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Böhmermann versus Erdogan

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Der Türke hat die Anzeige gemacht. Nun kann die Regierung entscheiden das Recht selektiv nicht anzuwenden. Allerdings ist das die Beleidigung des Staatsoberhaupt und nicht einfache Beleidigung. Dazu hat die Regierung kein Einspruchsrecht.
Hat er nicht. Anzeigen nimmt in Deutschland die Exekutive oder Judikative entgegen, nicht die Legislative. Hätte er Anzeige erhoben, wäre die Bundesregierung nicht involviert, er wäre kläglich vor Gericht gescheitert und hätte sich blamiert. Deswegen ist er zur Merkel und hat sich da beschwert.
 
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Jeder Kunstschaffende sollte ein Ziel haben und ein Konzept, wie dieses Ziel zu erreichen ist. Ein Satiriker weiß im Voraus, welche Reaktionen er in etwa provozieren kann. Und wenn er klug ist, hat er die Reaktion eingeplant und für den nächsten Schritt berücksichtigt.

Du unterstellst Böhmermann, dass er ohne Sinn und Verstand herauskotzt, was ihm gerade in den Sinn kommt. Ohne ihn und seine Arbeit zu kennen, setze ich dagegen, dass jemand, der so blöd ist, es nicht so weit gebracht hätte. Und selbst wenn sein Verhalten nur seiner Eitelkeit geschuldet sein sollte, dann war es sehr erfolgreich. Er hat seine Bekanntheit und damit seinen Marktwert enorm erhöht. Das ZDF hat schon verlauten lassen, dass es ihn weiter beschäftigen möchte. Er wird garantiert weitere Angebote bekommen.


Klar, wenn ein Unbekannter einen großen Haufen vor das Bundeskanzleramt setzen würde, könnte er möglicherweise auch einen erhöhten Marktwert erhalten.- Es hat also nicht unbedingt was mit Qualität zu tun, wenn man heutzutage sehr erfolgreich im Showgeschäft sein will.-
Wenn jeder Verbalfurz Satire ist, wie jedes Geschmiere=Kunst, dann sind Typen wie Erdogan vielleicht die legitime Gegenposition - wenngleich völlig überzogen. Aber das, was ihr hier alle für Satire haltet, ist es ebenso. Ich stelle mir vor, wie es ausgegangen wäre, wenn man im III.Reich die Juden diffamiert=gleich satirisch provoziert hätte (nach heutiger Lesart), ohne sie ansonsten zu verfolgen (?). Wäre das dann auch als Satire durchgegangen ? Oder hätte man trotzdem Antisemitismus als Begriff dafür verwendet ?

kataskopos
 
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Ja, das folgende Zitat sagt alles:

"Europa hat zuerst seine Seele verloren (das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei), jetzt verliert es auch noch seinen Humor. Hände weg von Jan Böhmermann!"

Halte nicht viel von Varoufakis, aber da hat er mal mit der Faust aufs Auge getroffen. :D
 
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Hier zählt für mich der Solidaritätsgedanke - nicht Dichtkunst und Inhalt , oder schlägt dein Herz für Egowahn .

http://web.de/magazine/unterhaltung...nder-bizarrem-tv-beitrag-boehmermann-31488016

Und was kommt morgen ? Der Überfall der Krummsäbel auf den Sender um das Band mit der Sendung hinzurichten ?

Wie wäre es wenn das Außenministerium auf Grund der angespannten Lage eine Reisewarnung für die Türkei herausgeben würden , im nu hätte der Sultan wieder Bodenkontakt .

Wenn der Typ bei seinem Hintergrund Anzeige erstattet gegen Böhmermann wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist dies für mich zu verbietende Satire !


solch ein Unsinn !
Was hat Solidarität mit den Erdogan-Kritikern mit einem widerlichen Primitiv-Pamphlet aus dem Gossenmilieu zu tun - auch wenn es gegen Erdogan gerichtet ist ?

kataskopos
 
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Hat er nicht. Anzeigen nimmt in Deutschland die Exekutive oder Judikative entgegen, nicht die Legislative. Hätte er Anzeige erhoben, wäre die Bundesregierung nicht involviert, er wäre kläglich vor Gericht gescheitert und hätte sich blamiert. Deswegen ist er zur Merkel und hat sich da beschwert.

Laut DLF hat die Staatsanwaltschaft Mainz eine schriftliche Anzeige von Erdowan erhalten und prüft nun die einfache Beleidigung. Der § 103 (Shah Paragraph) also die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberheuptes oder eines Landes wird erst aktiviert durch die Genehmigung der Regierung zu untersuchen.
 
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imho

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Wenn jeder Verbalfurz Satire ist, wie jedes Geschmiere=Kunst, dann sind Typen wie Erdogan vielleicht die legitime Gegenposition - wenngleich völlig überzogen.

