Haben wir nicht ein strenges Antidiskriminierungsgesetz bekommen? Offizielle Bezeichnung: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Niemand darf wegen seiner Weltanschauung oder Religion benachteiligt werden. Stellt ein Arbeitsgeber zum Beispiel eine muslimische Bewerberin wegen ihres Kopftuchs nicht ein, ist er dran.
Impfverweigerung gehört doch auch zu einer Weltanschauung.
Im Grundgesetz, das ja über allen Einzel- und Spezialnormen steht, heißt es dazu im Artikel 2, Satz 2, dass jeder Mensch ein Recht auf körperliche und physische Unversehrtheit hat.
Das dürfte wohl auch so zu verstehen sein, dass man andere Menschen nicht mit Krankheitskeimen anstecken darf, sofern man davon betroffen ist. Hat also wenig mit Weltanschuung, umso mehr aber mit Selbsterhaltungstrieb zu tun.
Aber ich habe vernommen, es gibt Menschen in unserem Land, die sehen sich in ihrem Recht auf Selbstentfaltung eingeschränkt, wenn man ihnen verbietet, ihre Mitmenschen nach Lust und Laune mit Erregern aller Art anzustecken. Leider konnte mir bisher noch niemand die Stelle unseres Grundgesetzes sagen bzw. zeigen, wo Derartiges zum Ausdruck gebracht wird. Darum bitte ich um Eure Mithilfe und frage hiermit, gibt es ein solches Recht überhaupt?