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    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Greife das Thema GEZ-Zwangsgebühren und Möglichkeiten dem Zwang zu entgehen auf...

Piranha

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Schlimm ist geworden, dass wir nachweisen müssen, was wir nicht benutzen ...

Der Staat verlangt, dass alles war er uns zur Verfügung stellt zu nutzen ist, und wenn nicht zu bezahlen ist.

Nötigung gem. StGB wird kurzerhand außer Kraft gesetzt...

Gehts noch?
Wer keine Kinder hat, der bezahlt mit seinen Steuern trotzdem für Bau und Unterhalt von Schulen.
Wer kein Auto hat, der bezahlt mit seinen Steuern trotzdem für Bau und Unterhalt von Strassen.
Wer in Bayern lebt, der bezahlt mit seinen Steuern den Länderfinanzausgleich durch den andere Bundesländer Geld von den Bayern bekommen.
usw., usw., usw.
ALLE staatlichen Leistungen werden von ALLEN Steuerzahlern bezahlt, ganz grundsätzlich auch von den Steuerzahlern die bestimmte Leistungen gar nicht nutzen und es gibt (ausser bei Verbrauchssteuern wie z.B. der Tabaksteuer) keinerlei Möglichkeit eigenmächtig zu entscheiden welche und wie viele Steuern du bezahlen willst.
Das gilt sogar für Dinge die gar nicht staatlich sind, z.B. wer nicht raucht, der bezahlt mit seinen Beiträgen zur Krankenkasse trotzdem die Behandlungen von Lungenkrebs, Raucherbeinen usw.

Wieso sollte ausgerechnet die GEZ-Gebühr eine Ausnahme davon sein?
 
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Das Urteil hat kein nichtiges Rundfunkbeitragsgesetz festgestellt. Also gelogen.
Was ist daran gelogen, daß verschiedene Rundfunkbeitragsgesetze nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes nichtig sind, wenn dies so in dem Urteil steht?❓❓❓❓
Daß sich das Bundesverfassungsgericht entsprechend nicht für zuständig hielt, sondern die Landesverfassungsgerichte, habe ich auch dargestellt.
Das Bundesverfassungsgericht konnte also gar nicht die Nichtigkeit feststellen, da es dafür nicht zuständig ist.
Dies muß vor den Landesverfassungsgerichten erstritten werden.
Auch hierzu habe ich auf eine bereits anhängige Verfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht Brandenburg hingewiesen.
 
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Gehts noch?
Wer keine Kinder hat, der bezahlt mit seinen Steuern trotzdem für Bau und Unterhalt von Schulen.
Wer kein Auto hat, der bezahlt mit seinen Steuern trotzdem für Bau und Unterhalt von Strassen.
Wer in Bayern lebt, der bezahlt mit seinen Steuern den Länderfinanzausgleich durch den andere Bundesländer Geld von den Bayern bekommen.
usw., usw., usw.
ALLE staatlichen Leistungen werden von ALLEN Steuerzahlern bezahlt, ganz grundsätzlich auch von den Steuerzahlern die bestimmte Leistungen gar nicht nutzen und es gibt (ausser bei Verbrauchssteuern wie z.B. der Tabaksteuer) keinerlei Möglichkeit eigenmächtig zu entscheiden welche und wie viele Steuern du bezahlen willst.
Das gilt sogar für Dinge die gar nicht staatlich sind, z.B. wer nicht raucht, der bezahlt mit seinen Beiträgen zur Krankenkasse trotzdem die Behandlungen von Lungenkrebs, Raucherbeinen usw.

Wieso sollte ausgerechnet die GEZ-Gebühr eine Ausnahme davon sein?
Steuern sind etwas völlig anderes als Beiträge und diese noch etwas völlig anderes als Gebühren.
Die GEZ-Gebühr existiert bereits seit 2012 nicht mehr.

Die Rundfunkbeiträge dürfen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2018 (fast) ausschließlich für Rundfunkzwecke eingesetzt werden.
Etwas, vor dessen Prüfung sich die Verwaltungsgerichte scheuen, obwohl (oder gerade weil?) insoweit die Beweislast bei den Rundfunkanstalten und nicht den Beitragszahlern liegt.
 

