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Keine stillschweigende Zustimmung mehr

immernochIch

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Ich habe gehoert, dass in Deutschland auch die stillschweigende Zustimmung gekippt wurde.
Das heisst fuer mich nicht nur keine einseitigen Vertragsaenderungen mehr, sondern im speziellen Rechtsbelehrungen auf Bescheiden wie:
Sie koennen bis ... Einspruch erheben. Ansonsten ist es rechtskaeftig.
Sind dann eben nicht rechtskraeftig, weil sie einseitig sind.

Es muss also einen Zustimmung beider Vertragspartner vorliegen, sonst kann die Aenderung nicht rechtskraeftig sein.
 

Le Bon

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Die BRD ist ein rechtsfreier Raum und alle Entscheidungen von Leuten, die man Richter oder Staatsanwälte nennt, sind reine Willkür:

Das Grundgesetz der BRD ist seit 17. Juli 1990 durch die Streichung des territorialen Geltungsbereiches (§23 GG) von den Alliierten in den 4+2-Verhandlungen in Paris durch Herrn James Baker ungültig gemacht wurde.
Damit sind alle gesetzlichen Grundlagen erloschen.
Es wird aber völkerrechtswidrig auf Gewohnheitsrecht gehandelt. Dies ist einer ehemaligen Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht erlaubt.
1. Damit ist wieder der alte verfassungsrechtliche Status des Deutschen Reichs in Kraft getreten und der kennt kein Gesetz für Ordnungswidrigkeiten nach StVO.
2. Laut Gerichtsverfassungsgesetz ist eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage nichtig. Damit gibt es grundsätzlich keine Kompetenz mehr, Bußgeldbescheide, Kostenbescheide o.ä. auszustellen. Es fehlt dazu jegliche rechtsstaatliche Grundlage.
Woher das?

1. Das Ordnundswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der BRD GmbH exakt am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen und ist mit Wirkung vom 25.11.2007 (Erscheinungsdatum in den BGBl) aufgehoben worden. Logischerweise existieren somit rein rechtlich keinerlei Ordnungswidrigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland GmbH mehr.

2. Die Aufhebung der Einführungsgesetze (§1) von ZPO, GVG und StPO am 19.04.06, wirksam geworden am 25.04.2006, nachlesbar im BGBl I, S.866, bedingt nach BRD- Recht die Aufhebung aller drei Regelwerke. Damit sind alle angeführten Punkte wie z.B. die Abgabe der EV, Einziehung nach fruchtloser Pfändung, Beugehaft, etc., was die bezogenen Grundlagen betrifft rechtlich gegenstandslos geworden.Das zeitgleiche Wegfallen des Geltungsbereiches (§5) sorgt ebenfalls für die Auflösung des jeweils betroffenen Gesetzeswerkes, gemäß des Grundsatzes, Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147) !Oder völkerrechtlich plausibel, ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt überhaupt nicht.

3. Die Vollziehbarkeit und Gültigkeit von Haftbefehlen findet sich im § 909 Abs.2 ZPO geregelt, womit faktisch keine rechtlich korrekten Haftbefehle mehr existieren. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1990 definitiv und im Handelsregister ersichtlich in das rechtliche Gewand einer GmbH geschlüpft, siehe den Handelsregisterauszug HRB 51411 Des AG Frankfurt/Main. HR Auszug BRD Finanzagentur.
---------------------------------------------

Der letzte, 3. Teil ist mMn nicht ganz richtich. Zutreffend ist, daß die BRD ein Unternehmen mit vielen Subunternehmen ist, von denen die Finanzagentur GmbH nur eine ist.
 
OP
immernochIch

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Deine Energiekosten z.B. sind ein Vertrag zwischen Dir und dem Energieunternehmen.
Ob Deutschland rechtfrei ist, hat damit vorerst noch wenig zu tun.
Wenn Du der Erhoehung der Energiekosten nicht ausdruecklich zustimmst, ist sie nichtig oder der komplette Vertrag ist es .
So und jetzt kommt das rein, was Du geschrieben hast.
Zum durchsetzen braucht man einen Rechtsraum.
Wenn es den nicht gibt, gibt es auch keine Moeglichkeit, Dich davon abzuhalten die Energie z. B. komplett gratis zu beziehen.
 

