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Meinungsfreiheit und Elternrecht

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 0 «  

Geht der Staat hier zu weit `?

  • Nein, es obliegt dem Staate zum Kindeswohl solchen Eltern das Kind zu nehmen

    Stimmen: 4 30,8%
  • Ja, es steht dem Staate nicht zu die richtige Meinung zu erpressen

    Stimmen: 9 69,2%

  • Umfrageteilnehmer
    13

nachtstern

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Es scheint ja noch sehr viele hier im Forum (sicherlich auch unter den stillen Mitlesern) zu geben, die dem "Trugschluß" unterlegen sind, das es noch das "Recht" auf freie Meinung gäbe ^^
Hab gerade etwas gelesen, was mich als Kinderlosen Single absolut nicht tangiert, aber für Eltern, insbesondere für getrennt Lebende (egal ob das Kind ehelisch oder in wilder Ehe entstand!) gravierende Einschnitte bringen könnte:

https://anwaltauskunft.de/magazin/l...dererziehung-droht-verlust-des-umgangsrechtes
"Besorgte Bürger"
Rassismus und Kinder*er*ziehung: Droht Verlust des Umgangs*rechtes?

Die Diskussion um Aufnahme und Unter*bringung von Flüchtlingen fördert einige angenehme, aber auch schockie*rende Seiten der Deutschen zutage: Immer mehr Menschen äußern sich öffentlich „besorgt“ bis offen fremden*feindlich oder demons*trieren gar gegen Flüchtlings*heime. Das kann diese Menschen nicht nur Facebook- und echte Freund*schaften, sondern auch ihren Job kosten. Kann es sich auch auf das Umgangs- und Sorge*recht für ihr Kind auswirken? Das dürfte vor allem Mütter und Väter inter*es*sieren, die ihr Kind gemein*samen mit einem fremden*feindlich agierenden Ex-Partner erziehen – und sich sorgen, dass das Kind durch ihn oder sie in falsche Kreise gerät bezie*hungs*weise die falschen Werte vermittelt werden.


es scheint in erster Linie "nur" unterhaltspflichtige Ex-Männer zu betreffen, welche das "Umgangs- und Besuchsrecht" für sich beanspruchen,
aber ^^
kann man sich in der heutigen Zeit der "alternativlosen political correctness" dessen wirklich noch sicher sein?

gab es ähnliches nicht auch im dritten Reich und auch der DDR ?!

Geht der Staat hier nicht schon viel zu weit in seiner Einflußnahme auf die Meinungsbildung?!
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

Es scheint ja noch sehr viele hier im Forum (sicherlich auch unter den stillen Mitlesern) zu geben, die dem "Trugschluß" unterlegen sind, das es noch das "Recht" auf freie Meinung gäbe ^^
Hab gerade etwas gelesen, was mich als Kinderlosen Single absolut nicht tangiert, aber für Eltern, insbesondere für getrennt Lebende (egal ob das Kind ehelisch oder in wilder Ehe entstand!) gravierende Einschnitte bringen könnte:

https://anwaltauskunft.de/magazin/l...dererziehung-droht-verlust-des-umgangsrechtes
"Besorgte Bürger"
Rassismus und Kinder*er*ziehung: Droht Verlust des Umgangs*rechtes?

Die Diskussion um Aufnahme und Unter*bringung von Flüchtlingen fördert einige angenehme, aber auch schockie*rende Seiten der Deutschen zutage: Immer mehr Menschen äußern sich öffentlich „besorgt“ bis offen fremden*feindlich oder demons*trieren gar gegen Flüchtlings*heime. Das kann diese Menschen nicht nur Facebook- und echte Freund*schaften, sondern auch ihren Job kosten. Kann es sich auch auf das Umgangs- und Sorge*recht für ihr Kind auswirken? Das dürfte vor allem Mütter und Väter inter*es*sieren, die ihr Kind gemein*samen mit einem fremden*feindlich agierenden Ex-Partner erziehen – und sich sorgen, dass das Kind durch ihn oder sie in falsche Kreise gerät bezie*hungs*weise die falschen Werte vermittelt werden.


es scheint in erster Linie "nur" unterhaltspflichtige Ex-Männer zu betreffen, welche das "Umgangs- und Besuchsrecht" für sich beanspruchen,
aber ^^
kann man sich in der heutigen Zeit der "alternativlosen political correctness" dessen wirklich noch sicher sein?

gab es ähnliches nicht auch im dritten Reich und auch der DDR ?!

Geht der Staat hier nicht schon viel zu weit in seiner Einflußnahme auf die Meinungsbildung?!

