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Auszug aus einer Dokumentation des Deutschen Bundestages:Wie war das noch mit dem rechtlichen Nachfolger des 3. Reiches?
Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusam-
menbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch
durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten
Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung
der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher
Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert [...]. Die
Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deut-
schen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches
Reich’, - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teiliden-
tisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit bean-
sprucht.
"Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich"
Dieser Abschnitt stellt vermutlich nur die Sichtweise des Bundesverfassungsgericht sowie die des Bundestages dar, in wie weit diese Institutionen nun darüber entscheiden konnten, wer oder was mit dem DR identisch ist, bleibt noch offen. Hier hätten die Alliierten Siegermächte sicher auch noch ein Wort mitzureden. Wenn die alte BRD mit dem DR identisch sein soll, was war dann mit der ehem. DDR? Sie gehörte territorial genauso zum Deutschen Reich.