Es werden genau die Wallboxen gefördert, die man hinterher drosseln kann.
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wo?
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Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude
Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen
Das Wichtigste in Kürze
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- Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt
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- Für den Kauf und die Installation von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
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- Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter
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- Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise Unternehmen, die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kundenparkplätze, zum Laden des Dienstfahrzeuges).
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Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Sie können ihn beantragen, solange diese Mittel zur Verfügung stehen. Wie bei jeder Förderung gilt: Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.
Wird Ihre Ladestation gefördert?
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Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude fördern wir den Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Zu den geförderten Kosten gehören:
- Der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit 11 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
- Die Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation
Voraussetzung: Sie nutzen für Ihre Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien – zum Beispiel direkt aus der eigenen
Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger.
Erfüllt Ihre Ladestation die Anforderungen für die Förderung? Das finden Sie ganz schnell heraus:
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Für unterschiedliche Vorhaben können Sie auch mehrere Förderprodukte gleichzeitig nutzen. So erhöhen Sie die Gesamtsumme Ihrer Förderung – und das kann sich lohnen!
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude fördern wir:
- Private Eigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter
- Vermieter von Wohneigentum (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften)
Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise Unternehmen, die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kundenparkplätze, zum Laden des Dienstfahrzeuges).
Zuschusshöhe und Auszahlung
- Sie erhalten einen pauschalen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt . Die Anzahl der Ladepunkte geben Sie schon im Antrag an.
- Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
- Wenn Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte hat, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, Ihre Gesamtkosten liegen über 900 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss reduziert (siehe Tabelle).
- Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
So berechnet sich Ihr Zuschuss
Hinweis: Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Anzahl der Ladepunkte und der Höhe der Gesamtkosten. Die Berechnung wird beispielhaft für bis zu 3 Ladepunkte dargestellt.
[TABLE]
[TR]
[TH]Anzahl Ladepunkte[/TH]
[TH]Schwellenwert[/TH]
[TH]Gesamtkosten[/TH]
[TH]Gesamtzuschuss[/TH]
[/TR]
[TR]
[TD]
1[/TD]
[TD]900 EUR[/TD]
[TD]z. B. 700 EUR[/TD]
[TD]0[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]
1[/TD]
[TD]900 EUR[/TD]
[TD]mind. 900 EUR[/TD]
[TD]900 EUR[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]
2[/TD]
[TD]1.800 EUR[/TD]
[TD]z. B. 1.500 EUR[/TD]
[TD]900 EUR[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]
2[/TD]
[TD]1.800 EUR[/TD]
[TD]mind. 1.800 EUR [/TD]
[TD]1.800 EUR[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]
3[/TD]
[TD]2.700 EUR[/TD]
[TD]z. B. 2.100 EUR[/TD]
[TD]1.800 EUR[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD]
3[/TD]
[TD]2.700 EUR[/TD]
[TD]mind. 2.700 EUR[/TD]
[TD]2.700 EUR[/TD]
[/TR]
[/TABLE]
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
Sie können allerdings weitere KfW-Förderprodukte nutzen, wenn Sie
Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440) | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos-Wohngeb%C3%A4ude-(440)/