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Mario Buchner hat mal gezeigt, wie nun die Auflagen einer angemeldeten Demo lauten. Wahren Demokraten müsste beim lesen dieses Textes das letzte Essen wieder hoch kommen. Links- und Rechtsextreme werden natürlich jubeln.
+++ WILLKOMMEN IN DER NEUEN REALITÄT +++
Am Montag, den 23.11.2020 fand für die am kommenden Samstag, den 28.11. in Mainz angemeldete Kundgebung das sogenannte Kooperationsgespräch zwischen der Versammlungsbehörde, der Polizei und mir als dem Veranstalter statt.
Folgende Beauflagungen der Veranstaltung wurden mir bereits mündlich vorab mitgeteilt.
Hier die aus meiner Sicht wichtigsten Auflagen.
Ärztliche Atteste müssen folgende Inhalte haben:
Vollständiger Name und Adresse des ausstellenden Arztes, nebst Stempel mit Arztnummer und Unterschrift sowie Ausstellungsdatum.
Vollständiger Name, Adresse und Geburtsdatum des Patienten.
ICD 10 Code der Diagnose und Ausformulierung der Diagnose.
Ausführliche Begründung, inwieweit sich das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung negativ auf die diagnostizierte Erkrankungen auswirkt. In anderen Worten: Begründung warum der Patient bei der festgestellten Erkrankung keine MNB tragen kann.
Das Attest darf nicht älter als drei Monate sein.
Atteste die diese Kriterien nicht erfüllen werden nicht anerkannt. Die betroffenen Personen haben eine MNB zu tragen, anderweitig begehen Sie eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit.
Vorab Einreichung der Manuskripte der Redner bei den Behörden
Vollständig ausformuliertes Redemanuskript oder
Stichpunktartige Auflistung der beabsichtigen Inhalte bei einer „freien“ Rede.
Diese Auflage erfolgt nach Angaben der Behörden aus Gründen der Gefahrenabwehr. Im Zuge der Gefahrenbeurteilung und Abwehr behalten sich die Behörden vor, einzelnen Redner nach Prüfung der Person und der eingereichten Manuskripte keine Redeerlaubnis zu erteilen.
Ich werde die Anmeldung der Veranstaltung am Samstag den 28.11.2020 in Mainz zurücknehmen. Die Veranstaltung wird nicht stattfinden.
Wer in der Demokratie schläft, wird in einer Diktatur aufwachen!
Willkommen in der Neuen Realität!
Mario Buchner
+++ WILLKOMMEN IN DER NEUEN REALITÄT +++
Am Montag, den 23.11.2020 fand für die am kommenden Samstag, den 28.11. in Mainz angemeldete Kundgebung das sogenannte Kooperationsgespräch zwischen der Versammlungsbehörde, der Polizei und mir als dem Veranstalter statt.
Folgende Beauflagungen der Veranstaltung wurden mir bereits mündlich vorab mitgeteilt.
Hier die aus meiner Sicht wichtigsten Auflagen.
Ärztliche Atteste müssen folgende Inhalte haben:
Vollständiger Name und Adresse des ausstellenden Arztes, nebst Stempel mit Arztnummer und Unterschrift sowie Ausstellungsdatum.
Vollständiger Name, Adresse und Geburtsdatum des Patienten.
ICD 10 Code der Diagnose und Ausformulierung der Diagnose.
Ausführliche Begründung, inwieweit sich das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung negativ auf die diagnostizierte Erkrankungen auswirkt. In anderen Worten: Begründung warum der Patient bei der festgestellten Erkrankung keine MNB tragen kann.
Das Attest darf nicht älter als drei Monate sein.
Atteste die diese Kriterien nicht erfüllen werden nicht anerkannt. Die betroffenen Personen haben eine MNB zu tragen, anderweitig begehen Sie eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit.
Vorab Einreichung der Manuskripte der Redner bei den Behörden
Vollständig ausformuliertes Redemanuskript oder
Stichpunktartige Auflistung der beabsichtigen Inhalte bei einer „freien“ Rede.
Diese Auflage erfolgt nach Angaben der Behörden aus Gründen der Gefahrenabwehr. Im Zuge der Gefahrenbeurteilung und Abwehr behalten sich die Behörden vor, einzelnen Redner nach Prüfung der Person und der eingereichten Manuskripte keine Redeerlaubnis zu erteilen.
Ich werde die Anmeldung der Veranstaltung am Samstag den 28.11.2020 in Mainz zurücknehmen. Die Veranstaltung wird nicht stattfinden.
Wer in der Demokratie schläft, wird in einer Diktatur aufwachen!
Willkommen in der Neuen Realität!
Mario Buchner