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    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Freigeld nach Silvio Gesell - Pro und Contra

Watson

Deutscher Bundeskanzler
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jetzt lassen wir mal die Deppenfloskeln weg und liefern ...

... konkretes Beispiel ist in 17.477 genannt, zur Konkretisierung, es handele sich bei beiden Gesellschaften, Mutter und Tochter, um Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland

das Zahlenbeispiel ist sogar relativ einfach gehalten und wir nehmen noch an, die Tochter säße in einer mittleren Gemeinde in Deutschland mit mittlerem Hebesatz

so, jetzt hast du mich gefühlte 10-mal die letzten 5 Seiten in der Diskussion mit dem Rex von hinten links angepinkelt
und nun liefere ...

... aber schon dein selbstzweifelndes dummgestelltes Rum-Gezögere zeigt ja, dass sich da jemand einmal mehr ertappt fühlt und mehr als unsicher ist
aber da bist du mit dem Rex durchaus auf einer (niederen) Ebene

erst sich selber viel aufblasen, und wenns drauf ankommt, bleibt nur doch dummgestelltes Ausredengelaber und Schwanzeinziehen

also ... liefern

Jetzt erheiterst mich.

Dein ( Nicht) Beispiel ist immer noch nicht Sachverhalt auflösend gerecht. Deine Rumkasperei ist aber eigentlich überflüssig.

DU bist den Beleg schuldig, dass deine These richtig ist.

Jede Bilanz ( Unterbilanz und konsolidierte Hauptbilanz ) eines Konzerns in D zeigt , dass meine Auffassung zutreffend ist. Die Belege dazu suchst du im Bundesanzeiger ( Veröffentlichungsplattform).
 

sportsgeist

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Du sollst liefern, nicht labern.
NIX hast du bisher belegt von deinem Gesülze, überhaupt nix. Nur hohle Phrasendrescherei eines aufgeblasenen WIchtigtuers!
och nöööö, Alter
nicht du Flitzpiepe auch noch

ist dir langweilig !!?
dann häng dir ne Wurst um, und geh mit dem Hund spielen

und wenn du schon nach gefühlt 2 Monaten totsein, was keiner bedauert hätte, in eine laufende Diskussion grätscht, darfst auch gern du den Part übernehmen, für den Rex und für den Watson die richtige Lösung zu liefern ...

... i stay tuned
 

sportsgeist

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Jetzt erheiterst mich.

Dein ( Nicht) Beispiel ist immer noch nicht Sachverhalt auflösend gerecht. Deine Rumkasperei ist aber eigentlich überflüssig.

DU bist den Beleg schuldig, dass deine These richtig ist.

Jede Bilanz ( Unterbilanz und konsolidierte Hauptbilanz ) eines Konzerns in D zeigt , dass meine Auffassung zutreffend ist. Die Belege dazu suchst du im Bundesanzeiger.
gut, du kannst es also nicht ...
... ist verbucht

damit wanderst du in die Schublade "Rex"
sehr viel, vermutlich neidgetriebenes Aufgepumpe ... praktisch keine Substanz dahinter
 

Nüchtern betrachtet

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och nöööö, Alter
nicht du Flitzpiepe auch noch

ist dir langweilig !!?
dann häng dir ne Wurst um, und geh mit dem Hund spielen

und wenn du schon nach gefühlt 2 Monaten totsein, was keiner bedauert hätte, in eine laufende Diskussion grätscht, darfst auch gern du den Part übernehmen, für den Rex und für den Watson die richtige Lösung zu liefern ...

... i stay tuned
immer noch keine Belege, dafür umso mehr Laberei.
So kennen wir dich.
 

Watson

Deutscher Bundeskanzler
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gut, du kannst es also nicht ...
... ist verbucht

damit wanderst du in die Schublade "Rex"
sehr viel, vermutlich neidgetriebenes Aufgepumpe ... praktisch keine Substanz dahinter
Du erheiterst das Publikum. Selbst deine Wortwahl und Nutzung der Begriffe ( von der Fähigkeit ein echtes Beispiel zu liefern, rede ich erst garnicht ) hier in der Debatte zeigen, dass du gerade mal angeleckt bist von den Dingen, über die du schwätzt. Was Substanz ist, weisst du ( glaub ich jetzt ) nicht einmal in so vielen Dingen.

Bläst nur so was wie tröööt in ein Horn, ein Posaunenchor wird es nie.

