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Minijobs - ein Drama ohne Ende

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Minijobs führen dazu, dass ein Arbeitnehmer trotz eigentlicher starker Unterbeschäftigung nicht als Arbeitslos gilt.

Daher werden Minijobs von den Jobcentern stark beworben.

Nun gibt es aber neben herkömmlichen Minijobs, bei denen der Arbeitgeber einen Soz-Vers-Beitrag/Steuern in Gesamthöhe von 30,99% der Löhne abführen muss, und der Arbeitnehmer wählen kann Rentenversicherungsbeiträge selbst noch zuzuzahlen (um seine Rente damit zu erhöhen) auch noch eine andere Minijob-Lösung, die von den Jobcentern forciert wird und immer mehr Runde bei den Arbeitgebern macht: das Zauberwort heißt "kurzfristiger Minijob".

Dabei handelt es sich um Beschäftigungen die nur bis 2 Monate dauern oder 50 Arbeitstage im Jahr nicht übersteigen.
Was ist das besondere daran, fragt sich der Laie...
Die Besonderheit ist, dass der Job nur angemeldet werden muss, der Arbeitgeber dann aber keinerlei Soz-Vers-Beitrag/Steuern zu zahlen hat.
Das führt dazu, dass der "kurzfristige Minijobber" zB 6,-- Euro verdient und den Arbeitgeber auch nur 6,-- Euro kostet.
Ein normaler Minijobber hingegen würde ihn 6,-- Euro + 1,86 Euro Abgaben, also 7,86 Euro kosten.

Wirtschaftsberater rennen zur Zeit Sturm auf die Firmen sie in der Verfahrensweise zu schulen.
Arbeitgeberverbände bieten ebenfalls Schulungen an und bewerben die kurzfristigen Minijobs.
Es wird in Zukunft also das alte Modell "Minijob" ausgedünnt und durch "kurzfristige Minijobs" ersetzt.

Das hat auch Folgen für den Arbeitnehmer, da er keinerlei Rentenansprüche durch kurzfristigen Minijob mehr erhält.

Danke, CDU !
 
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Was sollte denn die Grundlage für einen Rentenanspruch sein? Es werden für diese Art der Beschäftigung weder Versicherungs- noch Beitragszeiten erworben.

Da kurzfristig Beschäftigte in der Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung nicht beitragspflichtig sind, ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt im Datenbaustein Meldesachverhalt (Beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt) weiterhin mit 0 Euro zu melden.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0...ahren/06_anmeldung_kurzfristiger_mj/node.html
 
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Was sollte denn die Grundlage für einen Rentenanspruch sein? Es werden für diese Art der Beschäftigung weder Versicherungs- noch Beitragszeiten erworben.

Ein "Rentenanspruch" besteht auch bei Vollbeschäftigten nicht. Rente ist kein Anspruch auf Geld, sondern lediglich ein Versprechen auf irgendeine Art Zahlung, und wie diese zu leisten ist, entscheidet die jeweils aktuelle Regierung. In einer Finanzkrise kann der Staat alle sozialen Leistungen mit einem Federstrich streichen, siehe New York mit über 40.000 öffentlichen Suppenküchen.
 
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Ein "Rentenanspruch" besteht auch bei Vollbeschäftigten nicht. Rente ist kein Anspruch auf Geld, sondern lediglich ein Versprechen auf irgendeine Art Zahlung, und wie diese zu leisten ist, entscheidet die jeweils aktuelle Regierung. In einer Finanzkrise kann der Staat alle sozialen Leistungen mit einem Federstrich streichen, siehe New York mit über 40.000 öffentlichen Suppenküchen.

Der Begriff "Rentenanspruch" ist eindeutig und seine Bedeutung unter der www.deutsche-rentenversicherung.de/‎ nachzulesen. Das Ergebnis einer Prüfung des "Rentenanspruchs" ist, sofern das Ergebnis positiv ist, immer ein Datum. Eben das Datum ab dem ein Anspruch auf einen Rentenbezug besteht. Nicht mehr und nicht weniger.
Der "Rentenanspruch" errechnet sich aus u.a. aus Geburtsjahrgängen, Beitragszeiten, Versicherungszeiten usw. bei einer Altersrente wobei z.B. bei der Hinterbliebenenrente natürlich ganz andere Kriterien eine Rolle spielen.
 
