Es gab Zeiten, da genügten die Qualität der Nürnberger Gesetze der Beurteilung des Herrn Freisler. Zeiten, die ich mir nicht wieder wünsche. Und deshalb bin ich der Ansicht, dass mündige Bürger sich durchaus über die Qualität ihres Rechts Gedanken machen sollten.
Der Fahnenbegriff genügt mir da keineswegs. Der würde beispielsweise ein Ermächtigungsgesetz wunderbar legitimieren, müsste aber keinesfalls so etwas wie "universelle Menschenrechte" anerkennen.
Versäumnisse der Parlamentarierschar haben natürlich unmittelbare Auswirkungen auf die Qualität des Rechts. Was nur ein weiterer Grund für den mündigen Bürger ist, die Qualität des Rechts (und die der o.a. Parlamentarier) im Auge zu behalten.
Ich denke, hier kann man nicht mehr von einer Qualität schreiben (bei den Nürnberger Gesetzen), sondern von verbrecherischen Gesetzen, welche nur einer Diktatur einfallen kann. Momentan sehen wir dies in China. Es gibt einen akzeptierten Kanon von Rechten und Pflichten. Gesetze, welche den Menschenrechten widersprechen, sind keine Gesetze, sondern menschliche Anmaßung.
Die Bürger selbst tragen keine Ideen eines Staates und des Rechts in sich. Es mischt sich in alles ein und folgt oft den lautesten Schreiern.
In der Demokratie wird deshalb der 'Nucleus' (Parlament) einer Gemeinschaft gewählt damit die Meinungsvielfalt eine Richtung erhält.
Der Fahnenbegriff hat mit einer Ermächtigung nichts zu tun, da die Fahne ja schon vor dem Ereignis vorhanden war. Das hätte z.B. bedeutet, dass die Weimarer Republik sich nur hätte auf die "Fahne" (die Weimarer Verfassung) hätte berufen müssen, um A.H. zu verhindern.
Als sich die Nazis, im Endstadium auf diese Fahne besannen, war diese längst von ihnen in den Dreck getreten worden.
Natürlich können die Bürger sich empören; dies ist Verfassungsrecht. Die Empörung äußert sich in Wahlen oder genehmigten (oder auch spontanen) Demonstrationen (Stichwort Arbeitskampf, welcher in dieser Republik wohl verloren gegangen ist).