Darf es Religionsfreiheit für eine "Religion" geben, die den Austritt aus ihr mit dem Tode bedroht?
Das Bundesverfassungsgericht:
„Jedenfalls kann sich auf die Glaubensfreiheit nicht berufen, wer die Schranken übertritt, die die allgemeine Wertordnung des Grundgesetzes errichtet hat.
Das Grundgesetz hat nicht irgendeine, wie auch immer geartete freie Betätigung des Glaubens schützen wollen, sondern nur diejenige, die sich bei den heutigen Kulturvölkern auf dem Boden gewisser übereinstimmender sittlicher Grundanschauungen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung herausgebildet hat.“
(Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. November 1960) - 1 BvR 59/56 -
Da liegt ja der Hund begraben. Der Einzelne genießt lt. Grundgesetz individuelle Religionsfreiheit, die Autoren des GG gingen ( etwas naiv ? ) davon aus, dass diese individuelle Religionsfreiheit auch von der Religion theologisch getragen und in der Praxis umgesetzt wird.
Oder, Verstöße ein überschaubares Problem darstellen, welches durch staatliche Intervention in den Griff zu bekommen wäre.
Wobei man einräumen muss, dass dieser Anspruch als Konzession an die unmittelbare Geschichte, seinerzeit bereits nur ein Lippenbekenntnis blieb und die unsägliche Praxis der euphemistisch genannten " Beschneidung " nicht unterbunden wurde.
Hier erfolgte mit Sicherheit eine politische Abwägung, ob man sich dem Vorwurf aussetzen würde wollen, das jüdische Leben gänzlich aus D zu vertreiben.
Streng genommen widerspricht diese Praxis aber ebenfalls der individuellen Religionsfreiheit, denn sie schafft vollendete Tatsachen, die die erst später religionsmündige Person nicht mehr ( körperlich ) korrigieren kann.
Anm. : Die AfD wollte doch seinerzeit die nötige Stimmenmehrheit im Bundestag organisieren, um eine Normenkontrolle des sog. Beschneidungsgesetzes vorm Verfassungsgericht zu erwirken. Hab ich nie wieder was davon gehört, auch einmal Fr. Weidel angeschrieben, keine Reaktion. Enttäuschend !
Zum Islam : Wenn individuelle Religionsfreiheit nicht konform geht mit der grundsätzlichen Ausrichtung und Lebenspraxis der Religion an sich, selbige ihren Anspruch unteilbaren Einflusses auf alle Lebensbereiche nicht aufgibt, ist sie ( die individuelle Religionsfreiheit ) das ideale Instrument, um unter ihrem Deckmantel eine Gesellschaft sukzessive nach dem eignen Weltbild umzuformen, so man die demografische Stärke dazu besitzt.