"Meinungen" sind schon immer bei der Entscheidung über Sorge- und Umgangsrechte Teil des Bewertungs- und Entscheidungsprozesses.
Das bewegt sich im Spektrum von gesundheitlichen Überzeugungen (Impfverweigerung, Unterlassung medizinischer Versorgung...) über religiöse/spirituelle Ansichten, eben auch hin zu politischen.
Wenn rasisstische Äußerungen oder Handlungen die Fähigkeit eines Elternteils einschränken, sich um das Kind zu kümmern, bin ich grundsätzlich dafür, das Sorgerecht zu entziehen, denn das Kindeswohl geht ganz eindeutig vor.
 
OP
nachtstern

nachtstern

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"Meinungen" sind schon immer bei der Entscheidung über Sorge- und Umgangsrechte Teil des Bewertungs- und Entscheidungsprozesses.
Das bewegt sich im Spektrum von gesundheitlichen Überzeugungen (Impfverweigerung, Unterlassung medizinischer Versorgung...) über religiöse/spirituelle Ansichten, eben auch hin zu politischen.
Wenn rasisstische Äußerungen oder Handlungen die Fähigkeit eines Elternteils einschränken, sich um das Kind zu kümmern, bin ich grundsätzlich dafür, das Sorgerecht zu entziehen, denn das Kindeswohl geht ganz eindeutig vor.

auch wenn noch nicht genau definiert wurde ab wann "kinderschädigender Rassismus" beginnt?`
so das schon ein "scheiß Ausländer" (egal was danach als Begründung erfolgt) schon als ausreichend empfunden wird.....
 
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Es ist unglaublich... Ich darf nur eine "richtige und von Staat anerkante Meinung " ueber Immigranten haben , sonst werde ich Kinder verlieren. Was fuer ein Absurd...
 
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Gelöschtes Mitglied 2801

auch wenn noch nicht genau definiert wurde ab wann "kinderschädigender Rassismus" beginnt?`
so das schon ein "scheiß Ausländer" (egal was danach als Begründung erfolgt) schon als ausreichend empfunden wird.....

Diese genauen Definitionen gibt es da sowieso nicht, diese Fälle sind immer hochgradig subjektiv.
Was Gefährdung von Kindeswohl darstellen kann, ist von Ausnahmen wie physischer Gewalt gegen das Kind oder korrespondierenden psychischen Erkrankungen wie dem Münchhausen-Stellvertretersyndrom abgesehen, relativ subjektiv.
Ich bin zum Beispiel ein Vertreter, der bei Verweigerung medizinischer Versorgung sehr schnell eine Kindeswohlgefährdung sieht. Das bewusste Anstecken mit Masern, anstelle einer möglichen Impfung ist für mich eigentlich schon genug, von Eltern die Gebete, Meditation oder ähnliches anstelle von Medikamenten einsetzen, ganicht erst zu sprechen.
Bei politischen und gesellschaftlichen Themen liegt für mich die Grenze da, wo die Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt wird. Bei der Problematik des Rassismus wäre das, wenn die Kinder aufgrund der Äußerungen und Handlungen der Eltern, massiver sozialer Isolation, Mobbing, Gewalt oder ähnlichem ausgesetzt wären.
 
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Der Entzug des Sorgerechtes ist in der Tat ein scharfes Schwert, das nur im Notfall gezogen werden sollte.
Auf der anderen Seite gibt es aber auch den Anspruch des Staates, also von uns allen, so etwas wie radikale Parallelgesellschaften gar nicht erst entstehen zu lassen. Also im Ausnahmefall ja, und nur mit Zustimmung des Gerichtes.
 

Aspirin

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Es scheint ja noch sehr viele hier im Forum (sicherlich auch unter den stillen Mitlesern) zu geben, die dem "Trugschluß" unterlegen sind, das es noch das "Recht" auf freie Meinung gäbe ^^
Hab gerade etwas gelesen, was mich als Kinderlosen Single absolut nicht tangiert, aber für Eltern, insbesondere für getrennt Lebende (egal ob das Kind ehelisch oder in wilder Ehe entstand!) gravierende Einschnitte bringen könnte:

https://anwaltauskunft.de/magazin/l...dererziehung-droht-verlust-des-umgangsrechtes
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Rassismus und Kinder*er*ziehung: Droht Verlust des Umgangs*rechtes?