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"Sollte man die 450-Euro-Jobs streichen?"

Minijobs führen dazu, dass ein Arbeitnehmer trotz eigentlicher starker Unterbeschäftigung nicht als Arbeitslos gilt.

Daher werden Minijobs von den Jobcentern stark beworben.

Nun gibt es aber neben herkömmlichen Minijobs, bei denen der Arbeitgeber einen Soz-Vers-Beitrag/Steuern in Gesamthöhe von 30,99% der Löhne abführen muss, und der Arbeitnehmer wählen kann Rentenversicherungsbeiträge selbst noch zuzuzahlen (um seine Rente damit zu erhöhen) auch noch eine andere Minijob-Lösung, die von den Jobcentern forciert wird und immer mehr Runde bei den Arbeitgebern macht: das Zauberwort heißt "kurzfristiger Minijob".

Dabei handelt es sich um Beschäftigungen die nur bis 2 Monate dauern oder 50 Arbeitstage im Jahr nicht übersteigen.
Was ist das besondere daran, fragt sich der Laie...
Die Besonderheit ist, dass der Job nur angemeldet werden muss, der Arbeitgeber dann aber keinerlei Soz-Vers-Beitrag/Steuern zu zahlen hat.
Das führt dazu, dass der "kurzfristige Minijobber" zB 6,-- Euro verdient und den Arbeitgeber auch nur 6,-- Euro kostet.
Ein normaler Minijobber hingegen würde ihn 6,-- Euro + 1,86 Euro Abgaben, also 7,86 Euro kosten.

Wirtschaftsberater rennen zur Zeit Sturm auf die Firmen sie in der Verfahrensweise zu schulen.
Arbeitgeberverbände bieten ebenfalls Schulungen an und bewerben die kurzfristigen Minijobs.
Es wird in Zukunft also das alte Modell "Minijob" ausgedünnt und durch "kurzfristige Minijobs" ersetzt.

Das hat auch Folgen für den Arbeitnehmer, da er keinerlei Rentenansprüche durch kurzfristigen Minijob mehr erhält.

Danke, CDU !

Seit dem 5.9.2013 läuft das Thema "Sollte man die 450-Euro-Jobs streichen?"

Dein Beitrag hätte gut dazu gepasst.
 
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Ich wiederhole mal in leicht abgeänderter Form was ich in dem oben genannten Thread schonmal gesagt habe: Ich bin auch sofort dafür das Gesetz mal grundlegend zu überarbeiten. An sich ist der Minijob ja als Studenten- oder Übergangsjob echt ne gute Sache. Man ist flexibel, nicht zu sehr belastet etc. pp. Leider ist es in der Praxis dazu gekommen, dass reguläre Stellen gestrichen und an ihre Stelle diese Jobs getreten sind. Leider werden diese Stellen auch manchmal nach einer bestimmten Zeit zu einer richtig gehenden Stigmatisierung. Die Arbeitnehmer sitzen in einer Karrieresackgasse und kommen da auch nicht so ohne weiterer raus, bestehende Abhängigkeiten werden gefestigt und am Ende ist die gesamte Idee ad absurdum geführt. Im Endeffekt würde ich mir wünschen, dass das Gesetz in der kommenden Legislaturperiode mal grundlegend übearbeitet und dabei auch die sozialen Folgen mit berücksichtigt werden. Es ist im Moment ja ungeheuer opportun sich gegen die Minijobs zu positionieren. In nahezu jeder Podiumsdiskussion die ich in den letzten Wochen besucht habe, herrschte da Einigkeit zwischen den Diskutanten aller! Parteien. Es ist dann in de Praxis natürlich nochmal eine völlig andere Frage, ob man wirklich etwas ändert, oder es - wie hier geschehen - doch nur verschlimmbessert . . .
 
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Meinereiner denkt, dass Minijobs generell abgeschafft gehören.
Da eh jeder Minijob gemeldet werden muss, sollten auch Sozialabgaben auf alle zum selben Teile erhoben werden.
Ist unkomplizierter, und der Arbeitnehmer hat auch was davon.

