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Werden wir nur noch von Irren und Dementen regiert ?

Humanist62

KINDSKOPFENTLARVER
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Nein.
Wenn du ein Problem lösen musst, dass erst jetzt bekannt wird, dann weisst du gar nicht was das "Volk" wirklich will. Also musst du deinem Gewissen folgen und eine Entscheidung treffen. Logisch kannst es nicht immer allen recht machen.
Auch das ist dann schwammig...
 

KurtNabb

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Nein.
Wenn du ein Problem lösen musst, dass erst jetzt bekannt wird, dann weisst du gar nicht was das "Volk" wirklich will. Also musst du deinem Gewissen folgen und eine Entscheidung treffen. Logisch kannst es nicht immer allen recht machen.
Einverstanden. Nur verträgt sich der Satz "Egal was meine Wähler sagen" so gar nicht mit einer demokratischen Grundhaltung.

Außerdem stellt sich die Frage, ob unsere Regierenden überhaupt noch ein Gewissen haben können, nachdem sie einen Parteienkader durchlaufen haben. Und wenn ja: Ob dieses Gewissen nur dem Kader verpflichtet ist und nicht dem Volk.
 

Wolfgang Langer

Europarat-Bediensteter
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BEHÖRDEN- und POLITIKVERSAGEN! Die Polizei-Akte des syrischen Totschlägers Mwafak A. von #BadOeynhausen

In BaWü 8 x Diebstahl, davon 1 x schwerer räuberischer Diebstahl, 5 x schwerer Diebstahl, Hausfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Drogendelikt. Ermittlungen wegen Vergewaltigungsversuchs, sexuellem Missbrauch von Kindern. In NRW besonders schwerer Fall von Diebstahl, einfacher Diebstahl, Verstoß gegen Konsum-Cannabisgesetz.

WARUM war diese notorisch kriminelle und gefährliche Person auf freiem Fuß und WARUM ist er überhaupt noch in Deutschland?


https://focus.de/panorama/welt/toedliche-attacke-in-bad-oeynhausen-ermittler-sicher-18-jaehriger-syrer-schlug-philippos-tot_id_260087420.html

 

Fredericus Rex

Deutscher Bundespräsident
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Da ist die Häresie dokumentiert.
Ein juristisch dilettantischer Nörgler mag da ja glauben da eine Häresie entdeckt zu haben.
Eine echte Gewaltentrennung gibt es in Deutschland nicht. Wir haben, wie oben bereits bestens dokumentiert, eine Gewaltenverschränkung.
Sie sind aber trotzdem in der Lage sich gegenseitig zu kontrollieren.
Die Gewaltenteilung, in Österreich auch Gewaltentrennung, ist ein tragendes Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaats. Sie bedeutet, dass ein und dieselbe Institution grundsätzlich nicht verschiedene Gewaltenfunktionen ausüben darf, die unterschiedlichen Hoheitsbereichen staatlicher Gewalt zugeordnet sind. Sie bedeutet aber auch, dass eine Person nicht verschiedenen Institutionen angehören darf.
Ja Napp so wird auch die Gewaltenteilung in Deutschland beschrieben.
Auch in Österreich besteht die Legislative aus dem Nationalrat (Parlament) Die Exekutive aus der Regierung.
Und auch in Österreich können Mitglieder der Regierung auch Mitglieder des Nationalrat sein und umgekehrt.

Der Präsident, der Vizepräsident, sechs weitere Mitglieder und drei Ersatzmitglieder des Verfassungsgerichtshofes werden in Österreich von der Bundesregierung vorgeschlagen die auch Mitglieder des Nationalrat sind.
Drei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder werden vom Nationalrat vorgeschlagen, wovon einige auch Mitglied der Regierung sind.
Drei Mitglieder und ein Ersatzmitglied werden vom Bundesrat vorgeschlagen.

Und wieso ist das in Deutschland eine Verschränkung und in Österreich nicht?

