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Waldgsetz Baden Württemberg, "2m-Regel" bundesrechtskonform?

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Waldgsetz Baden Württemberg, "2m-Regel" bundesrechtskonform?

In Baden Württemberg ist in §37 Landeswaldgesetz geregelt, daß alle Radfahrer im Wald nur auf Wegen fahren dürfen, die breiter als 2m incl. sind. Ein konkreter und vor allem formal wie materiell haltbarer "wichtiger Grund", so wie im Bundesrecht (§14 BWaldG) für landesrechtliche Restriktionen gefordert, wird nicht genannt. Für aktuell ins Feld geführte angeblich erhöhte Unfallgefahren auf schmalen Wegen fehlen jegliche statistisch belastbaren Nachweise.

Daher gehört diese "2m-Regel" (dto. eine "3m-Regel" für Reiter) dem Müll der Geschichte übergeben. Unterstützen kann man das mit der Mitzeichnung einer Petition an den Landtag in Stuttgart.
 

zwei2Raben

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Warum ist das denn so wichtig?

In Baden Württemberg ist in §37 Landeswaldgesetz geregelt, daß alle Radfahrer im Wald nur auf Wegen fahren dürfen, die breiter als 2m incl. sind. Ein konkreter und vor allem formal wie materiell haltbarer "wichtiger Grund", so wie im Bundesrecht (§14 BWaldG) für landesrechtliche Restriktionen gefordert, wird nicht genannt. Für aktuell ins Feld geführte angeblich erhöhte Unfallgefahren auf schmalen Wegen fehlen jegliche statistisch belastbaren Nachweise.
Daher gehört diese "2m-Regel" (dto. eine "3m-Regel" für Reiter) dem Müll der Geschichte übergeben. Unterstützen kann man das mit der Mitzeichnung einer Petition an den Landtag in Stuttgart.

Man hat eben irgendeine Regelung gebraucht. Was schlägst Du vor?
 

zwei2Raben

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Das wäre schön

So wie in Hessen, Rücksichtnahmegebot.
Irgendeine regelung nur der Regelung wegen wäre Bürokratie pur, wobei die Verwaltung der Regelung auch noch Steuergelder (Arbeitszeit) vergeudet.

Das Gebot haben wir doch, nur wird es nicht befolgt. Die gegenseitige Rücksichtnahme nimmt rapide ab. Die Regelung ist doch darum entstanden, weil die Rücksichtnahme nicht funktioniert.
 
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In Baden Württemberg ist in §37 Landeswaldgesetz geregelt, daß alle Radfahrer im Wald nur auf Wegen fahren dürfen, die breiter als 2m incl. sind. Ein konkreter und vor allem formal wie materiell haltbarer "wichtiger Grund", so wie im Bundesrecht (§14 BWaldG) für landesrechtliche Restriktionen gefordert, wird nicht genannt. Für aktuell ins Feld geführte angeblich erhöhte Unfallgefahren auf schmalen Wegen fehlen jegliche statistisch belastbaren Nachweise.

Daher gehört diese "2m-Regel" (dto. eine "3m-Regel" für Reiter) dem Müll der Geschichte übergeben. Unterstützen kann man das mit der Mitzeichnung einer Petition an den Landtag in Stuttgart.

Die Radfahrer! Die Radfahrer!

Gibt es eigentlich nichts Wichtigeres in der Welt?
 
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In Baden Württemberg ist in §37 Landeswaldgesetz geregelt, daß alle Radfahrer im Wald nur auf Wegen fahren dürfen, die breiter als 2m incl. sind. Ein konkreter und vor allem formal wie materiell haltbarer "wichtiger Grund", so wie im Bundesrecht (§14 BWaldG) für landesrechtliche Restriktionen gefordert, wird nicht genannt. Für aktuell ins Feld geführte angeblich erhöhte Unfallgefahren auf schmalen Wegen fehlen jegliche statistisch belastbaren Nachweise.

Daher gehört diese "2m-Regel" (dto. eine "3m-Regel" für Reiter) dem Müll der Geschichte übergeben. Unterstützen kann man das mit der Mitzeichnung einer Petition an den Landtag in Stuttgart.

