Wiedermal pauschalisiert, aber so pauschal stimmt es "natürlich" wieder nicht!
Akkreditierte Diplomaten besitzen "diplomatische Immunität"
und von den Politikern nur diejenigen, die bestimmte Mandate innehaben, in Deutschland gilt es für Abgeordnete des Bundestages.
deren Immunität kann aber vom Bundestag aufgehoben werden:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 46
(1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.
(2) Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird.
(3) Die Genehmigung des Bundestages ist ferner bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens gegen einen Abgeordneten gemäß Artikel 18 erforderlich.
(4) Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen.
Wenn es um einen Bundestagsabgeordneten geht, kann dessen Immunität vom Bundestag aufgehoben werden.
So toll, dass du diesen Artikel postest...
Er ist der Inbegriff, warum seitdem die AFD mehr und mehr in den Bundestag einzieht die "Guten" sich ihre Windeln vollpupen
.
Wenn dort demnächst noch mehr solcher Trotz-Beleidigungs-Auswüchse z.B der Grünen umhergeschleudert werden, können sie INNERHALB des Bundestages für verleumderische Beleidigungen sogar verhaftet werden
.
Sofern man das DIREKT vor Ort bestellt und noch am gleichen Tag erledigt, geht die Person wegen ihrer
Garantenstellung ( Polizisten können auch einwandern, wenn sie in der Öffentlichkeit das Ansehen des Landes beschmutzen! )
erstmal für ein paar Stündchen in den Bau, bis der Staatsanwalt, der Richter, oder der Bundestag sich dazu bequemt die Anklageschrift auszufertigen aka. zu unterschreiben.
Wenn sich genug Leute finden, die die Beleidigung "Nazi" schwer genug finden, als das sie öffentlich ausgesprochen von einem Abgeordneten gegen einen anderen Abgeordneten das ansehen des Bundestages in einem ausreichenden Maß beschmutzt, dann ist nix mehr mit Geldstrafe oder Ordnungsgeld! Dann ist Tri Tra Trulla Lala die blauen Männchen mit Handschellen sind da, angesagt
.
Und wenn man es schlau macht, dann macht man das DIREKT in der öffentlichen Sitzung vor Weltaugen, wenn alle dabei zusehen können.
Ich denke danach werden die "Gespräche" im Bundestag die nächsten Jahre wieder gesitteter ablaufen!
Wenn die z.B den Vollkornjesus aka. Hofreiter mit knallrotem Kopf wütend und schnaubend von der Bildfläche zerren würden, ich würde mich einkoten vor entzücken
...
Und der Person, die das veranlasst hat meine Stimme geben!