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Ach tatsächlich?Dann lebst du wohl in einer anderen Zeit, bei uns isses jedenfalls so das du hier nicht mal öffentlich behaupten darfst das es nur 2 Geschlechter gibt.
Dann benenne mir doch mal den entsprechenden § im StGB, nach dem Du das nicht darfst!
Hattest Du deswegen schon ein Ermittlungsverfahren am Hals?
Oder regst Du Dich lächerlicherweise nur darüber auf, wenn Deine politischen Gegner dzbgl. anderer Meinung sind und Dir das auch in demokratischer rechtskonformer Form zu verstehen geben.
Das sollte Dich eigentlich erfreuen. Dann könnt Ihr wieder die witzige Opfernummer abziehen (bedauernswerte Opfer der "Meinungsdiktatur").