Stimmt das Radfahren im Wald sollte man viel weiter einschränken oder gar verbieten. In Naturschutzgebieten sollte es grundsätzlich verboten werden, egal wie breit die Wege sind.

Meine Erfahrungen mit Radfahrern im Wald sind zu 95% schlechte Erfahrungen.

Landesforstgesetz NRW, § 2 Abs. 3

(3) Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. ....

Da mir bisher überwiegend Radfahrer unter gekommen sind, die sich nicht an diese doch einleuchtende Norm gehalten haben, sehe ich keine Notwendigkeit, Radfahrer das Radfahren im Wald grundsätzlich zu erlauben. Ich habe gegen einige wenige Ausnahmen nichts einzuwenden.
 
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zwei2Raben

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ergo

Stimmt das Radfahren im Wald sollte man viel weiter einschränken oder gar verbieten. In Naturschutzgebieten sollte es grundsätzlich verboten werden, egal wie breit die Wege sind.
Meine Erfahrungen mit Radfahrern im Wald sind zu 95% schlechte Erfahrungen.
Landesforstgesetz NRW, § 2 Abs. 3
Da mir bisher überiwgend RAdfahrer unter gekommen sind, die sich nicht an diese doch einleuchtende Norm gehalten haben, sehe ich keine Notwendigkeit, Radfahrer das Radfahren im Wald grundsätzlich zu erlauben. Ich habe gegen einige wenige Ausnahmen nichts einzuwenden.

ergo im Wald Radwege ausweisen wie sonst auch.
 

Spökes

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Stimmt das Radfahren im Wald sollte man viel weiter einschränken oder gar verbieten. In Naturschutzgebieten sollte es grundsätzlich verboten werden, egal wie breit die Wege sind.

Meine Erfahrungen mit Radfahrern im Wald sind zu 95% schlechte Erfahrungen.

Landesforstgesetz NRW, § 2 Abs. 3



Da mir bisher überiwgend RAdfahrer unter gekommen sind, die sich nicht an diese doch einleuchtende Norm gehalten haben, sehe ich keine Notwendigkeit, Radfahrer das Radfahren im Wald grundsätzlich zu erlauben. Ich habe gegen einige wenige Ausnahmen nichts einzuwenden.
So gesehen ist NRW ja schon mal deutlich "freiheitlicher". Jedenfalls darf man hier mit dem Rad auch auf abgelegenen Pfaden unterwegs sein.

Nun, wer dort mit den Radlern ernsthafte Schwierigkeiten bekommt ist vermutlich Hundeführer oder/und körperlich unbeweglich und geistig vermutlich ziemlich starrsinnig, oder bewegst Du dich etwas auf einem Radler-Erlebnis-Weg?
 
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So gesehen ist NRW ja schon mal deutlich "freiheitlicher". Jedenfalls darf man hier mit dem Rad auch auf abgelegenen Pfaden unterwegs sein.

Nein, eigentlich nicht. Das legen Radfahrer gerne so aus. Das Gesetz schließt dies grundsätzlich aus.


Nun, wer dort mit den Radlern ernsthafte Schwierigkeiten bekommt ist vermutlich Hundeführer oder/und körperlich unbeweglich und geistig vermutlich ziemlich starrsinnig, oder bewegst Du dich etwas auf einem Radler-Erlebnis-Weg?

Nö, im Gegenteil. ER muss körperlich und geistig überdurchschnittlich fit sein, damit er nicht zu Schaden kommt.

Der Kernsatz ist einfach. Radfahrer haben im Wald nichts zu suchen. Sie richten erheblichen Schaden an und sind ein ständiges Gefahrenpotential für Mensch, Tier und Wald.
 

Spökes

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Nein, eigentlich nicht. Das legen Radfahrer gerne so aus. Das Gesetz schließt dies grundsätzlich aus.




Nö, im Gegenteil. ER muss körperlich und geistig überdurchschnittlich fit sein, damit er nicht zu Schaden kommt.