Danke für das Gespräch :)
 

Nüchtern betrachtet

Deutscher Bundeskanzler
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Liefer zu 17.477 und halt die Klappe, Mann
mit dem Lösung liefern zu 17.477 hast du doch wahrlich genug zu tun, nun mal 2 Stunden lang zu schweigen
du bringst Müll bei, also wirst du das schön selbst vorrechnen.
Nicht labern, liefern!
 

sportsgeist

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Leute, liefert einfach die Lösung zu 17.477
was ist daran so schwer zu verstehen?!

könnt ihr aber nicht, also erwartet nicht, dass ich irgendwen von euch noch ernst nehme, falls ich das schon jemals getan haben sollte

aber ich finde, jeder hat ne Chance verdient
ihr allerdings habt eure Chance versemmelt oder beginnt sie gerade zu versemmeln, wenn ihr nicht bald mal was Handfestes zu 17.477 liefert

die üblichen Forenmöchtegerns halt, denen die Luft aus allen Löchern pfeift, wenn man ihnen mal auf ihren Kompetenzzahn fühlt
... weil's halt doch nicht reicht, außer zu dummgestelltem Ausredengelaber:
"jaaa, kann nicht, geht irgendwie nicht, hier kneifts, da zwickts, dort klemmts ..."
die übliche 1000 Ausreden mimimimimimi Nummer

... is ja schon gut ... längst verstanden, dass da nix is, außer viel aufgeblasener Hohlraum
 

Fredericus Rex

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.... aaaaaahahahahahahahaha
die Tochterunternehmen zahlen keine Steuern ... und was haben wir gelacht

so, und nun bringt ihr mir die Zahlen der Töchter und der Betriebsstätten, von mir aus noch sonstiger Zweckgesellschaften im Schachtelverbund ... und zwar VOR und NACH Steuern!, und dann reden wir weiter
Bring doch du die Zahlen der Steuern die die Töchter bezahlt haben.
Da ich und auch Watson dir mitgeteilt haben, dass die Töchter keine Steuern bezahlen, können wir ja wohl logischerweise gar keine Zahlen nennen.

Und wenn du behauptest die Töchter würden Steuern bezahlen, dann ist es doch an dir diese Steuern zu benennen und im Falle BMW die Höhe dieser Steuern bei zu bringen.

Also los zackig
Den §8b des KStB hast du natürlich nicht gelesen, oder - was wahrscheinlicher ist - ken Wort davon verstanden.
 

sportsgeist

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Bring doch du die Zahlen der Steuern die die Töchter bezahlt haben.
Da ich und auch Watson dir mitgeteilt haben, dass die Töchter keine Steuern bezahlen, können wir ja wohl logischerweise gar keine Zahlen nennen.

Und wenn du behauptest die Töchter würden Steuern bezahlen, dann ist es doch an dir diese Steuern zu benennen und im Falle BMW die Höhe dieser Steuern bei zu bringen.

Also los zackig
Den §8b des KStB hast du natürlich nicht gelesen, oder - was wahrscheinlicher ist - ken Wort davon verstanden.
was willst du jetzt erneut mit §8b des KStB ??
ich hatte nie bestritten, dass bereits versteuerte Gewinne der Töchter, die dann an die Mutter ausgeschüttet werden, erst mal zu 95% steuerfrei bleiben

nur sind da zwei eklatant einschränkende Haken drin, die du in deinen üblichen Depperlestaktiken Halbwahrheiten zu präsentieren, natürlich sehr unelegant einfach weggelassen hast

erkennst du sie auch ??
hab sie ein bisschen schwärzer gemacht, damit auch auf Blind- und Dummgestellte diese Häkchen erkennen können
 

Fredericus Rex

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schon wieder ein (vorsätzlicher?!) Fehler drin = Halbwahrheit

die an die Mutter ausgeschütteten Gewinne nach Steuern sind zu 95% steuerfrei
ich will aber die Gewinne vor Steuern wissen und das, was die Töchterunternehmen bereits an den Staat abgeführt haben
NICHTS haben die Töchter an den Staat abführen müssen!!!!!
Der häufigste Grund, eine Tochtergesellschaft zu gründen, ist der der Steuerersparnis beim Exit. Durch große Steuerersparnisse kann nahezu der gesamte Verkaufserlös der Tochter direkt an die Muttergesellschaft fließen!
Und wenn du schon von dem §8b des KStG kein Wort verstehst, dann hier noch mal eine hoffentlich für dich verständlichere Erklärung.
Tochtergesellschaft: Konzernrecht einfach erklärt – firma.de | https://www.firma.de/firmengruendung/tochtergesellschaft-und-ausgruendung-konzernrecht-einfach-erklaert/

Weiter unten den Abschnitt

Warum eine Tochtergesellschaft gründen?​

lesen!!!!
nämlich ... um zu sehen, wieviel vom täglich Erwirtschafteten eines Unternehmens (das ganze Unternehmen ist gemeint, also Mutter plus alle Töchter) sich der Staat im Durchscnitt so krallt
Meinst du ich bin so dämlich wie du und weiß nicht was du meinst?
Nur hat deine Meinung nichts mit der Realität zu tun.