Kannst jetzt einfach nochmal gründlich nach einem Unterschied suchen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung
Depp. Wie ich oben schon anmerkte, ist auch in den USA die Gewaltentrennung nicht vollständig umgesetzt.
Nein du hast behauptet beim Supreme Court wäre die Gewaltentrennung nicht vollständig umgesetzt.
Ansonsten wäre die Gewaltenteilung besser umgesetzt.
Hast du kühn behauptet. # Beitrag 271
Nein. Sowohl John Locke als auch Montesquieu kritisierten den jeweils aktuellen Zustand. So wie ich das heute tue.
Die hatten damals auch allen Grund dazu.
Du bist nur eine alte Nöle die einen politischen Paradigmenwechsel zu einem autoritären System anstrebt und deshalb das Bestehende schlecht reden möchte.
Klar, wer behauptet in einer Monarchie des 17 / 18 Jahrhundert wäre das Rechtssystem das selbe gewesen wie das heutige in der Bundesrepublik, dem fällt an der Aussage von Montesquieu natürlich nichts auf.
Warum sollte man sich an schlechten Beispielen orientieren, statt an der reinen Lehre?
Das ist natürlich richtig.
Nur sind diejenigen mit denen du sympathisierst, ganz offensichtlich noch weniger an der reinen Lehre interessiert, als alle unsere Regierungen der letzten 75 Jahren.
 

Fredericus Rex

Deutscher Bundespräsident
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Ja. Weil das GG die Gewaltenteilung nicht korrekt umsetzt. Genau das kritisiere ich.
Eine Grundgesetzänderung ist nur mit einer zwei drittel Mehrheit möglich!
Dazu müssten dann mehrere Parteien miteinander „klüngeln“ – das kritisierst du auch!

Da steckst du ganz schön tief in einer moralischen Krise.:giggle:
Derlei Gefasel ist keiner Erwiderung wert.
Ja, diese Flucht in Phrasen war bei den genannten „Fakten“ auch zu erwarten
Natürlich nicht. Du solltest endlich lesen lernen.
Gelesen habe ich das schon.

Die Frage aber bleibt trotzdem erkennt das Bundesverfassungsgericht das was die Bundesregierung da zugesagt hat in jedem Falle an?
In ihrem Urteil vom 5. Mai 2020 hatte es das ja offensichtlich nicht.

Das Bundesverfassungsgericht kann alle Handlungen aller Verwaltungsebenen aufheben beziehungsweise bei Unterlassungen zum Handeln bestimmen.
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht sind dabei weder von Staatsorganen noch von anderen anfechtbar.
EU-Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein: EU-Recht hat Vorrang
Die Kommission hat heute beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020 im Zusammenhang mit dem Programm der Europäischen Zentralbank zum Ankauf von Vermögenswerten des öffentlichen Sektors ("PSPP") einzustellen.​
Die Kommission hält es aus drei Gründen für angebracht, das Vertragsverletzungsverfahren einzustellen:​
  • Erstens hat Deutschland in seiner Antwort auf das Aufforderungsschreiben sehr klare Zusagen gemacht. Insbesondere hat Deutschland förmlich erklärt, dass es die Grundsätze der Autonomie, des Vorrangs, der Wirksamkeit und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts sowie die in Artikel 2 EUV verankerten Werte, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, bekräftigt und anerkennt.
  • Zweitens erkennt Deutschland ausdrücklich die Autorität des Gerichtshofs der Europäischen Union an, dessen Entscheidungen rechtskräftig und bindend sind. Das Land ist ferner der Ansicht, dass die Rechtmäßigkeit von Handlungen der Unionsorgane nicht von der Prüfung von Verfassungsbeschwerden vor deutschen Gerichten abhängig gemacht, sondern nur vom Gerichtshof der Europäischen Union überprüft werden kann.
  • Drittens verpflichtet sich die deutsche Regierung unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ihre in den Verträgen verankerte Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um in Zukunft eine Wiederholung einer Ultra-vires-Feststellung aktiv zu vermeiden.
https://germany.representation.ec.e...ren-gegen-deutschland-wegen-ezb-2021-12-02_de
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht erkennt den Anwendungsvorrang des EU-Rechts – auch gegenüber
Verfassungsrecht – grundsätzlich an, aber nicht ausnahmslos.
Zum einen finde EU-Recht (bzw. seine Auslegung durch den EuGH) dann keine Anwendung in der Bundesrepublik, wenn der „unantastbare Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes nach Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG“ nicht gewahrt werde.

