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Minijobs führen dazu, dass ein Arbeitnehmer trotz eigentlicher starker Unterbeschäftigung nicht als Arbeitslos gilt.
Daher werden Minijobs von den Jobcentern stark beworben.
Nun gibt es aber neben herkömmlichen Minijobs, bei denen der Arbeitgeber einen Soz-Vers-Beitrag/Steuern in Gesamthöhe von 30,99% der Löhne abführen muss, und der Arbeitnehmer wählen kann Rentenversicherungsbeiträge selbst noch zuzuzahlen (um seine Rente damit zu erhöhen) auch noch eine andere Minijob-Lösung, die von den Jobcentern forciert wird und immer mehr Runde bei den Arbeitgebern macht: das Zauberwort heißt "kurzfristiger Minijob".
Dabei handelt es sich um Beschäftigungen die nur bis 2 Monate dauern oder 50 Arbeitstage im Jahr nicht übersteigen.
Was ist das besondere daran, fragt sich der Laie...
Die Besonderheit ist, dass der Job nur angemeldet werden muss, der Arbeitgeber dann aber keinerlei Soz-Vers-Beitrag/Steuern zu zahlen hat.
Das führt dazu, dass der "kurzfristige Minijobber" zB 6,-- Euro verdient und den Arbeitgeber auch nur 6,-- Euro kostet.
Ein normaler Minijobber hingegen würde ihn 6,-- Euro + 1,86 Euro Abgaben, also 7,86 Euro kosten.
Wirtschaftsberater rennen zur Zeit Sturm auf die Firmen sie in der Verfahrensweise zu schulen.
Arbeitgeberverbände bieten ebenfalls Schulungen an und bewerben die kurzfristigen Minijobs.
Es wird in Zukunft also das alte Modell "Minijob" ausgedünnt und durch "kurzfristige Minijobs" ersetzt.
Das hat auch Folgen für den Arbeitnehmer, da er keinerlei Rentenansprüche durch kurzfristigen Minijob mehr erhält.
Danke, CDU !
Daher werden Minijobs von den Jobcentern stark beworben.
Nun gibt es aber neben herkömmlichen Minijobs, bei denen der Arbeitgeber einen Soz-Vers-Beitrag/Steuern in Gesamthöhe von 30,99% der Löhne abführen muss, und der Arbeitnehmer wählen kann Rentenversicherungsbeiträge selbst noch zuzuzahlen (um seine Rente damit zu erhöhen) auch noch eine andere Minijob-Lösung, die von den Jobcentern forciert wird und immer mehr Runde bei den Arbeitgebern macht: das Zauberwort heißt "kurzfristiger Minijob".
Dabei handelt es sich um Beschäftigungen die nur bis 2 Monate dauern oder 50 Arbeitstage im Jahr nicht übersteigen.
Was ist das besondere daran, fragt sich der Laie...
Die Besonderheit ist, dass der Job nur angemeldet werden muss, der Arbeitgeber dann aber keinerlei Soz-Vers-Beitrag/Steuern zu zahlen hat.
Das führt dazu, dass der "kurzfristige Minijobber" zB 6,-- Euro verdient und den Arbeitgeber auch nur 6,-- Euro kostet.
Ein normaler Minijobber hingegen würde ihn 6,-- Euro + 1,86 Euro Abgaben, also 7,86 Euro kosten.
Wirtschaftsberater rennen zur Zeit Sturm auf die Firmen sie in der Verfahrensweise zu schulen.
Arbeitgeberverbände bieten ebenfalls Schulungen an und bewerben die kurzfristigen Minijobs.
Es wird in Zukunft also das alte Modell "Minijob" ausgedünnt und durch "kurzfristige Minijobs" ersetzt.
Das hat auch Folgen für den Arbeitnehmer, da er keinerlei Rentenansprüche durch kurzfristigen Minijob mehr erhält.
Danke, CDU !
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