Ist natürlich für Arbeitgeber beschissener, da sie sich nicht mehr durch Hintertürchen besser stellen können.

Von mir aus kann man 450-Euro-Jobs auch generell steuerfrei lassen. Sozialkassen täten von der Sozialversicherungspflicht das profitieren (oder mehr), dass durch die 5% Pauschalsteuern rein kommt.
 
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Meinereiner denkt, dass Minijobs generell abgeschafft gehören.

Dann geben Sie einmal eine Begründung ab. Änderungen oder Anpassungen kommen ja offensichtlich in Ihren Überlegungen nicht vor.

Da eh jeder Minijob gemeldet werden muss, sollten auch Sozialabgaben auf alle zum selben Teile erhoben werden.....

Was hat die Anmeldungspflicht mit der Erhebung von Sozialabgaben zu tun?

...Ist unkomplizierter, und der Arbeitnehmer hat auch was davon.

Was ist daran so kompliziert wenn AG und AN in unterschiedlicher Höhe mit Sozialabgaben belastet werden.
Die Grundrechenarten werden die Parteien doch beherrschen. Was hat der AN denn davon?

Ist natürlich für Arbeitgeber beschissener, da sie sich nicht mehr durch Hintertürchen besser stellen können.

Das kommt auf den Einzelfall an. Maßgeblich sind auch die persönlichen Verhältnisse des AN.

Von mir aus kann man 450-Euro-Jobs auch generell steuerfrei lassen. Sozialkassen täten von der Sozialversicherungspflicht das profitieren (oder mehr), dass durch die 5% Pauschalsteuern rein kommt.

Was wollen Sie mit dieser Einlassung ausdrücken?
Übrigens - eine 5% Pauschalbesteuerung bei Minijobs gibt es nicht!!!
 
OP
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Übrigens - eine 5% Pauschalbesteuerung bei Minijobs gibt es nicht!!!
Gibt es wohl. Diese 5% sind aber vom AG zu tragen.

Meinereiner ist erst auf "kurzfristige Minijobs" gestoßen, weil ich Gastro-Zeitung erhielt.
Vorher war mir das nicht bekannt.
Der Geschäftsführer machte mich drauf aufmerksam, dass man dies mehr nutzen sollte.

Als Mitgeschäftsinhaber dies zu entscheiden is mir mehr als flau im Magen. Werde ich aber tun müssen, da Mitanbieter dies auch ausnützen.

Ich bin gegen Lohn-Dumping. Von mir aus sind 8,50 oder auch 10 Euro in der Stunde korrekt. Nur solange Mitanbieter dies nicht auch bezahlen komme ich mit Unternehmen ins hintertreffen.
Ich hab Angestellte die nur 5 Euro oder weniger in der Stunde verdienen. Ich gebe es offen zu. Die marktwirtschaftlichen Verhältnisse zwingen mich aber dazu.

Solange der Staat aber seine Marktverzerrung im Lohnbereich nicht ändert, werden sich auch nicht die Lohnverhältnisse ändern.
Ein Unternehmen muss zumindest 0 auf 0 erwirtschaften. Geht dies nur über Lohnverhältnisse und Hintertürchen so nutzt man diese aus - auch wenn ein Unternehmen eigentlich genug Gewinn abwerfen würde.

Wer als kleiner Unternehmer keine Schwarzgeldkasse hat mit der er seine Angestellten bei der Stange halten kann ist arm dran.
Das ist so in Deutschland. Das ist so in Griechenland.
Wir haben auch hier in Deutschland griechische Verhältnisse - das muss jedem bewußt sein.

Für eine Leistung an Piratenpartei waren wir uns zB nicht klar, dass der ausgemachte Preis ohne MwSt war. Piratenpartei ist aber MwSt-pflichtig. Da gab es dann theater. Meinereiner hat das dann so gelöst, dass der Anbieter eine Gutschrift erhielt (diese ist nicht MwSt-Relevant) und dann der Piratenpartei eine Rechnung von einem nicht-MwSt-pflichtigen Unternehmen in Rechnung gestellt wurde, und somit der MwSt-Betrag verschwand.
Wie dies zu machen ist sagte mir einer von der SPD, die dies schon seit jahrzehnten so machen, und einer von der CDU saß dabei auch am Tische und sagte dass man das so zu machen hätte und sie es ebenso tun.

