Natürlich nicht:
- In der
Geschichtswissenschaft werden die Deportationen und die Massaker an den Armeniern seit vielen Jahren ganz überwiegend als
Völkermord bewertet und gelten als einer der ersten systematischen Genozide des 20. Jahrhunderts.
- Der 'Unterausschuss für die Verhütung von Diskriminierung und den Schutz von Minderheiten' der
UN-Menschenrechtskommission benannte die Ereignisse in einem am 29. August 1985 veröffentlichten Bericht über Völkermordverbrechen als Genozid. Durch die Annahme des Berichtes durch diesen Unterausschuss der
UNO gilt der Völkermord an den Armeniern gleichwohl als von der UNO anerkannt
- Das
Europäische Parlament (EP) hat mit den Beschlüssen vom 18. Juni 1987 und 15. November 2001 die Anerkennung des Völkermordes durch den heutigen türkischen Staat zu einer Voraussetzung des
EU-Beitritts der Türkei erklärt und am 28. Februar 2002 in einem weiteren Beschluss die Türkei zur Einhaltung dieser Vorgabe gemahnt.
Das EP hat am 15. April 2015, anlässlich des 100. Jahrestags des Völkermords an den Armeniern, eine Entschließung verabschiedet und die Türkei aufgefordert, den Völkermord als solchen anzuerkennen sowie ihre Bemühungen, einschließlich der Gewährung des Zugangs zu den Archiven, fortzusetzen.
- Das
Permanente Völkertribunal untersuchte im Jahre 1984 die Massaker an den Armeniern während des Ersten Weltkriegs und urteilte,