Die BRD ist ein rechtsfreier Raum und alle Entscheidungen von Leuten, die man Richter oder Staatsanwälte nennt, sind reine Willkür:
Das Grundgesetz der BRD ist seit 17. Juli 1990 durch die Streichung des territorialen Geltungsbereiches (§23 GG) von den Alliierten in den 4+2-Verhandlungen in Paris durch Herrn James Baker ungültig gemacht wurde.
Damit sind alle gesetzlichen Grundlagen erloschen.
Es wird aber völkerrechtswidrig auf Gewohnheitsrecht gehandelt. Dies ist einer ehemaligen Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht erlaubt.
1. Damit ist wieder der alte verfassungsrechtliche Status des Deutschen Reichs in Kraft getreten und der kennt kein Gesetz für Ordnungswidrigkeiten nach StVO.
2. Laut Gerichtsverfassungsgesetz ist eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage nichtig. Damit gibt es grundsätzlich keine Kompetenz mehr, Bußgeldbescheide, Kostenbescheide o.ä. auszustellen. Es fehlt dazu jegliche rechtsstaatliche Grundlage.
Woher das?
1. Das Ordnundswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der BRD GmbH exakt am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen und ist mit Wirkung vom 25.11.2007 (Erscheinungsdatum in den BGBl) aufgehoben worden. Logischerweise existieren somit rein rechtlich keinerlei Ordnungswidrigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland GmbH mehr.
2. Die Aufhebung der Einführungsgesetze (§1) von ZPO, GVG und StPO am 19.04.06, wirksam geworden am 25.04.2006, nachlesbar im BGBl I, S.866, bedingt nach BRD- Recht die Aufhebung aller drei Regelwerke. Damit sind alle angeführten Punkte wie z.B. die Abgabe der EV, Einziehung nach fruchtloser Pfändung, Beugehaft, etc., was die bezogenen Grundlagen betrifft rechtlich gegenstandslos geworden.Das zeitgleiche Wegfallen des Geltungsbereiches (§5) sorgt ebenfalls für die Auflösung des jeweils betroffenen Gesetzeswerkes, gemäß des Grundsatzes, Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147) !Oder völkerrechtlich plausibel, ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt überhaupt nicht.
3. Die Vollziehbarkeit und Gültigkeit von Haftbefehlen findet sich im § 909 Abs.2 ZPO geregelt, womit faktisch keine rechtlich korrekten Haftbefehle mehr existieren. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1990 definitiv und im Handelsregister ersichtlich in das rechtliche Gewand einer GmbH geschlüpft, siehe den Handelsregisterauszug HRB 51411 Des AG Frankfurt/Main. HR Auszug BRD Finanzagentur.
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Der letzte, 3. Teil ist mMn nicht ganz richtich. Zutreffend ist, daß die BRD ein Unternehmen mit vielen Subunternehmen ist, von denen die Finanzagentur GmbH nur eine ist.