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Artikel 3 des deutsch-französischen DBA legt das Belegenheitsprinzip fest, wonach die Einkünfte (z.B. Mieten, Veräußerungsgewinne bei Verkauf) "unabdingbar und ausschließlich"im Staat besteuert werden, in dem die Immobilie belegen ist.Den Fall hast Du schon einmal gebracht.
Wenn Du in D lebst, musst Du die deutschen Mieten (richtig: Einkünfte aus Vermierung und Verpachtung) hier versteuern.
Die französischen Mieten in Frankreich, hier ggfs. Prgressionsvorbehalt.
Wohnst Du in F, dann musst Du die deutschen Mieten in D und in F versteuern.
In F wird die deutsce Steuer (teilweise) angerechnet.
Zusätzlich zahlst Du in F 15,5% Sozialabgaben (es ei, Du bist in D sozialversicherungspflichtig.
Mit anderen Worten: In der Schilderung ist ein Haken. Wenn nicht, freut sich die Steuerfahndung auf einen Besuch bei Dir.
Das gilt auch, wenn ein Deutscher in D an einen anderen Deutschen miete für eine Immobilie in Frankreich bezahlt. Die Steuerfahndung war damit schon beschäftigt, danke für den Hinweis.
Und der negative oder positive Progressionsvorbehalt ist nach EU-Rehct inzwischen für diese Art von Erträgen abgeschafft. Glaub mir doch wenigstens einmal.