Die Kath. Kirche hat aus ihren Fehlern gelernt!
„Papst verurteilt "neue Formen der Sklaverei"
Zitat aus:
https://www.domradio.de/themen/paps...23/papst-verurteilt-neue-formen-der-sklaverei
23.08.2017
„Papst verurteilt "neue Formen der Sklaverei" "Der Herr kümmert sich um alle Opfer"
Zum Welttag der Erinnerung an den Sklavenhandel an diesem Mittwoch hat sich Papst Franziskus gegen "alte und neue Formen der Sklaverei" ausgesprochen. Sklaverei ist durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verboten.
"Der Herr kümmert sich um alle Opfer alter und neuer Formen der Sklaverei: unmenschliche Arbeit, Ausbeutung und Diskriminierung", erklärte der Papst per Tweet von seinem deutschsprachigen Account @Pontifex_de.
Die Unesco erklärte 1998 den 23. August zum Internationalen Tag der Erinnerung an den Sklavenhandel und seine Abschaffung. Laut Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung befinden sich derzeit schätzungsweise 21 Millionen Menschen in sklavereiähnlichen Arbeitsverhältnissen.
Menschenhandel als moderne Form der Sklaverei
Auch der wiederholt vom Papst kritisierte Menschenhandel sei ein Beispiel für solche moderne Formen der Sklaverei, sagte der kanadische Jesuit und Menschenrechtsexperte Michael Czerny Radio Vatikan (Mittwoch). Czerny, Untersekretär in der für Flüchtlings- und Migrationsfragen zuständigen Vatikanbehörde, forderte in diesem Zusammenhang auch geregelte und verhältnismäßig leicht zugängliche Einreisewege für Einwanderer. Andernfalls gebe es "die Gefahr, dass Menschenhandel zu Sklaverei wird".
Zur Bekämpfung moderner Formen der Sklaverei sollte die internationale Gemeinschaft aus Sicht des Jesuiten in einem ersten Schritt ihr Gewissen prüfen, "wie etwa die aktuelle Gesellschaft einen Markt eröffnet, dessen Antwort Sklaverei ist".“
Zitat aus:
http://www.freilaw.de/
„Die Menschenrechte im Urteil der römisch-katholischen Kirche
von stud. jur. Marcus Wagner, Universität Freiburg
Menschenrechte unterscheiden sich insoweit von sonstigen Rechten, als dass ihnen das Verhältnis von Staat und Individuum zugrundeliegt. Sie werden als vorstaatliche Rechte des Individuums verstanden, deren Gebrauch gegenüber dem Staat nicht gerechtfertigt werden muss. Vielmehr ist der Staat verpflichtet, jegliche Beschränkung dieser Rechte zu rechtfertigen.1
Da die Menschenrechte das Verhältnis zwischen Staates und Einzelnem zum Gegenstand haben, liegt ein Verstoß gegen die Menschenrechte erst dann vor, wenn das entsprechende Unrecht durch gesellschaftliche Institutionen, soziale Strukturen oder staatliche Ordnungen ermöglicht, geduldet, initiiert oder unterstützt wird.
Kennzeichnend für nahezu alle Formulierungen von Menschenrechten ist die Generalisierung der Forderungen: diese werden für „jedermann“, „alle“ oder „alle Menschen“ gefordert. Hinter dieser abstrahierenden Perspektive verbirgt sich der Gedanke, den Einzelnen nicht aufgrund seines Geschlechts oder seiner Herkunft zu charakterisieren, sondern allein aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen Menschen handelt. Jeder dieser Menschen hat dabei einen Selbstwert, den er weder von der Gesellschaft, der Gesetzgebung, noch von anderen Menschen zugesprochen bekommt, sondern den er allein dem Umstand verdankt, dass er lebt. Da dieser Selbstwert – also die menschliche Würde – in der Existenz des Einzelnen selbst begründet ist, kann er weder von anderen entzogen werden noch kann der Einzelne auf seine Würde verzichten.2
I. Grundforderungen
1. Freiheit
Der Ruf nach Freiheit zählt zu den meist geäußerten Forderungen der Geschichte. Dabei ist zunächst zu differenzieren. So ist unter Freiheit im ethischen Sinn die Freiheit des Willens zu verstehen. Dieser Freiheitsbegriff kann aufgrund des fehlenden Bezugs zur Außenwelt nicht als Grundlage für eine gesellschaftlich motivierte Forderung nach Freiheit sein. Demnach ist auch der dem Menschenrechtsgedanken zugrundeliegende politische Freiheitsbegriff ein anderer: Ausgangspunkt ist hier das Verhältnis zwischen dem Einzelnen und der Allgemeinheit, wobei dieses Verhältnis rechtlich geregelt sein muss.3
Unter Freiheit im Zusammenhang des Menschenrechtsgedankens ist der rechtlich gewährte Spielraum zu verstehen, in dessen Rahmen das Individuum nach seinem Belieben handeln und sich nach seinem Willen entfalten kann, ohne dass der Staat eingreifen darf. Aus der Perspektive des Individuums betrachtet, stellt Freiheit also die dem Einzelnen rechtlich zustehende Möglichkeit dar, über sich selbst verfügen zu können und demnach so zu leben, wie es seinem Willen entspricht.4“
Um zu verhindern, dass die Wahrnehmung der eigenen Freiheit nicht auf Kosten der Freiheit anderer geht, kann der Freiheitsspielraum des Einzelnen nicht beliebig groß sein. Er findet seine Grenzen dort, wo der Freiheitsbereich des Anderen beginnt.5
In biblischen Texten – insbesondere in den Briefen des Paulus – hat die Unverfügbarkeit menschlicher Freiheit ihre Ursache in der Bedingungslosigkeit der Gnade Gottes.““
Der KORAN wird von Millionen von Muslime aktiv gelebt und unterschiedlich interpretiert.
Denken wir zum Beispiel an den zum ISLAM berufenen Pierre Vogel,
https://www.youtube.com/user/pierrevogelDE1 zur
https://www.youtube.com/watch?v=03bzURsFp9E
Die etwas andere Sicht
Der Koran erlaubt die Sklaverei???
Islam Ad-Din As-Sahih
2.300 Aufrufe
vor 1 Jahr:
https://www.youtube.com/watch?v=9FTND4s2UN8
Zitat aus:
https://www.youtube.com/watch?v=4I-kWQ54vd8
„Sklaverei in islamischen Kulturen“
Die Geschichte Der Sklaverei Dokumentation
Melinda Devon
https://www.youtube.com/watch?v=kIR9ZJcjNjQ