Der Kernsatz ist einfach. Radfahrer haben im Wald nichts zu suchen. Sie richten erheblichen Schaden an und sind ein ständiges Gefahrenpotential für Mensch, Tier und Wald.
Das kann man sicherlich so sehen, ist aber in meiner Gegend wenig realistisch, kaum nachvollziehbar und noch nie vorgetragen.

Das oben zitierte NRW-Waldgesetz lässt dies schon zu. Der Fluchtabstand des Wildes zum Menschen, ob zu Fuß oder auf dem Rad, scheint gleich zu sein. Wo, wie entstehen die weiteren Schäden - in Form von Spurrillen, gefallenen Blättern oder was?
 
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Das kann man sicherlich so sehen, ist aber in meiner Gegend wenig realistisch, kaum nachvollziehbar und noch nie vorgetragen.

Das oben zitierte NRW-Waldgesetz lässt dies schon zu. Der Fluchtabstand des Wildes zum Menschen, ob zu Fuß oder auf dem Rad, scheint gleich zu sein. Wo, wie entstehen die weiteren Schäden - in Form von Spurrillen, gefallenen Blättern oder was?

Die Wälder in NRW wurden immer mehr für den Radfahrer erschlossen. Radwege durch den Wald ..... nur entstehen allen ORts nach dem Prinzip des kleinen Fingers die schwarzen Pisten.

Wilde Mountainbiker-Strecken, die großflächlig die Tierwelt verdrängen und den Waldboden verdichten. Quer durch den Wald werden Schneisen für den Off-Road-Spaß geschlagen.

Plötzlich bricht ein Rudel Radfahrer aus dem Dickicht. Sie kommen von vorne und von hinten, lieben Abfahrten, deren Geschwindigkeitsrausch sie gerne mitnehmen.

Also im Klartext, es gibt immer mehr wilde Strecken, weil der Waldweg an sich langweilig ist. Die im Wald gefahrenen Geschwindigkeiten sind völlig inakzeptabel.


Das genau ist das Prinzip des kleinen Fingers.

Also Radfahrer auf die Straßen und Feldwege. Wer crossen will, der soll eine der vielen Strecken aufsuchen. Wegen meiner sollen Wettkampfstrecken eingerichtet werden, die genutzt werden können. Der Wald an sich sollte grundsätzlich tabu sein.
 

Spökes

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Nun, Du sprichst von Risiko-Sportfreunden. Die stehen aber, sofern sie ihr Rad benutzen, nicht für "Radfahrer" und sicherlich schon mal gar nicht den Radfahrern im Wald.

Aber sag doch mal bitte, wie Du deinen Wald, in dem Du diese schrecklichen Erlebnisse hast, erreichst? Du gehst sicherlich von zu Hause aus kurz um die Ecke und bist schon da!? Ich tippe mal, Du hälst es für normal mit dem Auto zum "Spazierengehen" zu fahren.

Hier bei mir gibt es keinen mir bekannten Radweg durch den Wald. Aber viele Radwanderrouten, fern ab vom sonst sehr schädlich auf das Fahrradwandern wirkenden MIV, auf Waldwegen. Radwege sind schön asphaltiert und nein, soetwas haben wir nicht.
 
OP
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Wald tabu

Die Wälder in NRW wurden immer mehr für den Radfahrer erschlossen. Radwege durch den Wald ..... nur entstehen allen ORts nach dem Prinzip des kleinen Fingers die schwarzen Pisten.

Wilde Mountainbiker-Strecken, die großflächlig die Tierwelt verdrängen und den Waldboden verdichten. Quer durch den Wald werden Schneisen für den Off-Road-Spaß geschlagen.

Plötzlich bricht ein Rudel Radfahrer aus dem Dickicht. Sie kommen von vorne und von hinten, lieben Abfahrten, deren Geschwindigkeitsrausch sie gerne mitnehmen.

Also im Klartext, es gibt immer mehr wilde Strecken, weil der Waldweg an sich langweilig ist. Die im Wald gefahrenen Geschwindigkeiten sind völlig inakzeptabel.