Richtig! Wenn aber Merkel die Adressatin war und Erdoğan nur das Vehikel, dann ist es gelungene Satire.
 
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Klar, wenn ein Unbekannter einen großen Haufen vor das Bundeskanzleramt setzen würde, könnte er möglicherweise auch einen erhöhten Marktwert erhalten.- Es hat also nicht unbedingt was mit Qualität zu tun, wenn man heutzutage sehr erfolgreich im Showgeschäft sein will.-
Wenn jeder Verbalfurz Satire ist, wie jedes Geschmiere=Kunst, dann sind Typen wie Erdogan vielleicht die legitime Gegenposition - wenngleich völlig überzogen. Aber das, was ihr hier alle für Satire haltet, ist es ebenso.
Nun, Serdar Somuncu gilt auch als Satiriker, obwohl er gerne KOPFTUCH-NUTTE!!! von der Bühne schreit. Klar kann man unterstellen, er ist einfach vulgär und Rassist. Man kann aber Somuncu nicht einfach darauf reduzieren, sondern man muss ihn gesehen haben, in welchem Zusammenhang er das sagt, um ihn als Satiriker zu beurteilen und dasselbe gilt auch für Böhmermann.

Satire soll die Mächtigen entlarven und Böhmermann hat Erdogan entlarvt! Nicht durch sein Gedicht, aber durch dessen Reaktion darauf und er hat auch Merkel entlarvt. In diesem Sinne handelt es sich um Satire.

Somuncu hat ihn bei Anne Will auch schön verteidigt. Nicht grad überraschend. :cool:
 
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Laut DLF hat die Staatsanwaltschaft Mainz eine schriftliche Anzeige von Erdowan erhalten und prüft nun die einfache Beleidigung. Der § 103 (Shah Paragraph) also die Beleidigung eines ausländischen Staatsoberheuptes oder eines Landes wird erst aktiviert durch die Genehmigung der Regierung zu untersuchen.
Witzig. Ehrlich gesagt hatte ich von dem Paragraphen vorher noch nie gehört. Und das Gericht fragt dann bei der Bundesregierung oder wie läuft das?

http://dejure.org/gesetze/StGB/103.html

§ 103
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Im Paragraphen selber steht nichts dazu, dass die Bundesregierung dem zustimmen muss. Woher kommt das? Und was ist mit dem unterstrichen Teil, Erdogan war doch gar nicht in Deutschland.
 
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Witzig. Ehrlich gesagt hatte ich von dem Paragraphen vorher noch nie gehört. Und das Gericht fragt dann bei der Bundesregierung oder wie läuft das?

§ 103
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Im Paragraphen selber steht nichts dazu, dass die Bundesregierung dem zustimmen muss. Woher kommt das? Und was ist mit dem unterstrichen Teil, Erdogan war doch gar nicht in Deutschland.

Es ist wirklich ein Unicum und keine sehr intelligente Reglung. Da wollte man wohl schlauer sein als Pfiffi. Aber auch der einfache Beleidigungstatbestand ist ganz übel, konnte Schröder doch wegen seiner gefärbten Haare klagen und gewinnen. Da ist die Beleidigung gegen Erdogan ein Schwerstgewicht.
 
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Gelöschtes Mitglied 2801

Witzig. Ehrlich gesagt hatte ich von dem Paragraphen vorher noch nie gehört. Und das Gericht fragt dann bei der Bundesregierung oder wie läuft das?

http://dejure.org/gesetze/StGB/103.html

§ 103
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Im Paragraphen selber steht nichts dazu, dass die Bundesregierung dem zustimmen muss. Woher kommt das? Und was ist mit dem unterstrichen Teil, Erdogan war doch gar nicht in Deutschland.

Die Genehmigungssache hängt zusammen mit §104a https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__104a.html.
Da steht das mit der Ermächtigung drin und ist auch für §103 Voraussetzung.

Das mit dder amtlichen Tätigkeit im Innland bezieht sich nicht auf Erdogan sondern auf Diplomaten oder andere Vertreter.
Allgemein kommt dieser Paragraph fast nie zum Einsatz, 2006 war das letzte mal, dassich davon was gehört habe.
 
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Aber auch der einfache Beleidigungstatbestand ist ganz übel, konnte Schröder doch wegen seiner gefärbten Haare klagen und gewinnen. Da ist die Beleidigung gegen Erdogan ein Schwerstgewicht.
Naja, die Haare waren aber keine Satire. Das stand in irgendeiner Zeitschrift soweit ich mich erinnere.


Hab grad das Transcript der Sendung gelesen. Witziger Ausschnitt:

B . :

– Also das ist jetzt eine Geschichte, wenn das, was könnte da jetzt passieren?

K . :

– Unter Umständen nimmt man es aus der Mediathek! Das kann jetzt rausgeschmissen werden. Das ist die schlimmste Strafe.