1. „Das betrifft“, wie das Bundesverfassungsgericht zuletzt im PSSP-Urteil klargestellt hat, „die Wahrung des Menschenwürdekerns der Grundrechte gemäß Art. 1 GG […] ebenso wie die Grundsätze, die das Demokratie-, Rechts-, Sozial- und Bundesstaatsprinzip im Sinne des Art. 20 GG prägen.“

2. So müsse etwa mit Blick auf das Demokratieprinzip sichergestellt sein, dass dem Deutschen Bundestag „eigene Aufgaben und Befugnisse von substantiellem politischen Gewicht verbleiben und […] dass er in der Lage bleibt, seine haushaltspolitische Verantwortung wahrzunehmen“.

3. Auch wäre es nicht mit dem in Art. 20 Abs. 1 GG verankertem Grundsatz der Volkssouveränität zu vereinbaren, wenn Hoheitsrechte auf die EU derart übertragen würden, „dass aus ihrer Ausübung heraus eigenständig weitere Zuständigkeiten für die Europäische Union begründet werden können“; die sog. Kompetenz-Kompetenz müsse vielmehr auf nationaler Ebene verbleiben.

4. Zum anderen gilt der Anwendungsvorrang des EU-Rechts nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht bei „offensichtlichen und strukturell bedeutsamen Kompetenzüberschreitungen.

Und das Nabb, das gilt!
 

Fredericus Rex

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Wenn ich dem Volk nicht verpflichet bin und nur dem Gewissen dann ist das für mich schwammig.
Bist du eigentlich zu dumm um richtig zu lesen?
Da steht ganz groß und unterstrichen
Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
 

Dummi

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Eine Grundgesetzänderung ist nur mit einer zwei drittel Mehrheit möglich!
Dazu müssten dann mehrere Parteien miteinander „klüngeln“ – das kritisierst du auch!
Das ist exakt DAS was man nennt:
"Du lügst zwar nicht, aber du verschweigst die Wahrheit".
Das Grundgesetz kann ganz ohne jede parlamentarische Parteienklüngelei schlicht abgeschafft und durch eine ordentliche Verfassung ersetzt werden. GG Art. 146.
Und was das Bundesverfassungsgericht so ist und wie es tatsächlich funzt, das lässt sich studieren im:
BVerfGG - Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (gesetze-im-internet.de)
Nur mal so, als Prävention gegen gefährliches Halbwissen :cool:
 

Fredericus Rex

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Wenn du ein Problem lösen musst, dass erst jetzt bekannt wird, dann weisst du gar nicht was das "Volk" wirklich will. Also musst du deinem Gewissen folgen und eine Entscheidung treffen. Logisch kannst es nicht immer allen recht machen.
Das auch aber nicht nur das.
Als Vertreter des ganzen Volkes sind sie an Aufträge und Weisungen einzelner nicht gebunden.
Und da hast du natürlich Recht sie können nicht jeden einzelnen eines 83 Millionen Volkes befragen was es will, weil sowieso nicht alle das selbe wollen, also sollte er nach seinem Wissen und seinem Gewissen das tun was er für das Beste für das Volk hält.
Das ist natürlich sehr theoretisch, aber anders kann man es nicht in ein Gesetz schreiben, wenn jemand Vertreter des ganzen Volk sein soll.
 

Dummi

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Bist du eigentlich zu dumm um richtig zu lesen?
Da steht ganz groß und unterstrichen
Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Und der Rest des Satzes hinsichtlich Gewissen und so?
Wem sind Abgeordnete also Rechenschaft schuldig?
Dem Volk, dem Wählerwillen ihrer Wähler?
Oder schlicht nur ihrem eigenen Wohl und Wehe?
Du liebst Halbwahrheiten - gelle? :cool:
 

Dummi

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Das ist natürlich sehr theoretisch, aber anders kann man es nicht in ein Gesetz schreiben, wenn jemand Vertreter des ganzen Volk sein soll.
Und warum soll ein Abgeordneter ausdrücklich NICHT Vertreter seiner Wähler sein und damit exakt deren Beurteilung unterworfen?
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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