Ich stellte nicht auf den Staat ab , sondern auf die individuelle Schuld.
Das man mit Hilfe eines Ausreiseantrages die DDR verlassen konnte, so mir nichts, Dir nichts dahingeschrieben, dieses Argument hast Du nur für Dich allein, da lacht Dich jeder aus der dabei gewesen ist.
busse
Ich wollte den Unterschied zwischen DDR und dem Nazibarbarenreich verdeutlichen und damit auch die Unsinnigkeit des Vergleiches, eine Tötungsfabrik war sie eben nicht, die DDR.
Dir sollte bekannt sein, dass im Zuge der Mauerschützenprozesse die individuelle Schuld einzelner DDR-Grenzer geprüft und beurteilt wurde.
Der Hinweis auf die mögliche Ausreise aus der DDR sollte den Unterschied zwischen den Tötungsfabriken der Nazibarbaren und dem Unrechtsstaat DDR unterstreichen.
Die Ausreise konnte beantragt werden und war somit formaljuristisch möglich, falls du es vergessen haben solltest:
"Nach Statistiken der ZKG stellten von 1977 bis Mitte 1989 etwa 316.000 DDR-Bürger einen Erstantrag auf Ausreise, von denen knapp 93.000 diesen wieder zurücknahmen.[7]"
"Im Jahr 1989, vor dem Fall der Berliner Mauer im November, konnten bis September etwa 102.000 Menschen die DDR verlassen.[9]"
"Bis 1989 zahlte die Bundesrepublik Deutschland für 250.000 Personen, die die DDR mit einer Ausreisegenehmigung verlassen durften.[10]"
aus
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausreiseantrag#Anzahl_der_Ausreisenden