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Ich gebe es auf, Dir meine naheliegenden Gedanken näher zu bringen.Bei Deiner Antwort kommt mir das Kind doch etwas zu kurz. Zwar ist es wohl eher die Ausnahme denn die Regel, dass ein Schlosser das Abitur oder gar ein Studium absolviert hat, allein allerdings daraus zu schließen, dass das Ausmaß seiner geistigen Gaben eingeschränkter als bei anderen seiner Altersgenossen ist, halte ich dennoch für etwas gewagt.
Du bringst Dinge ins Spiel, die in meinem (realen) Beispiel gar nicht vorkommen.