Dann solltest Du die Unvereinbarkeit mit dem GG belegen und nicht nur behaupten.
So wie das GG zZt ausgelegt wird, ist alles mit dem GG vereinbar. Da die Würde des Menschen nicht JURISTISCH definiert ist, kann sie durch nichts angetastet werden. Es ist den momentan aufgeblasenen Juristen also schlicht gleichgültig, dass es gute und funktionierende Definitionen gibt. Die Juristen unterstellen den Schreibern des GG, dass sie mit dem Satz also nur einen guten Eindruck machen wollten und damit in Wirklichkeit garnichts meinten. Es ist also so, dass die Schreiber des GG auch jeden anderen Schieß hätten hineinschreiben können, sie waren nur zu faul dazu. Das GG hat im Gegensatz zu anderen provisorischen Verfassungen den hohen Wert, dass es menschenbejahend geschrieben und gemeint ist. Diesen hohen Wert konnte es jedoch nie ausspielen, da es von Anfang an von Juristen als wertlos angesehen wurde. Sie treten es daher ständig mit Füßen.
Der Islam ist durchweg gottzentriert. Der Mensch hat im humanistischen Sinne keinerlei Wert und dadurch keinerlei Würde aus sich selbst. Der Satz: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" widerspricht also dem Koran und den Lehren des Islam. Für einen Mohamedaner ist das GG nicht vorhanden, da seine alleinige Wahrheit in den religiösen Schriften zu finden ist. Alles Andere ist für ihn Dreck.
Man könnte an zahlreichen Einzelstellen in den Büchern und den islamischen Standart-Auslegungen nachweisen, dass sie nicht harmonisierbar sind. Mit der Bibel sieht das anders aus. Zwar widersprechen auch zahlreiche Stellen im Alten Testament dem GG, jedoch werden diese Stellen im NT neu ausgelegt und daher ist das unproblematisch. Die Bibel ist mit dem GG nach Buchstabe und Geist daher im wesentlichen vereinbar.
Mit den islamischen Schriften sieht das völlig anders aus. Sie sind mit dem Geist des GG nicht vereinbar. Mohamedaner müssen sich ständig zwischen zivilisiertem Recht und ihrer Religion entscheiden, wobei natürlich ihre Religion immer den Vorzug erhält. Sie üben den ganzen Tag die Abschaffung des GG.
Für Juristen spielt das aber keine Rolle, sie machen das genauso.