abfindungen bei einer Kündigung (bei Angestellten), wenn das entsprechend verhandelt wurde.
Oder im Tarifvertrag steht.

Die Abfindung soll die Nachteile zumindest teilweise ausgleichen, die durch den Verlust der Arbeitsstelle entstehen.


Uwe

wüsste konkret jetzt nicht, wann - außer bei Auflösung einer Dienststelle - im ÖD Angestellten mal eine Abfindung gezahlt wurde.........wenn Auflösung eines Arbeistverhältnisses im ÖD, dann doch

a) aus eigener Veranlasung = ohne Abfindung
b) aus Verfehlungen heraus = ohne Abfindung

meint der pppplöde Pec so übersehen zu können.
 
OP
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wodim

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wüsste konkret jetzt nicht, wann - außer bei Auflösung einer Dienststelle - im ÖD Angestellten mal eine Abfindung gezahlt wurde.........
Hab' den Zeitungsausschnitt wiedergefunden - Zitat:

In der jüngsten nichtöffentlichen Ratssitzung fiel der einstimmige Beschluss, Hartmann einen Auflösungsvertrag mit Abfindung anzubieten, was dieser sofort angenommen hat.

("Kreisbote" vom 04.08.2004, Überschrift: "Korsett war zu eng".) Und jetzt halt' endlich die Papp'n.
 
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Selbstverständlich gibt es auch im öD Abfindungen bei einer Kündigung (bei Angestellten), wenn das entsprechend verhandelt wurde.
Oder im Tarifvertrag steht.

Die Abfindung soll die Nachteile zumindest teilweise ausgleichen, die durch den Verlust der Arbeitsstelle entstehen.


Uwe

Richtig!
Hier ein Auszug aus einem TV des öD
http://www.marburger-bund.de/tarifpolitik/vka/tarifvertraege/TVsA-Aerzte_VKA_2008-04-08.pdf


§ 4 Abfindung
(1) Ärztinnen und Ärzten, deren Arbeitsverhältnis aus Gründen des Personalabbaus
entweder gekündigt oder durch Auflösungsvertrag beendet wird, erhalten eine
Abfindung.

Diese Regelung wurde sicherlich nicht grundlos in den TV aufgenommen.
 

Uwe O.

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wüsste konkret jetzt nicht, wann - außer bei Auflösung einer Dienststelle - im ÖD Angestellten mal eine Abfindung gezahlt wurde.........wenn Auflösung eines Arbeistverhältnisses im ÖD, dann doch

a) aus eigener Veranlasung = ohne Abfindung
b) aus Verfehlungen heraus = ohne Abfindung

meint der pppplöde Pec so übersehen zu können.

Es gibt noch mehr Möglichkeiten.

Uwe
 
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mmmhmmm

Richtig!
Hier ein Auszug aus einem TV des öD
http://www.marburger-bund.de/tarifpolitik/vka/tarifvertraege/TVsA-Aerzte_VKA_2008-04-08.pdf

Diese Regelung wurde sicherlich nicht grundlos in den TV aufgenommen.

So hatte der pppplöde Pec das auch noch im Kopp:

§ 4 Abfindung
(1) Ärztinnen und Ärzten, deren Arbeitsverhältnis aus Gründen des Personalabbaus
entweder gekündigt oder durch Auflösungsvertrag beendet wird, erhalten eine
Abfindung.

so ist dasinhaltlich im TV ÖD drin....

Weiter ist zu bemerken, das an der wosim - Geschichte (wie er sie aus der Presse entnommen hat ) einiges schräg liegt. Ein Bauamtsleiter ist nach Landesrecht stets Beamter oder als Dezernent Wahlbeamter. Geht normalerweise nicht anders...kenne allerdings die speziellen Regelungen Bayerns (Möglichkeit im technichen Bereich Angestelltenverhältnis einzuräumen) nicht..will mich da auch nicht einlesen, weil völlig uninteressant in der Debatte kontra ÖD bzw.der elenden Rechtsstaatskritikasterei, die wieder losgetreten wurde.

Der Fall wäre vom Aufsichtgremium Landrat oder Regierungspräsident dort in Bayern zu untersuchen gewesen.

Ein (Wahl)-Beamter wird in den vorzeitigen Ruhestand unter Absenkung der Bezüge versetzt, nicht abgefunden. Er kann - nach erfolgter Ruhestandssetzung - seine erlangten Anrechte aus Beamtenrecht vom alten Dienstherrn sich auszahlen lassen, aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden, um ohne Fesseln des Beamtenrechts einen neuen Job in der freien Wirtschaft anzunehmen..alles etwas kompliziert.

Da irgendwo etwas zu schöpfen, das gegen den Rechtsstaat geht, das den Vorurteilen gegen den ÖD Nahrung gibt...ist wie üblich hier in den Fäden, die über den Rechtsstatt BRD und sonst irgendwie sich auslassen, absurd.

echt :coffee:

egal, das Ding dieser Faden muss ja nicht weiter durchgeorgelt werden...völlig belanglos und zur Rechthaberei verkommen der Faden..meint der pppplöde Pec.

echt:rolleyes2:
 
OP
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wodim

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Weiter ist zu bemerken, das an der wosim - Geschichte (wie er sie aus der Presse entnommen hat ) einiges schräg liegt.
Wie gesagt, google mal nach unserem verflossenen Bürgermeister "Thomas Reich Gilching", da findest du noch jede Menge Schräges. Der macht sich auch nichts aus Gesetzen, weil er sie nämlich gar nicht kennt.

Von dem hat sich unsere idyllische Gemeinde 3 Legislaturperioden lang von einer Pleite in die nächste regieren lassen - und dann bringt der's doch fertig, sich zum "Rechenschaftsbericht" vor die versammelte Bürgerschaft hinzustellen: "Habe sowieso keine Lust mehr, bin mir meiner Rente sicher, werde mich nur noch meiner Sportfliegerei widmen." An der Stelle brach der Zeitungsbericht ab - will ja gar nicht wissen, was danach im Schützenhaus noch los war.

Und Hartmann war gerade mal 2 1/2 Jahre im Amt, und wurde nicht in den Ruhestand versetzt, sondern wollte zurück nach Wiesbaden und sich dort selbstständig machen. Na, viel Erfolg mit dieser "Karriere" im Rücken. :rolleyes2:

Was waren die Windmühlenflügel, gegen die er wie Don Quichotte kämpfte: Vor allem wollte er Gilching "resistent gegen den Sog aus München und Starnberg" machen - da stand er auf verlorenem Posten. Außerdem hatte er wohl noch FFB vergessen. :eek:

Ich war einmal zu einer öffentlichen Gemeinderatssitzung, das tat weh beim Zuhören: "Wir sind soundsoviel verschuldet, dürfen uns noch soundsoviel verschulden..." Wessen Dummheit ist denn das, dass die Gemeinde regelmäßig "an höherer Stelle" um Geld betteln muss, dass sie sich erst aus der Tasche ziehen lässt?
 

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