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Hallo liebe Forenmitglieder, ich hab vor kurzem den folgenden Artikel von einem Komilitonen bekommen und wollte mal wissen, was ihr dazu sagt. Auch wenn er etwas polemisch geschrieben wurde, hat mich der Inhalt dennoch etwas zum nachdenken gebracht.
Von der Freiheit
Für den Westen gilt die Freiheit als eine der größten Errungenschaften ihrer modernen Geschichte. Sie vermochte es, die Menschen von überkommenen Gesellschafts- und Herrschaftsstrukturen zu befreien. Für seine Protagonisten stellt das Konzept der Freiheit eine unabdingbare Voraussetzung für die Schaffung einer modernen und prosperierenden Gesellschaft dar. Insbesondere für das Zusammenleben unterschiedlicher Religionen und Kulturen präsentiert sie sich als ein unvermeidliches Substrat einer jeden Gesellschaft.
Allerdings kann dieser Freiheitsgedanke auch ins Gegenteil umschlagen und stattdessen zum Hemmklotz und Stolperstein mutieren. Für die Politik wird es besonders prekär, wenn sich gewisse Freiheiten so sehr im Weg stehen, dass die Verantwortlichen am liebsten die Augen verschließen würden, um den verhängnisvollen Zustand ihrer Gesellschaft nicht mitansehen zu müssen. Davon kann Deutschland mit Sicherheit ein Lied singen. Ob es die Beschneidungsdebatte ist, die Gleichstellung der Homo-Ehe, die immer wiederkehrende Entsorgung neugeborener Kinder oder vielleicht die Diskussion über ein mögliches Verbot zoophiler Praktiken in Deutschland. Gemeinsam offenbaren sie das ganze Ausmaß einer pathologischen Kultur, die sich zwar vom Joch der Religion loseisen konnte und dennoch Opfer der eigenen Zügellosigkeit und Entnormativierung des Wertesystems geworden ist.
Betrachtet man jedoch die Vorgehensweise, aus den kostbaren Schätzen der europäischen Geisteskultur eine Lösung herauszuextrahieren, entsteht zuweilen der Eindruck, dass die moderne Fortschrittsgesellschaft mit ihrem Freiheitslatein am Ende ist. Denn nicht die Beschneidung stellt das Problem dar, ja noch nicht einmal die Sodomie, die bereits seit 1968 in Deutschland Straffreiheit genießt. Vielmehr wird das Konzept der Freiheit zunehmend zum Unsegen für Politiker und Juristen, die es oftmals nicht mehr schaffen, sich aus dieser selbstverschuldeten Ausweglosigkeit zu befreien, ohne dabei ein unübersichtliches Wirrnis voller Widersprüche hinter sich zu lassen. So möchte man das Selbstbestimmungsrecht eines minderjährigen Kindes schützen, damit es nicht zum Freiwild seiner Eltern wird und sich entgegen seines Willens beschneiden lässt. Auf der anderen Seite wird das Selbstvertrauen jener Kinder gestärkt, die erkannt haben wollen, im falschen Körper geboren zu sein und sich einer Geschlechtsumwandlung unterziehen wollen.
Zugleich setzt sich der deutsche Staat, durchdrungen von seiner ausgewiesenen Kinderliebe, für das Wohl unseres Nachwuchses ein. Die körperliche Unversehrtheit der Kinder steht an erster Stelle und darf durch keine noch so alten religiösen Traditionen eingeschränkt werden. Und so bewertete das Kölner Landgericht die religiöse Beschneidung als Körperverletzung, da es sich um einen irreversiblen und schmerzhaften Ein-griff handelt. Das Resultat dieser etwas kapriziösen Argumentationskette ist die Verunglimpfung muslimischer Eltern als Straftäter. Nun ja, in Deutschland sterben jährlich schätzungsweise 150.000 Menschen an den Folgen von Zigaretten und weitere 50.000 an den Folgen von Alkoholkonsum. Da sich der hiesige Staat der Mündigkeit seiner Bürger nicht bemächtigen möchte und ihnen den Genuss dieses äußerst profitbringenden Konsumguts erlaubt, könnte man dem Gedankengang der Beschneidungsgegner folgen und die deutsche Regierung lapidar der Beihilfe zu Mord bezichtigen. Wird die hohe Zahl der Opfer in die Betrachtung mit einbezogen, sprechen Kriminalwissenschaftler von Massenmord.
