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Bundesverfassungsgericht: Containern bleibt eine Straftat
Menschen, die Lebenmittel aus dem Müll von Supermärkten retten, können weiter dafür bestraft werden. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage von zwei Studentinnen ab.
Wer Nahrungsmittel aus dem Müll von Supermärkten fischt, muss weiter damit rechnen, als Dieb verurteilt zu werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied, dass das sogenannte Containern eine Straftat bleibt. Der Gesetzgeber dürfe grundsätzlich auch das Eigentum an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen, hieß es zur Begründung. Die Klage zweier Studentinnen aus Oberbayern wurde abgewiesen.
Die jungen Frauen hatten nachts in Olching bei München Obst, Gemüse und Joghurt aus dem Müll eines Supermarkts geangelt. Sie protestieren dagegen, dass Geschäfte massenweise Lebensmittel wegwerfen, obwohl diese noch genießbar wären. Weil der Container verschlossen zur Abholung bereitstand, werteten die Gerichte das als Diebstahl und verurteilten die Frauen zu Sozialstunden und einer Geldstrafe auf Bewährung.
https://www.zeit.de/gesellschaft/2020-08/containern-bundesverfassungsgericht-verbot
Ob das Urteil auch im Namen des Volkes gesprochen wurde?
Ist dieses Thema so wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht sich damit beschäftigen muss? Ich glaub', ich bin im Wald hier.