Die Diskussion um Aufnahme und Unter*bringung von Flüchtlingen fördert einige angenehme, aber auch schockie*rende Seiten der Deutschen zutage: Immer mehr Menschen äußern sich öffentlich „besorgt“ bis offen fremden*feindlich oder demons*trieren gar gegen Flüchtlings*heime. Das kann diese Menschen nicht nur Facebook- und echte Freund*schaften, sondern auch ihren Job kosten. Kann es sich auch auf das Umgangs- und Sorge*recht für ihr Kind auswirken? Das dürfte vor allem Mütter und Väter inter*es*sieren, die ihr Kind gemein*samen mit einem fremden*feindlich agierenden Ex-Partner erziehen – und sich sorgen, dass das Kind durch ihn oder sie in falsche Kreise gerät bezie*hungs*weise die falschen Werte vermittelt werden.


es scheint in erster Linie "nur" unterhaltspflichtige Ex-Männer zu betreffen, welche das "Umgangs- und Besuchsrecht" für sich beanspruchen,
aber ^^
kann man sich in der heutigen Zeit der "alternativlosen political correctness" dessen wirklich noch sicher sein?

gab es ähnliches nicht auch im dritten Reich und auch der DDR ?!

Geht der Staat hier nicht schon viel zu weit in seiner Einflußnahme auf die Meinungsbildung?!

Geschwärzt
Lass sie machen, lehne dich wirklich mal zurück und genieße das „Spiel“ denn das ist es.
Wer hat nochmal was von Experiment gefaselt… *lol*

Mein Herz du und ich sind ein Experiment. Finde dich damit ab, schnapp deine Karre und genieße ein paar schöne Tage in Island.
 
OP
nachtstern

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Es ist unglaublich... Ich darf nur eine "richtige und von Staat anerkante Meinung " ueber Immigranten haben , sonst werde ich Kinder verlieren. Was fuer ein Absurd...

na nicht "nur das Umgangsrecht zu deinen Kindern,
sondern auch deine Arbeit und auch Wohnung ^^

https://www.stern.de/panorama/stern...tischen-aeusserungen-aus-wohnung-3940874.html
Mieterin fliegt nach rassistischen Äußerungen aus Wohnung

Sie beleidigte ihren Nachbarn aufs Übelste, zerkratzte dessen Wohnungstür und muss deshalb jetzt ausziehen. Ein derartiges Verhalten sei dem Vermieter nicht zumutbar, urteilte das Augsburger Gericht.

war aber schon 2014 !
mittlerweile wird es wohl schneller gehen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 2801

na nicht "nur das Umgangsrecht zu deinen Kindern,
sondern auch deine Arbeit und auch Wohnung ^^

https://www.stern.de/panorama/stern...tischen-aeusserungen-aus-wohnung-3940874.html
Mieterin fliegt nach rassistischen Äußerungen aus Wohnung

Sie beleidigte ihren Nachbarn aufs Übelste, zerkratzte dessen Wohnungstür und muss deshalb jetzt ausziehen. Ein derartiges Verhalten sei dem Vermieter nicht zumutbar, urteilte das Augsburger Gericht.

war aber schon 2014 !
mittlerweile wird es wohl schneller gehen.

Bei mutwilliger Beschädigung der Immobilie ist das ja wohl auch mehr als gerechtfertigt.
 

Aspirin

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na nicht "nur das Umgangsrecht zu deinen Kindern,
sondern auch deine Arbeit und auch Wohnung ^^

https://www.stern.de/panorama/stern...tischen-aeusserungen-aus-wohnung-3940874.html
Mieterin fliegt nach rassistischen Äußerungen aus Wohnung

Sie beleidigte ihren Nachbarn aufs Übelste, zerkratzte dessen Wohnungstür und muss deshalb jetzt ausziehen. Ein derartiges Verhalten sei dem Vermieter nicht zumutbar, urteilte das Augsburger Gericht.

war aber schon 2014 !
mittlerweile wird es wohl schneller gehen.

Schatzele, beruhige dich, wenn sie an meine Tür klopfen und mich wegen rassistischer Äußerungen (hier im Forum) belangen, gebe ich dir bescheid.
 

Aspirin

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[MENTION=1145]nachtstern[/MENTION]

Du kennst unseren Staat? Kapitalismus! (schreibe ich nicht umsonst)
Du weißt das die dort „Oben“ nicht dumm sind und genau wissen was sie jetzt tun?

Sooo, und jetzt passsss auf und schau genau zu was passiert.
 
