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War Hitler Schuldunfähig?
Das sollte endlich mal höchstrichterlich geprüft werden.
Vielleicht steckte in ihm ja doch eigentlich ein ganz netter Kerl.
Dann könnte die Geschichtsschreibung vielleicht weiter aufgearbeitet werden.
Die Frage nach den Opfern sollte dabei keine übertriebene Rolle spielen, zumindest der aktuellen Rechtssprechung entnehmbar, falls überhaupt erwähnt, und wir wollen doch gleiche Maßstäbe für alle verwenden.
Und das mit der Offensichtlichkeit wird ja heutzutage auch nicht mehr so verbissen gesehen...
Frei nach einem Leserkommentar zu folgendem Artikel:
http://www.pi-news.net/2018/06/bgh-hebt-urteil-gegen-camping-vergewaltiger-aus-ghana-auf/
Schuldfähigkeit muss neu geprüft werden
BGH hebt Urteil gegen Camping-Vergewaltiger aus Ghana auf
7. Juni 2018
Von L.S.GABRIEL | Eric Kwame Andam X. überfiel in der Nacht auf den 2. April 2017 ein Camper-Pärchen in der Bonner Siegaue (PI-NEWS berichtete mehrfach). Der Asylbetrüger schlug mit einer Astsäge auf das Zelt des Paares ein, drohte beide umzubringen. Dann befahl er der 23-jährigen Frau: „You come out, bitch – I wanna fuck you!“ Vor dem Zelt vergewaltigte er sie brutal. Der 31-Jährige aus Ghana wurde sechs Tage nach der Tat verhaftet.
Trotz eindeutiger DNA-Beweise bestritt der Schwarzafrikaner in der späteren Verhandlung die Tat. Stattdessen nannte er sein Opfer eine Prostituierte. „Jeder, der dieses Mädchen unterstützt, das behauptet, vergewaltigt worden zu sein, ist der dreckigste Mensch auf Erden“, soll er gesagt haben. Dem Gericht reichten die Beweise aber auch ohne Geständnis und der Sohn eines Kakao-Plantagenbesitzers aus Takoradi wurde wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Vielleicht weil der Kakao aus war zündete das Goldstück im März 2018 seine Zelle an und zog sich dabei schwere Verbrennungen zu. Er musste ins künstliche Koma versetzt werden und erhielt mehrere Hauttransplantationen, alles auf unsere Kosten selbstverständlich.
Schuldfähigkeit nicht rechtsfehlerfrei festgestellt
Nun hob der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) das Urteil teilweise auf. Grundsätzlich bestätigten die Richter in Karlsruhe zwar die Schuld des Angeklagten und verwarfen damit die Revision. Das Landgericht Bonn hatte jedoch davor, aufgrund von Gutachten eine Persönlichkeitsstörung festgestellt, die die „notwendige Schwere aufweise, um grundsätzlich eine Schuldbeeinträchtigung zu begründen“. Gleichzeitig wurde aber festgestellt, dass selbige keinen Einfluss auf die Tat gehabt hätte.
Dem BGH-Beschluss (Az. 2 StR 71/18) zufolge könne der Strafausspruch so nicht bestehen bleiben, da das Landgericht die uneingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht rechtsfehlerfrei festgestellt habe. Es fehle eine Begründung für die Annahme der Persönlichkeitsstörung und auch dafür, warum diese bei der Tatausführung keine Rolle gespielt hätte.
Das Verfahren geht nun an eine andere Strafkammer des Bonner Landgerichts zurück, das die Möglichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit erneut zu prüfen und ein Strafmaß festlegen müsse. Falls dieses Gericht nun zum Ergebnis verminderter Schuldfähigkeit während der Tat käme, kann sich das mildernd auf das Strafmaß auswirken – schuldunfähig, haftempfindlich, geistig verwirrt – irgendetwas wird sich schon einrichten lassen.
Jedenfalls kann ein Dhimmirichter dann gegenüber dem afrikanischen Gewalttäter, für den Frauen so etwas wie Beutetiere sind, die bei uns gegenüber dieser Klientel übliche Milde walten lassen, auf dass Kakaoprinz Eric aus Takoradi seine Kultur bei uns weiter ausleben und sich frei entfalten kann. Denn nun ist er halt da, sagt die Kanzlerin.
Ende Zitat
Gruß
Debitist
P.S.
Oder ist diese eine Tat nur ein Vogelschiss unter den vielen anderen Taten der Invasoren?
Oder 6 Mio Einzelfälle?
