Rein politisch und juristisch ist so dass euch keiner überwachen darf. Es verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht und Auftrag im Namen des Volkes.
Ohne persönlich werden zu wollen: Alles in allem blah, blah, blah
Schon mal überlegt? Juristisch nicht dürfen, hahahaha interessiert die Stasi in Einheit mit der Steuerkontrollmafia überhaupt nicht!
Es besteht die Möglichkeit die Überwachung in notwendigen Fällen auszuüben. Ein Not-Grund liegt z.B. vor wenn dringender Gefahr für Leib und Leben für alle Menschen bzw. Volk besteht.
Politiker haben und genießen politischen Schutz im Form von Geheimdienste etc. die alleine Angriff auf die Politik und Politiker abzuwenden. Ein Anspruch auf Blanko-Überwachung besteht nicht. Wird die Blanko-Überwachung ausgeübt, so ist ein Angriff auf das Grundgesetz bzw. Verfassung. Deutschland darf z.B. das Volk bzw. Menschen im Bundesgebiet nicht überwachen wenn z.B. USA bedroht ist. Sie dürfen nur Politik und Politiker überwachen. Es besteht KEINE Möglichkeit euch einfach so zu überwachen, es sei denn, ihr erlaubt es bzw. über stillschweigende Erklärung aus (ihr wisst dass ihr überwacht werdet, tut ihr euch aber dagegen nicht wehren). Bundesregierung hat kein Anspruch eine Blanko-Überwachung anzuordnen.
Politiker scheißen auf die Sicherheit des Volkes, nur um die eigene machen die sich Kopfweh!
Sie sind nicht mehr, nein viel weniger wert als die Leute die das ganze Theater bezahlen. Alles was sich aus unserem Kreis politisch betätigt hat und betätigt sind Arbeitsscheue, Aufschneider, Schwätzer, Feiglinge, Menschen ohne Rückrat und Charakter, Luftpumpen, Nietenwärmer, wenn der Gesandt weiß was das ist, und man sollte den, früher noch existierenden Berufsstand der Nietenwärmer als Aufwertung nehmen, und die will man durch Überwachung der normal denkenden schützen um sie bei ihrer Tätigkeit Betrug des Volkes zu unterstützen????
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Ansprechpartner ist das Bundesverfassungsgericht. Sonst ist Art 146 GG.