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kannst dafür nen "Nachweis" bringen? ^^
Ick seh bei Recherchen meist Ergebnisse, das die Uni Lübeck diese Verfahren zur Marktreife erforscht....
aber letztlich wäre es dennoch sekundär, ob oder ob die da nicht mitverdienen, denn letztlich wäre der T-Zellentest Einmalig und nicht wie der PCR-Test wiederkehrend....oder gar die AntiGenTest-Verfahren "wöchentlich".
Nebenher, hatte wohl mal jemand ne "offene Anfrage" an das Gesundheitsministerium gerichtet:
Gleichstellung T-Zellentest als Genesenen Immunitätsnachweis | https://fragdenstaat.de/anfrage/gleichstellung-t-zellentest-als-genesenen-immunitatsnachweis/
Gleichstellung T-Zellentest als Genesenen Immunitätsnachweis
Anfrage an: Bundesministerium für Gesundheit
Vorhandene Absichten und/oder konkrete Planungen und/oder Verständnis darüber, T-Zellentest als Genesenen Immunitätsnachweis zu Sars-Cov2 den bisherigen Antikörper-Tests gleichzustellen.
Hintergrund-Information: T-Zellentests können eine längst vergangene Infektion nachweisen (und stellen die Immunität dar), Antikörper sind kurzfristiger Natur und weisen eine junge Infektion nach.
die Antwort darauf:
Sehr geehrter Herr Buddrick, zu Ihrer unten stehenden Nachfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihre Nachfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet.
Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen
also "nicht deren Tisch"?
Wer es erforscht haben weiß ich nicht. Roche wird die Patente gekauft haben.
Demnach muss ein Antikörpertest vier Kriterien erfüllen, um neutralisierende Antikörper nachweisen zu können. Der Test der Firma Roche, der in unserem Labor verwendet wird, erfüllt alle vier Bedingungen eindeutig und hinreichend.
Somit ist der Roche-Test bei einem Ergebnis ab 15 Units/mL geeignet, "die Gültigkeit des Nachweises über neutralisierende Antikörper auf 3 Monate beschränkt" zu erfüllen.
Perne: Corona-Virus Diagnostik
BG, New York