Also darf man jemanden diskriminieren, wenn er von seiner Meinungsfreiheit Gebrauch macht?!?
Du hast mir ein Demokratieverständnis.......
Nordkorea lässt grüßen
Freie Meinungsäußerung geht nicht mit einem Recht auf Konsequenzfreiheit daher, besonders nicht wenn es das Recht anderer Bürger betrifft, die einer gänzlich anderen Meinung sind.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist zum einen ein Abwehrrecht gegen den Staat, der also die Veröffentlichung... nicht verhindern darf und letztlich auch ein Abwehrrecht gegenüber Dritten, die dies nicht verhindern dürfen.
Was Meinungsfreiheit aber eben nicht ist, ist ein Eingriff in die Freiheit der anderen Bürger. Diese können auf Basis der Meinung des Äußernden natürlich ebenfalls wieder von ihren freiheitlichen Rechten Gebrauch machen und eine Zusammenarbeit oder den Eintritt in ein Vertragsverhältnis aus moralischen oder politischen Gründen verweigern.
Diese Freiheit ist auch wichtig, wir nehmen sie bei Konsumentscheidungen wahr, z.B. Ablehnung gewisser Hersteller wegen Arbeitsbedingung oder Herstellungsort oder indem Kaufentscheidungen für oder gegen die Bücher eines streitbaren Prominenten getroffen werden.
Die Vermietung von Wohn-, Geschäfts- oder Veranstaltungsräumen an Personen/Parteien, die man persönlich moralisch oder inhaltlich abstoßend findet ist damit genauso gerechtfertigt.
Dazu kommt, dass es ja absurd wäre, ein Abwehrrecht wie die freie Meinungsäußerung zu einer Unterstützungspflicht umzudeuten. Dürfte man nicht ablehnen auf Basis der politischen Gesinnung, wäre dies ja eine automatische Pflicht, durch die zur Verfügungstellung eine Partei zu unterstützen, die man ablehnt. Das wäre absurd.