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Ich habe beschlossen, das "Spiel" mit zuspielen.
Nein, ich bin keine Reichsbuerger, aber wenn die BRD "denkt", sie sei ein Firma, dann kann man ihr auch Rechnungen stellen, wie jeder anderen Firma auch.
Also meine "Ichfirma" benoetigt Zeit, um Behoerdengaenge zu machen, Formulare auszufuellen und sonstige Sachen zu machen, die von Gesetzen vorgeschrieben werden.
Warum "glaubt" der Staat, dass man das fuer ihn gratis macht?
Ab jetzt werde ich genau das auch in Rechnung stellen.
Warum ich das machen werde?
Ich habe eine Rechnung ueber fasst 500.- erhalten, damit die deutsche Botschaft meinen Antrag ueberhaupt bearbeitet.
Deshalb habe ich mir jetzt die Zustimmung von der Bundeskasse geholt, dass ich fuer die Bearbeitung dieses Vorgangs auch Bearbeitungsgebuehren in Rechnung stellen darf.
Wie habe ich das gemacht?
Genauso, wie die deutsche Botschaft das bei mir gemacht hat.
"Wenn Sie wollen, dass dieser Vorgang bearbeitet wird, dann werden die Gebuehren faellig".
Da die Bundeskasse darauf besteht, dass ich diesen Vorgang bearbeite, bin ich auch berechtigt, die Gebuehren dafuer zu fordern.
In meinem Rechtsverstaendnis ist das nicht nur in Ordnung, sonder legal.
Da ich kein Wucherer bin, nehme ich genau die gleichen Saetze, wie sie von mir gefordert werden, also angeblich im Gesetz stehen.
Nur mal als Beispiel:
Das Antwortschreiben, das ich erhalten haben umfasst 3 Seiten.
Rechnungsbetrag: 433.53
Die 5 Mahngebuehr werde ich mal "uebersehen".
Nein, ich bin keine Reichsbuerger, aber wenn die BRD "denkt", sie sei ein Firma, dann kann man ihr auch Rechnungen stellen, wie jeder anderen Firma auch.
Also meine "Ichfirma" benoetigt Zeit, um Behoerdengaenge zu machen, Formulare auszufuellen und sonstige Sachen zu machen, die von Gesetzen vorgeschrieben werden.
Warum "glaubt" der Staat, dass man das fuer ihn gratis macht?
Ab jetzt werde ich genau das auch in Rechnung stellen.
Warum ich das machen werde?
Ich habe eine Rechnung ueber fasst 500.- erhalten, damit die deutsche Botschaft meinen Antrag ueberhaupt bearbeitet.
Deshalb habe ich mir jetzt die Zustimmung von der Bundeskasse geholt, dass ich fuer die Bearbeitung dieses Vorgangs auch Bearbeitungsgebuehren in Rechnung stellen darf.
Wie habe ich das gemacht?
Genauso, wie die deutsche Botschaft das bei mir gemacht hat.
"Wenn Sie wollen, dass dieser Vorgang bearbeitet wird, dann werden die Gebuehren faellig".
Da die Bundeskasse darauf besteht, dass ich diesen Vorgang bearbeite, bin ich auch berechtigt, die Gebuehren dafuer zu fordern.
In meinem Rechtsverstaendnis ist das nicht nur in Ordnung, sonder legal.
Da ich kein Wucherer bin, nehme ich genau die gleichen Saetze, wie sie von mir gefordert werden, also angeblich im Gesetz stehen.
Nur mal als Beispiel:
Das Antwortschreiben, das ich erhalten haben umfasst 3 Seiten.
Rechnungsbetrag: 433.53
Die 5 Mahngebuehr werde ich mal "uebersehen".