- Registriert
- 3 Aug 2009
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 14.643
- Punkte Reaktionen
- 82
- Punkte
- 34.452
- Website
- www.dersaisonkoch.com
- Geschlecht
- --
Grundsätzlich ist Müll, gemeinschaftliches Eigentum; und zwar dann, wenn es sich in dem Sammelcontainer des gemeinschaftlichen Eigentums befindet. Punkt eins.
Müllcontainer werden verschlossen, damit Fremde (Dritte) ihren Müll nicht zu Lasten des Müllcontainer - Mieters, entsorgen. Punkt zwei.
Alle Einkäufe einer Firma, sind deren Kosten und damit, nicht deren Eigentum. Punkt drei.
Die Kosten wirken einkommensmindernd. Punkt vier.
Die Kosten werden von der Gemeinschaft (Gesellschaft) als Ganzes, getragen. Punkt fünf.
Sie sind, komplett, steuerlich abzugfähig. Punkt sechs.
Damit ist der Eigentümer des Einkaufes, nicht der Händler, sondern die Gesellschaft als Ganzes. Punkt sieben.
Die Anklage müßte demnach, von einem gesellschaftlichen Vertreter kommen)) Schlußpunkt.
kh
Müllcontainer werden verschlossen, damit Fremde (Dritte) ihren Müll nicht zu Lasten des Müllcontainer - Mieters, entsorgen. Punkt zwei.
Alle Einkäufe einer Firma, sind deren Kosten und damit, nicht deren Eigentum. Punkt drei.
Die Kosten wirken einkommensmindernd. Punkt vier.
Die Kosten werden von der Gemeinschaft (Gesellschaft) als Ganzes, getragen. Punkt fünf.
Sie sind, komplett, steuerlich abzugfähig. Punkt sechs.
Damit ist der Eigentümer des Einkaufes, nicht der Händler, sondern die Gesellschaft als Ganzes. Punkt sieben.
Die Anklage müßte demnach, von einem gesellschaftlichen Vertreter kommen)) Schlußpunkt.
kh