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Nehmen wir mal diesen Plan aus Hamburg: Möblierte Wohnungen sollen - dazu soll das BGB geändert werden, so fordert RRG - für Möblierung nur noch mit 1 % Zuschlag je Monat vermietet werden dürfen. Ansonsten gilt die mIetpreisbremse.Das interessiert mich. Welche sind das?
Bei einer EB-Küche im Wert von 3000 € wäre das ein Zuschlag auf die Miete von 30 € im Monat. Erfahrungen zeigen aber, dass EBK nach 6 - 12 Monaten Nutzung durch MIeter Sperrmüllwert haben.
Auf die Berechnungsgrundlage, also den Anschaffungswert, erfolgt jährlich ein Abschlag von 5 %, so die Idee der Politik-Diebe.
Bundesratsinitiative: Hamburg will Abzocke bei möblierten Wohnungen stoppen - WELT | https://www.welt.de/regionales/hamburg/article233195703/Bundesratsinitiative-Hamburg-will-Abzocke-bei-moeblierten-Wohnungen-stoppen.html