Auch Dänemark wird niemanden ausweisen, der die dänische Staatsangehörigkeit besitzt.
Diejenigen, die sich in Deutschland aufhalten und noch keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, könnten ja bei uns auch noch ausgewiesen oder abgeschoben werden. Aber dafür müsste erst mal der mehrheitliche politische Wille vorhanden sein.
Daran hapert es bei uns doch schon.
Aber sobald die Staatsangehörigkeit erworben wurde, wird eine Ausweisung nahezu unmöglich, zumal noch erschwerend hinzu kommt, dass viele Staaten ihre ehemaligen Ausreisenden gar nicht mehr zurücknehmen, oder der Nachweis des Herkunftsstaates nicht erbracht werden kann.
Unser Grundgesetz (so fehlerhaft es auch sein mag) verbietet jede Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit bzw. die Ausweisung aus Deutschland.
Art. 16 Abs. 1 S. 2 GG
https://www.bundestag.de/resource/b...278b4b05b07a521ae66f/WD-3-254-18-pdf-data.pdf
Ich finde das ja auch katastrophal, aber so funktioniert nunmal ein Rechtsstaat.