Noch Fragen?
 
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Gibt es wohl. Diese 5% sind aber vom AG zu tragen.

Meinereiner ist erst auf "kurzfristige Minijobs" gestoßen, weil ich Gastro-Zeitung erhielt.
Vorher war mir das nicht bekannt.
Der Geschäftsführer machte mich drauf aufmerksam, dass man dies mehr nutzen sollte.

Als Mitgeschäftsinhaber dies zu entscheiden is mir mehr als flau im Magen. Werde ich aber tun müssen, da Mitanbieter dies auch ausnützen.

Ich bin gegen Lohn-Dumping. Von mir aus sind 8,50 oder auch 10 Euro in der Stunde korrekt. Nur solange Mitanbieter dies nicht auch bezahlen komme ich mit Unternehmen ins hintertreffen.
Ich hab Angestellte die nur 5 Euro oder weniger in der Stunde verdienen. Ich gebe es offen zu. Die marktwirtschaftlichen Verhältnisse zwingen mich aber dazu.

Solange der Staat aber seine Marktverzerrung im Lohnbereich nicht ändert, werden sich auch nicht die Lohnverhältnisse ändern.
Ein Unternehmen muss zumindest 0 auf 0 erwirtschaften. Geht dies nur über Lohnverhältnisse und Hintertürchen so nutzt man diese aus - auch wenn ein Unternehmen eigentlich genug Gewinn abwerfen würde.

Wer als kleiner Unternehmer keine Schwarzgeldkasse hat mit der er seine Angestellten bei der Stange halten kann ist arm dran.
Das ist so in Deutschland. Das ist so in Griechenland.
Wir haben auch hier in Deutschland griechische Verhältnisse - das muss jedem bewußt sein.

Für eine Leistung an Piratenpartei waren wir uns zB nicht klar, dass der ausgemachte Preis ohne MwSt war. Piratenpartei ist aber MwSt-pflichtig. Da gab es dann theater. Meinereiner hat das dann so gelöst, dass der Anbieter eine Gutschrift erhielt (diese ist nicht MwSt-Relevant) und dann der Piratenpartei eine Rechnung von einem nicht-MwSt-pflichtigen Unternehmen in Rechnung gestellt wurde, und somit der MwSt-Betrag verschwand.
Wie dies zu machen ist sagte mir einer von der SPD, die dies schon seit jahrzehnten so machen, und einer von der CDU saß dabei auch am Tische und sagte dass man das so zu machen hätte und sie es ebenso tun.


Noch Fragen?

Der von mir markierte Bereich Ihres Beitrags hat mit dem Thema "Minijob" nicht das geringste zu tun.
Eine Stellungnahme verbietet sich also.

Zur Besteuerung von Minijobs in Höhe von 5% bitte ich um entsprechende Links.:eek:

Ihnen als Unterenehmer mit immerhin 6 Unternehmungen (nach eigenen Aussagen) dürften die Begriffe "einheitliche Pauschsteuer" "pauschale Lohnsteuer" und "Besteuerung nach Lohnsteuerkarte" im Zusammenhang mit der Besteuerung von Minijobs natürlich nicht fremd sein.
 
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Minijobs

Für sehr viele Menschen ist die Existenz von Minijobs ein Segen. Es sind Menschen, die gar nicht vollzeit beschäftigt sein wollen, weil sie andere Dinge zu tun haben oder einem anderen Lebensentwurf nachgehen, sich aber dennoch ein Zubrot möglichst unproblematisch nebenbei dazu verdienen möchten oder schlicht Lust darauf haben, in einem ganz anderen Bereich tätig zu sein:

  • Schüler
  • Studenten
  • Hausfrauen & Hausmänner
  • Manche Rentner
  • Vollzeit Beschäftigte
  • Etc.

Ich kenne z.B. mehrere Vollzeitbeschäftigte, die es richtig gut finden, im Nachtleben an der Bar oder als DJ zu arbeiten. Ihnen geht es nicht ums Geld, obgleich sie das natürlich auch mitnehmen möchten. Die kleine Nebenbeschäftigung ist für sie das Salz in der Suppe. Sie genießen es.