Vielleicht sollten die Richter des Kölner Landgerichts zur Abwechslung die operative Mandelentfernung bei Kindern einer juristischen Prüfung unterziehen und feststellen, inwieweit dieser Vorgang den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt, da es sich auch hier um einen irreversiblen Eingriff handelt, den die Eltern ohne dem Einverständnis ihrer Kinder vornehmen lassen. Im Übrigen ist dieser Eingriff in aller Regel nicht immer ausdrücklich medizinisch notwendig. Folglich beeinträchtigen die Eltern in solchen Fällen ihre Kinder sowohl in ihrem Selbstbestimmungsrecht als auch in ihrer körperlichen Unversehrtheit. Weshalb hier eine Analogie zur Beschneidung als irreführend abgestempelt wird, bleibt ein bislang unerklärliches Mysterium. Im Grunde genommen gleicht das Freiheitskonstrukt immer mehr einem Tennisspieler, der seinen Ball - in diesem Fall die menschliche Vernunft und ihre Urteilskraft - hin und her schlägt, bis das aufgeklärte Individuum vor lauter Freiheit den Blick zur Realität verliert.
Zugegeben, der Westen befindet sich freilich in einer Bredouille. In ihren Händen halten sie zwar das Prachtstück der Freiheit, mit dem sie die Welt geradezu verzaubern. Doch auf ihren Schultern lasten die Muslime wie eine nicht zu ertragende Plage, fasziniert von den geistigen Kostbarkeiten, die das westliche Gedankengut den Menschen weltweit zur Verfügung stellt. Und sie sind bereit ihre per Verfassung zugesprochenen Rechte auch in Anspruch zu nehmen.
Dem Westen bleiben in dieser nicht gerade beneidenswerten Situation nur zwei Möglichkeiten. Entweder bekennt sich die westliche Wertegemeinschaft zu ihren Prinzipien und setzt die utopische Freiheitsidee konsequent auf alle Religions- und Kulturgemeinschaften um oder sie räumt ein, dass Muslime aus dem Elixier der Freiheit nicht kosten dürfen. Dies käme mit Sicherheit einer Bankrotterklärung gleich und würde lediglich aufzeigen, auf was für einer fragilen Grundlage sich die westlich-liberale Weltanschauung eigentlich stützt. Es würde aber auch ihre Unzulänglichkeit bekunden, Andersdenkende auf angemessene Weise in ein System zu integrieren. Unfähig eine Gesellschaft zu gestalten, in der Menschen unterschiedlicher Kulturen und Überzeugungen zusammenleben, entpuppt sich die einstige Errungenschaft dann vielmehr als ein anachronistisches Überbleibsel der europäischen Aufklärung.
Von der Freiheit
Für den Westen gilt die Freiheit als eine der größten Errungenschaften ihrer modernen Geschichte. Sie vermochte es, die Menschen von überkommenen Gesellschafts- und Herrschaftsstrukturen zu befreien. Für seine Protagonisten stellt das Konzept der Freiheit eine unabdingbare Voraussetzung für die Schaffung einer modernen und prosperierenden Gesellschaft dar. Insbesondere für das Zusammenleben unterschiedlicher Religionen und Kulturen präsentiert sie sich als ein unvermeidliches Substrat einer jeden Gesellschaft.
Allerdings kann dieser Freiheitsgedanke auch ins Gegenteil umschlagen und stattdessen zum Hemmklotz und Stolperstein mutieren. Für die Politik wird es besonders prekär, wenn sich gewisse Freiheiten so sehr im Weg stehen, dass die Verantwortlichen am liebsten die Augen verschließen würden, um den verhängnisvollen Zustand ihrer Gesellschaft nicht mitansehen zu müssen. Davon kann Deutschland mit Sicherheit ein Lied singen. Ob es die Beschneidungsdebatte ist, die Gleichstellung der Homo-Ehe, die immer wiederkehrende Entsorgung neugeborener Kinder oder vielleicht die Diskussion über ein mögliches Verbot zoophiler Praktiken in Deutschland. Gemeinsam offenbaren sie das ganze Ausmaß einer pathologischen Kultur, die sich zwar vom Joch der Religion loseisen konnte und dennoch Opfer der eigenen Zügellosigkeit und Entnormativierung des Wertesystems geworden ist.