keine Sorge wir werden am Ende des Tage auf in etwa 55% kommen, die sich der Staat so von allem Erwirtschafteten abgreift, auch wenn du dich dummgestellt windest wie ein Fisch im Netz
du kommst doch da eh nicht mehr raus ... das dürfte selbst dir schon längst klar sein

du hast dich einfach mit dem Falschen angelegt, Säggele
*Heiterkeit
Natürlich habe ich mich mit dem Falschen angelegt.
Wer täglich seinen geistigen Offenbarungseid ablegt kann nicht der richtige Gesprächspartner sein!
 

sportsgeist

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NICHTS haben die Töchter an den Staat abführen müssen!!!!!
Der häufigste Grund, eine Tochtergesellschaft zu gründen, ist der der Steuerersparnis beim Exit. Durch große Steuerersparnisse kann nahezu der gesamte Verkaufserlös der Tochter direkt an die Muttergesellschaft fließen!
Und wenn du schon von dem §8b des KStG kein Wort verstehst, dann hier noch mal eine hoffentlich für dich verständlichere Erklärung.
Tochtergesellschaft: Konzernrecht einfach erklärt – firma.de | https://www.firma.de/firmengruendung/tochtergesellschaft-und-ausgruendung-konzernrecht-einfach-erklaert/

Weiter unten den Abschnitt

Warum eine Tochtergesellschaft gründen?​

lesen!!!!

Meinst du ich bin so dämlich wie du und weiß nicht was du meinst?
Nur hat deine Meinung nichts mit der Realität zu tun.


*Heiterkeit
Natürlich habe ich mich mit dem Falschen angelegt.
Wer täglich seinen geistigen Offenbarungseid ablegt kann nicht der richtige Gesprächspartner sein!
natürlich kannst du den (Netto)Ertrag einer Tocher erst mal zu 95% steuerfrei an eine Mutter ausschütten

aber du siehst, da gibts zwei Haken ... fett gekennzeichnet
und wenn es einen Nettoertrag gibt, gab es wohl vorher auch einen Bruttoertrag, aus dem heraus Steuern bezahlt wurden

und genau um diesen Bruttoertrag gehts, Sichdummsteller

du kommst mir da nicht raus, schon gar nicht mit deinem Blödgestelle
keine Sorge
 

Fredericus Rex

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was willst du jetzt erneut mit §8b des KStB ??
ich hatte nie bestritten, dass bereits versteuerte Gewinne der Töchter,
Und los nenne die Steuern und den Betrag!
Der BMW Töchter, der Motorrad-Tochter zum Beispiel würde mir schon genügen.
Dazu wurdest du doch aufgefordert und nicht dumm zu schwurbeln!
 

Fredericus Rex

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natürlich kannst du den (Netto)Ertrag einer Tocher erst mal zu 95% steuerfrei an eine Mutter ausschütten

aber du siehst, da gibts zwei Haken ... fett gekennzeichnet
und wenn es einen Nettoertrag gibt, gab es wohl vorher auch einen Bruttoertrag, aus dem heraus Steuern bezahlt wurden

und genau um diesen Bruttoertrag gehts, Sichdummsteller

du kommst mir da nicht raus, schon gar nicht mit deinem Blödgestelle
keine Sorge
Ich verplempere meine Zeit doch nicht mit einem Idioten!
Jeder Andere kann in den verlinkten Seiten nachlesen, dass Töchter keine Steuern zahlen müssen.
 

sportsgeist

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Und los nenne die Steuern und den Betrag!
Der BMW Töchter, der Motorrad-Tochter zum Beispiel würde mir schon genügen.
Dazu wurdest du doch aufgefordert und nicht dumm zu schwurbeln!
du darfst dich gerne an #17.477 abarbeiten
bist doch so ein selbsternannter "Äggsbädde"

die Aufgabe in #17.477 ist im Prinzip diesselbe wie mit der BMW Group und ihren Töchtern, nur aufs Nötigste reduziert
die ganzen störenden Beigeräusche sind weggeräumt

also:
ich denke einem Äggsbäddn wie dir wird es spätestens nach 60 Minuten gelingen, eine halbwegs plausible Lösung zu präsentieren
(ich hätte die Lösung schon nach 10 Minuten, aber ich mach ja alle Quartal nix anderes, da kann man das schon von mir verlangen, dass ich das in 10 Minuten aus dem Ärmel schüttele)

die Zahlenwerte müssen gar nicht genau sein, darum gehts mir gar nicht
sie müssen lediglich vollständig und plausibel sein, also die wesentlichen Arten von Besteuerung mit drin, und wenn das Endergebnis um 5% oder 10% abweicht, ist es auch egal

aber merke ... 5% oder 10% ... nicht 5% oder 10% Prozent-Punkte!, das ist nämlich was anderes
 

sportsgeist

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Ich verplempere meine Zeit doch nicht mit einem Idioten!
Jeder Andere kann in den verlinkten Seiten nachlesen, dass Töchter keine Steuern zahlen müssen.
is schon gut, Säggele ...
... sie müssen Steuern zahlen und sie zahlen auch Steuern
 

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Bring doch du die Zahlen der Steuern die die Töchter bezahlt haben.
Da ich und auch Watson dir mitgeteilt haben, dass die Töchter keine Steuern bezahlen, können wir ja wohl logischerweise gar keine Zahlen nennen.