Auch als Schüler/Student hat man gar keine Zeit, einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen zu können. Minijobs sind für all diese ein Segen.

Ebenso der Rentner, der gar keine Lust auf Vollzeit hat, sich aber dennoch auf kleiner Flamme irgendwo nützlich machen möchte und sich auch über das zusätzliche Geld freut.

Auch ich, Vollzeitbeschäftigter, habe einen Minijob. Es ist wunderbar, auf einem ganz anderen Gebiet als auf dem meines eigentlichen Jobs zu arbeiten. Und ein kleines Zubrot ist auch toll.

Seit ich 15 bin, hatte ich in den meisten Phasen meines Lebens einen Minijob. Als Schüler, als Student, als Berufstätiger. Das wird so bleiben, wenn ich mal in Rente gehe. Es ist einfach klasse.

Wir Minijobber fänden es allesamt völlig unsinnig, wenn bei dem Job auch noch Sozialabgaben fällig würden. Das geht vom Einkommen des Minijobs nämlich ab und bringt eh nix in Sachen Rente & Co. Ferner wird das Ganze komplizierter und es würden dann auch weniger Minijobs angeboten.

:winken:

Jetlag
 
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Zur Besteuerung von Minijobs in Höhe von 5% bitte ich um entsprechende Links.:eek:

Ihnen als Unterenehmer mit immerhin 6 Unternehmungen (nach eigenen Aussagen)

OK, sind 2% Pauschalsteuer.
Noch auf Schnelle Link gesucht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geringfügige_Beschäftigung
13% gesetzliche Krankenversicherung
15% gesetzliche Rentenversicherung
2% Pauschalsteuer
dazu noch sonstige Umlagen AG
Alle von AG zu tragen, macht zusammen 30,99%.
AN hat nichts davon.
... er hat nur was davon, wenn er 3,9% Rentenversicherung selbst zuzahlt.

Bei kurzfristigen Minijobs fällt jedoch die AG-Zuzahlungen zu SV weg, der AN hat nichtmal die Möglichkeit mit 3,9% Zuzahlung zu RV seine Rente aufzubessern,

Ich hab 4 Unternehmungen. Sind aber kleine mit 1-8 Beschäftigten. Reich bin ich nicht, will ich auch nicht werden.
Eines is meinereiner Ein-Personen-Firma, die 3 anderen GbR die ich in Schwarze Zahlen gebracht habe und dauerhaft halten will. Da ist immo aber noch Lohnzurückhaltung ein muss. Meinereiner verdient nichts an den GbR. Was ich daran verdiene fließt gleich wieder rein.
 
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Th.Heuss

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Ich werde wohl als Baldrentner nicht auf Minijobs angewiesen sein, trotzdem ist das für mich ein Thema, weil es Spass machen kann. Manche müssen.
Minijobs sollten einfach und klar sein, vorschriften- und abgabefrei, jederzeit zu ergreifen, so bleiben sie attraktiv und können einem den Lebensabend versüssen.
 
OP
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Ich werde wohl als Baldrentner nicht auf Minijobs angewiesen sein, trotzdem ist das für mich ein Thema, weil es Spass machen kann. Manche müssen.
Minijobs sollten einfach und klar sein, vorschriften- und abgabefrei, jederzeit zu ergreifen, so bleiben sie attraktiv und können einem den Lebensabend versüssen.

Die meisten Minijobber versüßen sich damit nicht den Lebensabend, sonst hätte ich nichts dagegen.

Minijobs versüßen Lobbyisten den Brei. Die Ware Arbeit wird aus der Marktwirtschaft ausgehebelt und wird nach sozialistischem Maßstab verteilt. Sowas gab es auch schon mal zu DDR-Zeiten...
Du brauchst billige Arbeitskräfte? - Wir geben Dir und was Du nicht zahlst, dass zahlen wir drup.
Iwann zahlt dann die Gesellschaft (Staat) alles, nur damit ins Ausland exportiert werden kann, und um damit Devisen für Lobbyisten zu scheffeln...

Prob dabei ist, dass jeder AG mitspielen muss, oder er geht selbst unter...

Darum meine Forderung Minijobs abzuschaffen und alle Jobs gleichen Spielregeln zu unterwerfen.
Oder wollt ihr DDR?
 