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nachtstern

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Bei mutwilliger Beschädigung der Immobilie ist das ja wohl auch mehr als gerechtfertigt.

nur war det nicht der angeführte Kündigungsgrund... ^^
Sondern eben lediglich die Fremdenfeindliche Beleidigung!
Leider ist nicht ersichtlich was "dem" zuvor ging?
Überleg mal, der "nette muslimische Nachbar" faßt der hübschen blonden Nachbarin unterm Rock....(wo für es keine Zeugen gibt!)
diese rastet daraufhin aus, benutzt ein paar unflätige Worte und "beleidigt" Religion und Herkunft....(wo für es dann aber wegen der Lautstärke Zeugen geben wird!)
und die Frau verliert daraufhin die Wohnung....
Vor Gericht kommt dem entsprechend nur die "fremdenfeindliche" durch Zeugen gestützte Beleidigung zur Sprache,
jeder Verteidigungsversuch mit dem Hinweis auf sexuelle Belästigung wird für nichtig erklärt, da keine Zeugen.....
 

Aspirin

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nur war det nicht der angeführte Kündigungsgrund... ^^
Sondern eben lediglich die Fremdenfeindliche Beleidigung!
Leider ist nicht ersichtlich was "dem" zuvor ging?
Überleg mal, der "nette muslimische Nachbar" faßt der hübschen blonden Nachbarin unterm Rock....(wo für es keine Zeugen gibt!)
diese rastet daraufhin aus, benutzt ein paar unflätige Worte und "beleidigt" Religion und Herkunft....(wo für es dann aber wegen der Lautstärke Zeugen geben wird!)
und die Frau verliert daraufhin die Wohnung....
Vor Gericht kommt dem entsprechend nur die "fremdenfeindliche" durch Zeugen gestützte Beleidigung zur Sprache,
jeder Verteidigungsversuch mit dem Hinweis auf sexuelle Belästigung wird für nichtig erklärt, da keine Zeugen.....

Das ist es du musst dich unter kontrolle haben!
 
OP
nachtstern

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Schatzele, beruhige dich, wenn sie an meine Tür klopfen und mich wegen rassistischer Äußerungen (hier im Forum) belangen, gebe ich dir bescheid.

wie "alt" waren noch mal deine Kids?

also, das man wegen seiner Äußerungen im Net seinen Job verlieren kann, wußt ick schon seit Anfang 2016...
aber die Kinder?
erinnert nun wirklich an Deutschlands dunkle Jahre!
gab es sowas nicht auch in der DDR?!
 
OP
nachtstern

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Das ist es du musst dich unter kontrolle haben!

Frau muss sich "fügen" ^^
denn letztlich ist schon die Weigerung des Beischlafsersuchens eines "neuen Mitbürgers" schon als rassistisch zu bezeichnen ^^
 

Aspirin

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wie "alt" waren noch mal deine Kids?

also, das man wegen seiner Äußerungen im Net seinen Job verlieren kann, wußt ick schon seit Anfang 2016...
aber die Kinder?
erinnert nun wirklich an Deutschlands dunkle Jahre!
gab es sowas nicht auch in der DDR?!

Ja gab es schon in der DDR aber dann musstest du schon wirklich hart gewesen sein.

Meine Kinder*lol* den erspare ich was!
 
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Gelöschtes Mitglied 2801

nur war det nicht der angeführte Kündigungsgrund... ^^
Sondern eben lediglich die Fremdenfeindliche Beleidigung!
Leider ist nicht ersichtlich was "dem" zuvor ging?
Überleg mal, der "nette muslimische Nachbar" faßt der hübschen blonden Nachbarin unterm Rock....(wo für es keine Zeugen gibt!)
diese rastet daraufhin aus, benutzt ein paar unflätige Worte und "beleidigt" Religion und Herkunft....(wo für es dann aber wegen der Lautstärke Zeugen geben wird!)
und die Frau verliert daraufhin die Wohnung....
Vor Gericht kommt dem entsprechend nur die "fremdenfeindliche" durch Zeugen gestützte Beleidigung zur Sprache,
jeder Verteidigungsversuch mit dem Hinweis auf sexuelle Belästigung wird für nichtig erklärt, da keine Zeugen.....

Ziemlich sinnlose Spekulation, wenn wir mal ehrlich sind.
 

Aspirin

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Frau muss sich "fügen" ^^
denn letztlich ist schon die Weigerung des Beischlafsersuchens eines "neuen Mitbürgers" schon als rassistisch zu bezeichnen ^^

Frau muss sich nicht fügen, sie muss nur schlau sein und in rage passieren Dingen, ich kann es, weil ich weiß wie es geht.
 
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nachtstern

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Frau muss sich nicht fügen, sie muss nur schlau sein und in rage passieren Dingen, ich kann es, weil ich weiß wie es geht.

Frau sollte kastrieren und dann beim Verbluten zusehen ^^

(upps....eindeutig fremdenfeindliche rassistische Äußerung....könnte mich meinen Job kosten ^^)
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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