Teestube14

ambivalent
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Die BRD ist ein rechtsfreier Raum und alle Entscheidungen von Leuten, die man Richter oder Staatsanwälte nennt, sind reine Willkür:

Das Grundgesetz der BRD ist seit 17. Juli 1990 durch die Streichung des territorialen Geltungsbereiches (§23 GG) von den Alliierten in den 4+2-Verhandlungen in Paris durch Herrn James Baker ungültig gemacht wurde.
Damit sind alle gesetzlichen Grundlagen erloschen.
Es wird aber völkerrechtswidrig auf Gewohnheitsrecht gehandelt. Dies ist einer ehemaligen Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht erlaubt.
1. Damit ist wieder der alte verfassungsrechtliche Status des Deutschen Reichs in Kraft getreten und der kennt kein Gesetz für Ordnungswidrigkeiten nach StVO.
2. Laut Gerichtsverfassungsgesetz ist eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage nichtig. Damit gibt es grundsätzlich keine Kompetenz mehr, Bußgeldbescheide, Kostenbescheide o.ä. auszustellen. Es fehlt dazu jegliche rechtsstaatliche Grundlage.
Woher das?

1. Das Ordnundswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der BRD GmbH exakt am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen und ist mit Wirkung vom 25.11.2007 (Erscheinungsdatum in den BGBl) aufgehoben worden. Logischerweise existieren somit rein rechtlich keinerlei Ordnungswidrigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland GmbH mehr.

2. Die Aufhebung der Einführungsgesetze (§1) von ZPO, GVG und StPO am 19.04.06, wirksam geworden am 25.04.2006, nachlesbar im BGBl I, S.866, bedingt nach BRD- Recht die Aufhebung aller drei Regelwerke. Damit sind alle angeführten Punkte wie z.B. die Abgabe der EV, Einziehung nach fruchtloser Pfändung, Beugehaft, etc., was die bezogenen Grundlagen betrifft rechtlich gegenstandslos geworden.Das zeitgleiche Wegfallen des Geltungsbereiches (§5) sorgt ebenfalls für die Auflösung des jeweils betroffenen Gesetzeswerkes, gemäß des Grundsatzes, Gesetze ohne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147) !Oder völkerrechtlich plausibel, ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt überhaupt nicht.

3. Die Vollziehbarkeit und Gültigkeit von Haftbefehlen findet sich im § 909 Abs.2 ZPO geregelt, womit faktisch keine rechtlich korrekten Haftbefehle mehr existieren. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1990 definitiv und im Handelsregister ersichtlich in das rechtliche Gewand einer GmbH geschlüpft, siehe den Handelsregisterauszug HRB 51411 Des AG Frankfurt/Main. HR Auszug BRD Finanzagentur.
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Der letzte, 3. Teil ist mMn nicht ganz richtich. Zutreffend ist, daß die BRD ein Unternehmen mit vielen Subunternehmen ist, von denen die Finanzagentur GmbH nur eine ist.
Du reproduzierst einen Mist, daß es einen nur so gruselt.
Purer Reichsbürgerscheiß.

Igno und gut ist.
 

zwei2Raben

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Schweigen war noch nie Zustimmung. Schweigen war immer, mundtot gemacht worden zu sein.
In Deutschland musst Du superreich sein, um irgend ein Recht durchsetzen zu können. Eine Behörde oder ein Reicher treten auf irgend eine schweinische Weise von hinten in Dich rein und zerstören Dir etwas und dann schauens sie, ob Du genug Kohle hast, um etwas dagegen tun zu können und wenn nicht, machen sie noch etwas um Dich langfritig zu beschäftigen, und dann nehmen sie sich den nächsten Bürger vor um in ihn reinzutreten. Auf diese Weise versuchen sie allen Leuten so viel Geld wegzunehmen, dass sie sich keinen Anwalt mehr leistern können.
Ethisch und rechtlich ist D vor 1260nC, also vor der allgemeinen Sozialordnung von TvAquin, in der Barbarei. In Europa war die Barbarei nur relativ harmlos, weil die Germanen trotz allem relativ zivilisierte Leute waren. Gates, Schwabs, Bidens und Scholzens sind ohne jede Ethik und damit Vollbarbaren.
Recht funktioniert nur bei einem Grundkonsens in ethischen Fragen. Wenn alle, vor allem Behörden darauf lauern, dass Du Dir keinen gierigen Anwalt leisten kannst, sind Ethik, Recht, Ordnung, Sozialisation, Vertrauen langfristig futsch.
 