B . :

– Also da könnte, also da müsste, also wenn jetzt, wenn jetzt quasi die Türkei oder, oder der Präsident was dagegen hat, müsste er sich in Deutschland erst mal einen Anwalt suchen.

K . :

– Ja, genau.

Fast schon prophetisch. :D
 
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Witzig. Ehrlich gesagt hatte ich von dem Paragraphen vorher noch nie gehört. Und das Gericht fragt dann bei der Bundesregierung oder wie läuft das?

http://dejure.org/gesetze/StGB/103.html

§ 103
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


Im Paragraphen selber steht nichts dazu, dass die Bundesregierung dem zustimmen muss. Woher kommt das? Und was ist mit dem unterstrichen Teil, Erdogan war doch gar nicht in Deutschland.

Dieser Paragraph ist ja hier im Grunde die eigentlich Satire. Das wir sowas noch mit uns herumschleifen,ist wirklich schon schlimm genug,ganz zu schweigen von dem wie die Bundesregierung da jetzt herumeiert.

Wie gesagt,ich halte Böhmermanns Gedicht für keine Glanzleistung, aber das dieser Paragraph jetzt mal auf den Prüfstand kommt hat zumindest etwas Gutes.Und tröstlich ist ja auch ,das man heutzutage laut sagen kann ,das die Pinochet Regierung eine Mörderbande war.
Vielleicht sollten wir den § 103 einfach nur ein wenig umbenennen.In Paragraph zur kapitalverträglichen Verzögerung der Wahrheitsfindung.

~Phönix
 
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Wegen Mittäterschaft? Wo bei?

Wegen Anstiftung Zu was ?

Gruß Pegasus

Wegen Beihilfe ? Zu was?.............. Hilfe bei der Formulierung, bereitstellung von Arbeitsmaterial, Computer, Redaktion

Wegen Mittäterschaft? Wo bei?.............. Drucken und Veröffentlichung

Wegen Anstiftung Zu was ? .... durch Bezahlung, Beauftragung, Veröffentlichung etc.

Oder denkst Du,

wenn ich so einen Artikel verfassen würde, dass er dann im Spiegel, Stern, Bild etc. erscheinen würde?
 
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Dieser Paragraph ist ja hier im Grunde die eigentlich Satire. Das wir sowas noch mit uns herumschleifen,ist wirklich schon schlimm genug,ganz zu schweigen von dem wie die Bundesregierung da jetzt herumeiert.
Eigentlich gibt es keinen Grund, warum die Regierung das ablehnen sollte. Außer vielleicht wahltaktische Gründe.
 
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So ist es....Und dafür >Kopf ab<?

Gruß Pegasus

Nanana - Du bist ja radikaler wie der IS -

so ein bisschen 6 Monate absitzen und soziale Stunden in einer Parkanlage, die hauptsächlich von Ausländern besucht werden, müsste ein bisschen helfen, dass er einen klaren Kopf bekommt und nachdenkt!
 

Zoelynn

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Also ich distanziere mich von diesem Böhmermann.
Das ist einfach unter aller Sau.
Man muss sich als Deutscher schämen.
 
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Du weisst schon, dass in solchen Fällen generell der Bundestag entscheiden muss, ob oder ob nicht? Sagt der Bundestag, Erdogan muss das aushalten, wir sind eine freies Land und nicht seine Sklaven, dann hat er die Möglichkeit, wie jeder andere auch, Klage einzureichen. Und genau das hat er gestern vorsichtshalber mal gemacht. Dann steht Böhmermann nicht gegen einen Staatsmann, sondern einem ganz normalen (Scherz) Mann vor Gericht gegenüber. Also, sofern das Gericht meint, ein Verfahren einleiten zu müssen und die Freiheit in Kunst und Presse zu knebeln.

Nicht ganz..... im Prinzip haste Recht.

Die Bundesregierung entscheidet nach § 103 StGB und weiteren §§. erst, nachdem der "fremde Staat" - auch Regierung - Anzeige erstattet hat.

So gesehen kommen zwei Dinger auf ihn zu - einmal vonseiten der Regierungen und Privat.
 
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Böhmermann hat sich zu weit aus dem Fenster gelehnt und ich finde auch, dass man etwas respektvoller mit externen Kulturen umgehen sollte. Toleranz/Ignoranz allem gegenüber, sind nur unsere feigen Werte. Der Westen ist nicht das Maß aller Dinge.

wv

Mansoll respektvoller mit Personen umgehen die die Menschenrechte mit füßen treten?
Der Erdogan läßt auf seine eigenen Leute schießen, wenn sie anderer Meinung sind als er. Er läßt auf Kurden schießen. Er schafft die Presse und Meinungsfreiheit außer Kraft. Er scheißt auf Gesetze und baut einen Protzbau mit 1000 in Worten eintausend Schlafzimmern ohne Baugenehmigung in ein Naturschurtzgebiet bauen.
Und wir sollen respektvoller mit ihm umgehen?
Respekt den muß man sich verdienen!!!
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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