Natürlich nicht:
- In der
Geschichtswissenschaft werden die Deportationen und die Massaker an den Armeniern seit vielen Jahren ganz überwiegend als
Völkermord bewertet und gelten als einer der ersten systematischen Genozide des 20. Jahrhunderts.
- Der 'Unterausschuss für die Verhütung von Diskriminierung und den Schutz von Minderheiten' der
UN-Menschenrechtskommission benannte die Ereignisse in einem am 29. August 1985 veröffentlichten Bericht über Völkermordverbrechen als Genozid. Durch die Annahme des Berichtes durch diesen Unterausschuss der
UNO gilt der Völkermord an den Armeniern gleichwohl als von der UNO anerkannt
- Das
Europäische Parlament (EP) hat mit den Beschlüssen vom 18. Juni 1987 und 15. November 2001 die Anerkennung des Völkermordes durch den heutigen türkischen Staat zu einer Voraussetzung des
EU-Beitritts der Türkei erklärt und am 28. Februar 2002 in einem weiteren Beschluss die Türkei zur Einhaltung dieser Vorgabe gemahnt.
Das EP hat am 15. April 2015, anlässlich des 100. Jahrestags des Völkermords an den Armeniern, eine Entschließung verabschiedet und die Türkei aufgefordert, den Völkermord als solchen anzuerkennen sowie ihre Bemühungen, einschließlich der Gewährung des Zugangs zu den Archiven, fortzusetzen.
- Das
Permanente Völkertribunal untersuchte im Jahre 1984 die Massaker an den Armeniern während des Ersten Weltkriegs und urteilte, dass die Vernichtung der armenischen Bevölkerung durch Deportation und Massaker einen Genozid darstellt, und forderte die Vereinten Nationen sowie alle Mitgliedsstaaten dazu auf, den Völkermord an den Armeniern anzuerkennen. Das Urteil wurde von 13 Vertretern des Tribunals ausgesprochen, die sich Berichte verschiedener Rechtsexperten, aber auch Berichte von Historikern und Überlebenden des Genozids anhörten. Die Vertreter, bestehend aus Nobelpreisträgern und angesehenen internationalen Wissenschaftlern, untersuchten des Weiteren Archivmaterial.
Der unabhängige Prüfungsausschuss des Tribunals bezeichnete den Völkermord an den Armeniern als ein „internationales Verbrechen“ und urteilte, dass die
jungtürkische Regierung die Schuld an diesem Völkermord trägt und der türkische Staat die Verantwortung dafür übernehmen und die Realität des Völkermords und die daraus resultierenden Schäden, welche das armenische Volk erlitten hat, offiziell anerkennen muss. Die Erklärung der im Oktober 1923 ausgerufenen Republik Türkei, sie sei zu der Zeit des Völkermords noch nicht existent gewesen, hält das Tribunal für nichtig
- Im Jahre 1997 hat die
Internationale Vereinigung von Völkermordforschern einstimmig eine Resolution verabschiedet und die Massaker an über einer Million Armeniern 1915 im Osmanischen Reich als Genozid klassifiziert sowie die Leugnung seitens der türkischen Republik verurteilt.