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OK, sind 2% Pauschalsteuer.
Noch auf Schnelle Link gesucht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geringfügige_Beschäftigung
13% gesetzliche Krankenversicherung
15% gesetzliche Rentenversicherung
2% Pauschalsteuer
dazu noch sonstige Umlagen AG
Alle von AG zu tragen, macht zusammen 30,99%.
AN hat nichts davon.
... er hat nur was davon, wenn er 3,9% Rentenversicherung selbst zuzahlt.

Bei kurzfristigen Minijobs fällt jedoch die AG-Zuzahlungen zu SV weg, der AN hat nichtmal die Möglichkeit mit 3,9% Zuzahlung zu RV seine Rente aufzubessern,

Ich hab 4 Unternehmungen. Sind aber kleine mit 1-8 Beschäftigten. Reich bin ich nicht, will ich auch nicht werden.
Eines is meinereiner Ein-Personen-Firma, die 3 anderen GbR die ich in Schwarze Zahlen gebracht habe und dauerhaft halten will. Da ist immo aber noch Lohnzurückhaltung ein muss. Meinereiner verdient nichts an den GbR. Was ich daran verdiene fließt gleich wieder rein.

Der von mir markierte Teil Ihres Beitrags hat keinen Bezug zum Thema. Aus diesem Grund zu diesem Teil keine Stellungnahme von mir.

Zu dem Punkt "Rentenversicherung bei Minijobs" sind allerdings Anmerkungen notwendig.

Für Minijobs, die den gesetzlichen Vorschriften ab 2013 unterworfen sind gilt folgendes.

- Entlohnungen aus einem Minijob unterliegen der Abgabenpflicht zur GRV in Höhe von 18,9% des Bruttolohns
- der AN-Anteil der Beschäftigten im gewerblichen Bereich beträgt 3,9 Prozent. Der AN-Anteil beträgt 15 Prozent.
- der AN-Anteil der Beschäftigten in Privathaushalten beträgt 13,9 Prozent. Der AN-Anteil beträgt 5 Prozent.
- der AN kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das gilt uneingeschränkt für alle Minijob-AN.

Bei einer Befreiung verzichtet der AN auf die vollen Leistungen der GRV.
http://www.deutsche-rentenversicher...2012_11_23_fragen_und_antworten_minijobs.html

Ob eine Befreiung durch den AN grundsätzlich sinnvoll ist, bezweifele ich, wird jedoch im Einzelfall unterschiedlich sein.


Zusammenfassung zu den Sozialabgaben für Minijobs.
Der AN hat die Wahlfreiheit. Entscheidet er sich für eine Befreiung, dann gilt weiterhin BRUTTO FÜR NETTO.

Bei Arbeitsverhältnissen bis zum 31.12.12012 war es so, dass die vollen Leistungen zur GRV durch den Arbeitnehmer beantragt werden mussten. Daraus resultierte damals ein AN-Anteil zur GRV. Für den AN ändert sich somit nichts. Die Entscheidung liegt nach wie vor bei ihm.

******************************************************************************
Verbissen behaupten Sie, dass, wenn ein AN die Befreiung in der GRV beantragt, er keinen Nutzen aus dem AG-Anteil erhält.
DAS ist falsch!!! Je nach prozentualer Höhe des AG-Anteils erhält der AN Beitrags- und Versicherungszeiten gutgeschrieben. Können Sie eigentlich den Begriff "Anwartschaften in der GRV" richtig einordnen?

Ich halte ihre Aussagen für nicht verantwortungsvoll. Sie vermitteln falsche Eindrücke, wobei ich Ihnen keine Absicht sondern nur fehlende Kenntnisse unterstelle. Sie haben hier die Möglichkeit der Richtigstellung.

Bei kurzfristigen Minijobs fällt jedoch die AG-Zuzahlungen zu SV weg, der AN hat nichtmal die Möglichkeit mit 3,9% Zuzahlung zu RV seine Rente aufzubessern,
Es wäre evtl. sinnvoll zunächst die Unstimmigkeiten bei den Minijob-Arbeitsverhältnissen auszuräumen. Da gibt es noch einiges anzumerken!!!
 