Abe Voltaire

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Recht funktioniert nur bei einem Grundkonsens in ethischen Fragen. Wenn alle, vor allem Behörden darauf lauern, dass Du Dir keinen gierigen Anwalt leisten kannst, sind Ethik, Recht, Ordnung, Sozialisation, Vertrauen langfristig futsch.
Und WENN du dir nen Anwalt leisten kannst, dann ist die Kohle auch futsch. Nämlich beim Anwalt.
 

James Dean

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Ich glaube , ...du hängst zu tief in deiner ..selbst erklärten Welt ; Rabe ....
Buch der Bücher aus den Händen nehmen , rausgehen ; Schwätzchen halten mit dem Nachbarn .......👍😇
R (25).jpeg
 

Le Bon

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Totaler Blödsinn .........
Ich kann's zwar nicht aus eigener Erfahrung sagen, da ich bisher nur ein paar Ma mit dem Familienanwalt zu tun hatte, aber Mandatenverrat ist bei vielen Anwälten angesahcht! ich kenne mindestens 2 Fälle.:mad:
 

James Dean

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Das kann sein , ...aber vergiss nicht :
Das spricht sich rum ........
 

Le Bon

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(y) stimmt auffällig.
So sind se die Rechtsverdreher. Ich bin froh, in meiner Familie keinen zu haben, wobei...Moment ma... ich habe eine Obertsaatsanwältin. Ischa noch schlimmer.:mad: Aber ist nur angeheiratet.*LOL*
 

Träumer

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Du reproduzierst einen Mist, daß es einen nur so gruselt.
Purer Reichsbürgerscheiß.

Igno und gut ist.

Und wir haben bis heute nicht eine von dem deutschen Volk bestätigte Verfassung!
Lieber hat man dem Artikel 146 des GG einer "neuen" Deutung auferlegt...
Die Wahrheit ist, die BRD ist bis heute ein besetztes Land und die Politlakaien der Besatzer hintertreiben eine Ablösung des "Provisorium" eines Grundgesetzes durch eine vom deutschen Volk legitimierte Verfassung!
 

sportsgeist

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Ich habe gehoert, dass in Deutschland auch die stillschweigende Zustimmung gekippt wurde.
Das heisst fuer mich nicht nur keine einseitigen Vertragsaenderungen mehr, sondern im speziellen Rechtsbelehrungen auf Bescheiden wie:
Sie koennen bis ... Einspruch erheben. Ansonsten ist es rechtskaeftig.
Sind dann eben nicht rechtskraeftig, weil sie einseitig sind.

Es muss also einen Zustimmung beider Vertragspartner vorliegen, sonst kann die Aenderung nicht rechtskraeftig sein.
in der Theorie klingt das erstmal ok
allerdings würde es einer Seite die Möglichkeit geben, durch "unendliche" Verschleppung die Welt einen kompletten Stillstand zu legen, wenn es in dessem Interesse wäre

daher muss es für Dinge selbstverständlich auch Deadlines und Fristen geben
 
OP
immernochIch

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in der Theorie klingt das erstmal ok
allerdings würde es einer Seite die Möglichkeit geben, durch "unendliche" Verschleppung die Welt einen kompletten Stillstand zu legen, wenn es in dessem Interesse wäre

daher muss es für Dinge selbstverständlich auch Deadlines und Fristen geben
Ich habe ja nichts gegen Fristen oder Deadlines.
Aber ich habe etwas gegen Unverschaemtheiten.
Entweder man verlangt das, was beidseitig vereinbart wurde, oder man laesst es ganz.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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