Betrachtet man jedoch die Vorgehensweise, aus den kostbaren Schätzen der europäischen Geisteskultur eine Lösung herauszuextrahieren, entsteht zuweilen der Eindruck, dass die moderne Fortschrittsgesellschaft mit ihrem Freiheitslatein am Ende ist. Denn nicht die Beschneidung stellt das Problem dar, ja noch nicht einmal die Sodomie, die bereits seit 1968 in Deutschland Straffreiheit genießt. Vielmehr wird das Konzept der Freiheit zunehmend zum Unsegen für Politiker und Juristen, die es oftmals nicht mehr schaffen, sich aus dieser selbstverschuldeten Ausweglosigkeit zu befreien, ohne dabei ein unübersichtliches Wirrnis voller Widersprüche hinter sich zu lassen. So möchte man das Selbstbestimmungsrecht eines minderjährigen Kindes schützen, damit es nicht zum Freiwild seiner Eltern wird und sich entgegen seines Willens beschneiden lässt. Auf der anderen Seite wird das Selbstvertrauen jener Kinder gestärkt, die erkannt haben wollen, im falschen Körper geboren zu sein und sich einer Geschlechtsumwandlung unterziehen wollen.
Zugleich setzt sich der deutsche Staat, durchdrungen von seiner ausgewiesenen Kinderliebe, für das Wohl unseres Nachwuchses ein. Die körperliche Unversehrtheit der Kinder steht an erster Stelle und darf durch keine noch so alten religiösen Traditionen eingeschränkt werden. Und so bewertete das Kölner Landgericht die religiöse Beschneidung als Körperverletzung, da es sich um einen irreversiblen und schmerzhaften Ein-griff handelt. Das Resultat dieser etwas kapriziösen Argumentationskette ist die Verunglimpfung muslimischer Eltern als Straftäter. Nun ja, in Deutschland sterben jährlich schätzungsweise 150.000 Menschen an den Folgen von Zigaretten und weitere 50.000 an den Folgen von Alkoholkonsum. Da sich der hiesige Staat der Mündigkeit seiner Bürger nicht bemächtigen möchte und ihnen den Genuss dieses äußerst profitbringenden Konsumguts erlaubt, könnte man dem Gedankengang der Beschneidungsgegner folgen und die deutsche Regierung lapidar der Beihilfe zu Mord bezichtigen. Wird die hohe Zahl der Opfer in die Betrachtung mit einbezogen, sprechen Kriminalwissenschaftler von Massenmord.
Vielleicht sollten die Richter des Kölner Landgerichts zur Abwechslung die operative Mandelentfernung bei Kindern einer juristischen Prüfung unterziehen und feststellen, inwieweit dieser Vorgang den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt, da es sich auch hier um einen irreversiblen Eingriff handelt, den die Eltern ohne dem Einverständnis ihrer Kinder vornehmen lassen. Im Übrigen ist dieser Eingriff in aller Regel nicht immer ausdrücklich medizinisch notwendig. Folglich beeinträchtigen die Eltern in solchen Fällen ihre Kinder sowohl in ihrem Selbstbestimmungsrecht als auch in ihrer körperlichen Unversehrtheit. Weshalb hier eine Analogie zur Beschneidung als irreführend abgestempelt wird, bleibt ein bislang unerklärliches Mysterium. Im Grunde genommen gleicht das Freiheitskonstrukt immer mehr einem Tennisspieler, der seinen Ball - in diesem Fall die menschliche Vernunft und ihre Urteilskraft - hin und her schlägt, bis das aufgeklärte Individuum vor lauter Freiheit den Blick zur Realität verliert.
Zugegeben, der Westen befindet sich freilich in einer Bredouille. In ihren Händen halten sie zwar das Prachtstück der Freiheit, mit dem sie die Welt geradezu verzaubern. Doch auf ihren Schultern lasten die Muslime wie eine nicht zu ertragende Plage, fasziniert von den geistigen Kostbarkeiten, die das westliche Gedankengut den Menschen weltweit zur Verfügung stellt. Und sie sind bereit ihre per Verfassung zugesprochenen Rechte auch in Anspruch zu nehmen.
Dem Westen bleiben in dieser nicht gerade beneidenswerten Situation nur zwei Möglichkeiten. Entweder bekennt sich die westliche Wertegemeinschaft zu ihren Prinzipien und setzt die utopische Freiheitsidee konsequent auf alle Religions- und Kulturgemeinschaften um oder sie räumt ein, dass Muslime aus dem Elixier der Freiheit nicht kosten dürfen. Dies käme mit Sicherheit einer Bankrotterklärung gleich und würde lediglich aufzeigen, auf was für einer fragilen Grundlage sich die westlich-liberale Weltanschauung eigentlich stützt. Es würde aber auch ihre Unzulänglichkeit bekunden, Andersdenkende auf angemessene Weise in ein System zu integrieren. Unfähig eine Gesellschaft zu gestalten, in der Menschen unterschiedlicher Kulturen und Überzeugungen zusammenleben, entpuppt sich die einstige Errungenschaft dann vielmehr als ein anachronistisches Überbleibsel der europäischen Aufklärung.