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Die meisten Minijobber versüßen sich damit nicht den Lebensabend, sonst hätte ich nichts dagegen.

Minijobs versüßen Lobbyisten den Brei. Die Ware Arbeit wird aus der Marktwirtschaft ausgehebelt und wird nach sozialistischem Maßstab verteilt. Sowas gab es auch schon mal zu DDR-Zeiten...
.

Darum meine Forderung Minijobs abzuschaffen und alle Jobs gleichen Spielregeln zu unterwerfen.
Oder wollt ihr DDR?

Könntest Du das mal näher erläutern ?
 
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Schleichende Verarmung weiter Teile der Bevölkerung

Die Lohnungleichheit in Deutschland hat mit Merkel stetig zugenommen. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ergab, „für Deutschland eine besonders starke Ungleichheit der Löhne aus abhängiger Erwerbsarbeit.“
Mehr als jeder 5. Beschäftigte in der BRD, also über 20 % der Beschäftigten, musste nach der aktuellsten Europäischen Lohnstrukturerhebung mit einem Niedriglohn auskommen. Das heißt: Rund acht Millionen Beschäftigte verdienten weniger als 9,15 Euro. Bei diesem Stundenlohn setzen die Wissenschaftler auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) die Niedriglohnschwelle in der BRD an.
Und die Ausweitung des Niedriglohnsektors hat Folgen:
Etwa jedes siebte Kind in der BRD ist auf Hartz IV angewiesen. „15 Prozent aller Kinder unter 15 Jahren in Deutschland waren 2012 in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gemeldet – insgesamt 1,62 Millionen.“, heißt es in einer Studie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Mit den Niedriglöhnen droht zudem eine eine zunehmende Altersarmut. Die Senkung des Rentenniveaus von derzeit 51 auf 43 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns im Jahr 2030 führt, so schreiben die Beamten, "insbesondere bei Geringverdienern zu einem steigenden Altersarmutsrisiko, auch für Personen mit langjährigen Erwerbsbiografien". Und weiter heißt es: "Selbst Geringverdiener, die jahrzehntelang in das Rentensystem eingezahlt haben, werden am Ende ihres Erwerbslebens kein auskömmliches Einkommen aus der Rente haben."
Die Niedriglöhne treiben damit weite Teile der Bevölkerung in die Armut.
 
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Die Lohnungleichheit in Deutschland hat mit Merkel stetig zugenommen. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ergab, „für Deutschland eine besonders starke Ungleichheit der Löhne aus abhängiger Erwerbsarbeit.“
Mehr als jeder 5. Beschäftigte in der BRD, also über 20 % der Beschäftigten, musste nach der aktuellsten Europäischen Lohnstrukturerhebung mit einem Niedriglohn auskommen. Das heißt: Rund acht Millionen Beschäftigte verdienten weniger als 9,15 Euro. Bei diesem Stundenlohn setzen die Wissenschaftler auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) die Niedriglohnschwelle in der BRD an.
Und die Ausweitung des Niedriglohnsektors hat Folgen:
Etwa jedes siebte Kind in der BRD ist auf Hartz IV angewiesen. „15 Prozent aller Kinder unter 15 Jahren in Deutschland waren 2012 in der Grundsicherung für Arbeitsuchende gemeldet – insgesamt 1,62 Millionen.“, heißt es in einer Studie der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Mit den Niedriglöhnen droht zudem eine eine zunehmende Altersarmut. Die Senkung des Rentenniveaus von derzeit 51 auf 43 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns im Jahr 2030 führt, so schreiben die Beamten, "insbesondere bei Geringverdienern zu einem steigenden Altersarmutsrisiko, auch für Personen mit langjährigen Erwerbsbiografien". Und weiter heißt es: "Selbst Geringverdiener, die jahrzehntelang in das Rentensystem eingezahlt haben, werden am Ende ihres Erwerbslebens kein auskömmliches Einkommen aus der Rente haben."
Die Niedriglöhne treiben damit weite Teile der Bevölkerung in die Armut.

ich wäre dafür, diesen User zu sperren.
Er beteiligt sich nicht an Diskussionen und spamt die Threads mit seinen immer gleichen Beiträgen zu. :))
 

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