alles gut und es geht weiter, stell es jetzt auch hier rein
hihihi
Tatsächlich:
Begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Promotionsverfahrens beim Virologen Christian Drosten
Ich muss gestehen, dass ich dieser Geschichte zunächst wenig Glauben geschenkt habe. Nun habe ich aufgrund weiterer Hinweise aber doch genauer hingesehen und kann folgendes berichten: Die Signaturen der Dissertation von Christian Drosten beweisen tatsächlich, dass gebundene Exemplare der Doktorarbeit erst im Jahr 2020 in die Bibliotheken aufgenommen wurden. Zwei Exemplare an der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main tragen die Signaturen „D 126/1286“ und „D 126/1342“. Wie ein einfacher Vergleich zeigt (siehe etwa für das Jahr 2020 hier und für das Jahr 2013 hier), ist die fortlaufende Nummer „D 126“ eine, die auf das laufende Jahr verweist. Das im Bibliothekseintrag verlinkte PDF-File mit Deckblatt und Inhaltsverzeichnis der Dissertation wurde am 08.06.2020 mit der Software ABBYY FineReader 12 erstellt. Den Nachweis, dass auch das Exemplar der Deutschen Nationalbibliothek erst in diesem Jahr der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, hat Markus Kühbacher ja bereits erbracht.
Wer das Promotionswesen nicht genau kennt, der könnte nun fragen: Where is the story? Will man hier einem derzeit einflussreichen Virologen krampfhaft etwas ans Zeug flicken? Haben die Rechercheure nicht ohnedies sonstige niedere Motive? – Ich möchte hier klarstellen: Ich habe diese etwaigen niederen Motive nicht. Mir geht es einzig und allein, und zum wiederholten Mal, um die Qualit................
https://plagiatsgutachten.com/blog/christian-drosten/