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Kein Sonderrecht für Muslime
Eine muslimische Familie deren Wohnung wegen Mietschulden zwangsgeräumt wurde, muss eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft akzeptieren.
Das Argument, dass es einer verheirateten Frau verboten sei, sich ohne ihren Ehemann zusammen mit anderen Männern in einem Raum aufzuhalten, ist unbeachtlich, so das Verwaltungsgericht in Mainz.
Endlich mal eine unvoreingenommene und richtige Entscheidung.
Bravo.
Uwe
Eine muslimische Familie deren Wohnung wegen Mietschulden zwangsgeräumt wurde, muss eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft akzeptieren.
Das Argument, dass es einer verheirateten Frau verboten sei, sich ohne ihren Ehemann zusammen mit anderen Männern in einem Raum aufzuhalten, ist unbeachtlich, so das Verwaltungsgericht in Mainz.
Endlich mal eine unvoreingenommene und richtige Entscheidung.
Bravo.
Uwe