Das sollte endlich mal höchstrichterlich geprüft werden.
Vielleicht steckte in ihm ja doch eigentlich ein ganz netter Kerl.
Dann könnte die Geschichtsschreibung vielleicht weiter aufgearbeitet werden.
Die Frage nach den Opfern sollte dabei keine übertriebene Rolle spielen, zumindest der aktuellen Rechtssprechung entnehmbar, falls überhaupt erwähnt, und wir wollen doch gleiche Maßstäbe für alle verwenden.
Und das mit der Offensichtlichkeit wird ja heutzutage auch nicht mehr so verbissen gesehen...
Frei nach einem Leserkommentar zu folgendem Artikel:
http://www.pi-news.net/2018/06/bgh-hebt-urteil-gegen-camping-vergewaltiger-aus-ghana-auf/
Schuldfähigkeit muss neu geprüft werden
BGH hebt Urteil gegen Camping-Vergewaltiger aus Ghana auf
7. Juni 2018
Von L.S.GABRIEL | Eric Kwame Andam X. überfiel in der Nacht auf den 2. April 2017 ein Camper-Pärchen in der Bonner Siegaue (PI-NEWS berichtete mehrfach). Der Asylbetrüger schlug mit einer Astsäge auf das Zelt des Paares ein, drohte beide umzubringen. Dann befahl er der 23-jährigen Frau: „You come out, bitch – I wanna fuck you!“ Vor dem Zelt vergewaltigte er sie brutal. Der 31-Jährige aus Ghana wurde sechs Tage nach der Tat verhaftet.
Trotz eindeutiger DNA-Beweise bestritt der Schwarzafrikaner in der späteren Verhandlung die Tat. Stattdessen nannte er sein Opfer eine Prostituierte. „Jeder, der dieses Mädchen unterstützt, das behauptet, vergewaltigt worden zu sein, ist der dreckigste Mensch auf Erden“, soll er gesagt haben. Dem Gericht reichten die Beweise aber auch ohne Geständnis und der Sohn eines Kakao-Plantagenbesitzers aus Takoradi wurde wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Vielleicht weil der Kakao aus war zündete das Goldstück im März 2018 seine Zelle an und zog sich dabei schwere Verbrennungen zu. Er musste ins künstliche Koma versetzt werden und erhielt mehrere Hauttransplantationen, alles auf unsere Kosten selbstverständlich.
Schuldfähigkeit nicht rechtsfehlerfrei festgestellt
Nun hob der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) das Urteil teilweise auf. Grundsätzlich bestätigten die Richter in Karlsruhe zwar die Schuld des Angeklagten und verwarfen damit die Revision. Das Landgericht Bonn hatte jedoch davor, aufgrund von Gutachten eine Persönlichkeitsstörung festgestellt, die die „notwendige Schwere aufweise, um grundsätzlich eine Schuldbeeinträchtigung zu begründen“. Gleichzeitig wurde aber festgestellt, dass selbige keinen Einfluss auf die Tat gehabt hätte.
Dem BGH-Beschluss (Az. 2 StR 71/18) zufolge könne der Strafausspruch so nicht bestehen bleiben, da das Landgericht die uneingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht rechtsfehlerfrei festgestellt habe. Es fehle eine Begründung für die Annahme der Persönlichkeitsstörung und auch dafür, warum diese bei der Tatausführung keine Rolle gespielt hätte.
Das Verfahren geht nun an eine andere Strafkammer des Bonner Landgerichts zurück, das die Möglichkeit einer verminderten Schuldfähigkeit erneut zu prüfen und ein Strafmaß festlegen müsse. Falls dieses Gericht nun zum Ergebnis verminderter Schuldfähigkeit während der Tat käme, kann sich das mildernd auf das Strafmaß auswirken – schuldunfähig, haftempfindlich, geistig verwirrt – irgendetwas wird sich schon einrichten lassen.
Jedenfalls kann ein Dhimmirichter dann gegenüber dem afrikanischen Gewalttäter, für den Frauen so etwas wie Beutetiere sind, die bei uns gegenüber dieser Klientel übliche Milde walten lassen, auf dass Kakaoprinz Eric aus Takoradi seine Kultur bei uns weiter ausleben und sich frei entfalten kann. Denn nun ist er halt da, sagt die Kanzlerin.
Ende Zitat
Gruß
Debitist
P.S.
Oder ist diese eine Tat nur ein Vogelschiss unter den vielen anderen Taten der Invasoren?
Oder 6 Mio Einzelfälle?
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