Und wenn du behauptest die Töchter würden Steuern bezahlen, dann ist es doch an dir diese Steuern zu benennen und im Falle BMW die Höhe dieser Steuern bei zu bringen.

Also los zackig
Den §8b des KStB hast du natürlich nicht gelesen, oder - was wahrscheinlicher ist - ken Wort davon verstanden.

Erheiterung.
Der Trötenmann bräuchte nur in den Vordruck Körperschaftssteuererklärung zu schauen, dann würde er feststellen, deas die Tochter vor Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ihren Gewinn zur Organmutter rüberschiebt, also kein ertragssteuerpflichtiges Einkommen bei der Tochter entsteht. Wir reden hier über den Normalfall ! nicht über Sondertatbestände ( z.B. Mehr- oder Weniger-Abführungen , Tatbestände nach § 16 KSTG etc )

Zeile 91​


Im Organkreis werden die Kürzungen und Hinzurechnungen nach § 8b KStG in Zeile 14 fortfolgende der Anlage OT vorgenommen.


Gewinnkorrekturen bei Organschaft


Zeile 93:​


Für die Einkommensermittlung ist auch der Mitunternehmer einer Personengesellschaft, die Organträger ist, wie ein Organträger zu behandeln. Es ist die Anlage OT zu übermitteln. Das zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft ist in Zeile 15 der Anlage GK nicht zusätzlich zu erfassen. Es sind keine Angaben in den Zeilen 93 bis 100 der Anlage GK vorzunehmen.

Allgemeines zur Anlage OT

Für die Einkommensermittlung ist auch der Mitunternehmer einer Personengesellschaft, die Organträger ist, wie ein Organträger zu behandeln. Es ist die Anlage OT zu übermitteln. Das zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft ist in Zeile 15 der Anlage GK nicht zusätzlich zu erfassen. Es sind keine Angaben in den Zeilen 93 bis 100 der Anlage GK vorzunehmen.


Einkommenszurechnung

Die Feststellung nach § 14 Absatz 5 KStG umfasst bei einer mehrstufigen Organschaft auch die entsprechenden Beträge der Gesellschaft(en), die der Organgesellschaft laut Zeile 2 der Anlage OT als deren Organgesellschaft(en) vorgelagert sind.


Werte der Organgesellschaft, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Die Feststellung nach § 14 Absatz 5 KStG umfasst bei einer mehrstufigen Organschaft auch die entsprechenden Beträge der Gesellschaft(en), die der Organgesellschaft laut Zeile 2 der Anlage OT als deren Organgesellschaft(en) vorgelagert sind.

Körperschaftsteuergesetz (KStG)
§ 14 Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft​


(1) 1Verpflichtet sich eine Europäische Gesellschaft, Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag im Sinne des § 291 Abs. 1 des Aktiengesetzes, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen abzuführen, ist das Einkommen der Organgesellschaft, soweit sich aus § 16 nichts anderes ergibt, dem Träger des Unternehmens (Organträger) zuzurechnen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
 

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Erheiterung.
Der Trötenmann bräuchte nur in den Vordruck Körperschaftssteuererklärung zu schauen, dann würde er feststellen, deas die Tochter vor Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ihren Gewinn zur Organmutter rüberschiebt, also kein ertragssteuerpflichtiges Einkommen bei der Tochter entsteht. Wir reden hier über den Normalfall ! nicht über Sondertatbestände ( z.B. Mehr- oder Weniger-Abführungen , Tatbestände nach § 16 KSTG etc )
ja Watson, oder soll ich sagen, Sherlock
kennen wir doch alles

erst versuchten die Mütter über teure Mieten die Gewinne der Töchter abzusaugen, dem ist schon seit Jahren ein Riegel vorgeschoben
dann versuchten sie das "berühmte" Starbucksmodell, also den Töchtern Lizenzgebühren in Rechnung zu stellen und damit die Gewinne zu verschieben, auch das ist seit Jahren durch die Fiskalpolitik beendet

wenn Töchter also per Lizenzgebühren ihre Gewinne ans Mutterhaus verschieben, bezahlen sie auf diese Lizenzgebühren ... was ??!
genau ... Steuern
uuuuuhhhhuuuu

übrigens:
#17.477
du erinnerst dich ?!!?
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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