Guckst Du hier:
Sorry, ich kann nichts für Deine Ahnungslosigkeit.
Rücklagen sind immer Teil des Eigenkapitals, also nicht gewinnmindernd wie Du glaubst.
ich nehme mal an, dass Du Rückstellungen meinst.:traurig:
Fang selbst an.
Du stocherst nämlich im nebel herum.
Uwe
Ich hab mal in FETT unterlegt:
Ich finde es immer wieder lustig, wie ahnungslose User hier einen Mist kommentieren [/SIZE]
Noch lustiger dein Hinweis
"guckst Du hier" und verweist auf Wikipedia, wo es angeblich stehen soll.
Dabei bist Du nicht mal in der Lage,
den ganzen Text zu lesen, da stehts nämlich geschrieben:
Angriffsaussperrung.
Ich vermute, Du kommst mit den Begriffen Rückstellungen, Rücklagen und deren Anwendung durcheinander!
Man sollte schon richtig lesen, nicht nur die erste Zeile!!!
Gerade für Ahnungslose wie Du, ist es wichtig, aufmerksam zu googeln!!!
Guckst Du hier (§ 6 Einkommensteuergesetz)
Seit wann ist Wikipedia ein Steuerlexikon oder gar Steuerlehrbuch? Einem Ahnungslosen kann selbst Wikipedia nicht helfen. Ahnungslos bleibt ahnungslos. Und wenn Du googelst, es gibt auch im Internet offizielle Seiten von BfF, Finanzämter, Gesetze etc. - sozusagen fachliche und konkrete Auskünfte, die amtlich belegt sind.
Wahrscheinlich auch gegoogelt, wahrscheinlich nur die Headlines und/oder erste Zeile gelesen und gedacht: "Nun bin ich wissend"
Da hilft auch kein googeln, Mist bleibt Mist