Das alles aber könnte man auch in NRW mit einer Regel, die das Radfahren auf Wegen, die schmaler als 1,99m incl. sind, verbietet, nicht verhindern, illegal angelegte Trails schon einmal gar ncht. Im Gegenteil würden mit solch einer Regel nicht nur Pfade für Radfahrer gesperrt (worüber man sich noch länger streiten kann), sondern eben auch Wege, die durchaus einen im Falle rücksichtsvollen Verhaltens für Begegnungsereignisse ungefahrliches Radfahren zuließen. Damit wiederum würde durch die pauschale "2m-Regel" ohne entsprechend regelmäßig vom Bundesrecht geforderten "wichtigen Anlass" ein Anteil der gesamten Wegefläche im Wald gesperrt, der an sich für Radfahrer verfügbar wäre.

Ich stimme der Aussage voll zu, daß, wer crossen will, eine der vielen legalen Strecken aufsuchen soll und daß Wettkampfstrecken eingerichtet werden sollen, die dto. genutzt werden können.

Daß der "Wald an sich ...grundsätzlich tabu sein" sollte, sehe ich hingegen ganz anders.

Übrigens, die Petition hat inzwischen fast schon die Zahl von 34.000 Unterstützern errreicht.
 
OP
T
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Geltungsbereich

Aus der in der Öffentlichkeit inzwischen erfolgten Diskussion läßt sich herleiten, daß viele Leute meinen, die "2m-Regel" gelte nur für Mountainbiker. Das ist falsch.

Die "2m-Regel" gilt für jeden Radfahrer, egal, mit was für einem Fahrrad er/sie unterwegs ist. Den Beweis aber, daß alle Radfahrer regelmäßig und tatsächlich (so wie "die Mountainbiker" angeblich) so rücksichtslos sind, daß man eine "2m-Regel" braucht, um sie zu disziplinieren, bleiben die Befürworter der "2m-Regel", vorneweg der zuständige Minister Alexander Bonde, schuldig.

Und wie man die "2m" im Wald zwichen Laub und Pilzen messen soll, konnte auch noch trotz der durch die Petition losgetretenen intensiven Diskussion keiner erklären. Aber numerische Normen muß man nun mal einhalten, sei es die Breite von Feuerwehrzufahrten oder eben Mindeswegebreiten im Wald. Oder darf sich jede(r) nun aussuchen, welche der vielen numerischen Normen in diesem unserem Lande man so "lala" einhält und welche richtig exakt?

Dumm ist es deshalb vor allem aber, wenn das mit dem Messen nicht geht, denn dann ist die Bestimmung unwirksam. Unwirksame rechtliche Bestimmungen zu verteidigen ist eine der vielen Erscheinungsformen von Bürokratie, die doch eigentlich alle Parteien abbauen oder gar abschaffen woll(t)en. Hier wäre die Gelegenheit gegeben, Wahlversprechen Taten folgen zu lassen.

Am verrücktesten ist es, daß die Fraktion der GRÜNEN zu Oppositionszeiten gegen die "2m-Regel" war und nun, wo die GRÜNEN Regierungspartei sind, strikt für die Regel ist. Allerdings kann diese Fraktion kein Fraktionsmitglied nennen, das substantiell Auskunft darüber geben könnte, warum das so ist. Und ich dachte immer, die Leute im Landtag sollen die Arbeit der Regierung kontrollieren oder als Regierungspartei die Arbeit der Regierung zumindest kritisch begleiten. Damit ist es wohl bei den GRÜNEN im Ländle nicht weit her.

A propos Petition, die Zahl der Mitzeichner steht inzwischen > 53.000!
 
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Die Natur ist doch kaputt und statt Petitionen für Umweltschutz einzuführen ihr beschäftigt die Politiker mit sinnlosen Fragen.
Ein Mensch der zu Fuß läuft verursacht mehr Schaden (3-4 Fach mehr) als ein Fahrrad.
 
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Website
lipofo.userboard.org
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Ich ignoriere meine Vorposter mal wieder und sage direkt meine Meinung:
Haben die nix besseres zu tun? Ich meine es ist doch wurscht wenn man mit dem Fahrrad durch den Wald fährt oder zu Fuß.
Die netten Damen und Herren sollten sich lieber um ERNSTHAFTEN Naturschutz kümmern....
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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