Piranha

Deutscher Bundespräsident
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Die GEZ-Gebühr existiert bereits seit 2012 nicht mehr.

Lass halt mal die Erbsenzählerei, die nutzt dir nichts in deiner Argumentation, ich lebe seit 23 Jahren nicht mehr in Deutschland und ich weiss ganz schlicht nicht von jeder Gebühr oder Abgabe oder was sonst, wie die neuerdings in Deutschland genannt wird.
Hier in Italien bezahlen auch ALLE für die ÖR-Medien und ich weiss auch hier nicht wie das Ganze genau genannt wird, weils schnurz ist, das wird hier zusammen mit der Stromrechnung vom Stromanbieter erhoben, da kann sich keiner ausklinken, weil einer der nicht bezahlt den Strom abgestellt bekommt.
Unterm Strich ist es aber auch vollkommen schnurz, ob das Ganze nun Gebühr oder Abgabe oder Beitrag oder Steuer heisst, denn der Fakt, dass ALLE auch dann für Einrichtungen der Gesellschaft bezahlen, wenn Einzelne diese Einrichtungen gar nicht nutzen bleibt in jedem Fall gleich, auch Krankenkassenbeiträge heissen nicht Steuern und doch bezahlen die Nichtraucher die Behandlung der Raucherkrankheiten mit. (Dir ist schon klar, dass du in Deutschland als Normalverbraucher gezwungen wirst eine Krankenversicherung zu haben, oder?)
Das Verfassungsgericht hat auch NICHT geurteilt, dass die Beiträge grundsätzlich verfassungswidrig wären, vielmehr ging es dabei um Details, wie z.B. die Doppelbelastung von Leuten mit 2 Wohnungen, oder Unternehmen mit mehr als einer Filiale, oder den Verwendungszweck der eingenommenen Beiträge.
Am Grundsatz, dass du auch dann bezahlen musst wenn du nie ÖR-Medien konsumierst ändert das nichts, genauso wenig wie du dich weigern kannst Steuern für staatliche Subventionen für den ÖPNV zu bezahlen auch wenn du den ÖPNV nie nutzt.
 
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Am Grundsatz, dass du auch dann bezahlen musst wenn du nie ÖR-Medien konsumierst ändert das nichts, genauso wenig wie du dich weigern kannst Steuern für staatliche Subventionen für den ÖPNV zu bezahlen auch wenn du den ÖPNV nie nutzt.
Und genau da liegt der Unterschied zwischen Steuern, Beiträgen und Gebühren.
Man hätte durchaus ein steuerfinanziertes Modell einführen können und niemand hätte sich beschwert (beschweren können).
Denn Steuern werden für allgemeine Aufgaben erhoben, auf die Nutzung kommt es nicht an.

Anders Gebühren.
Die werden für die tatsächliche Nutzung einer bestimmten Aufgabe erhoben.

Beiträge sind ein Zwischending.
Diese werden für die potentielle Möglichkeit der Nutzung einer bestimmten Aufgabe erhoben.
Deswegen dürfen die Rundfunkbeiträge auch nicht für andere Zwecke als die Zurverfügungstellung von Rundfunk verwendet werden.
Damit ist auch gleichzeitig die Aufgabe der Verwaltungsgerichte definiert.
Diese haben nämlich die tatsächliche Verwendung der Rundfunkbeiträge zu überwachen, machen sie aber nicht.
 

MANFREDM

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Was ist daran gelogen, daß verschiedene Rundfunkbeitragsgesetze nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes nichtig sind, wenn dies so in dem Urteil steht?❓❓❓❓
Das steht im Urteil nicht. Nochmal für dich: 🤣 🤣 🤣 🤣 🤣 🤣 🤣
HaKo schrieb:
Erfurt also Thüringen. Thüringen hat nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes auch ein nichtiges Rundfunkbeitragsgesetz.
(Urteil vom 18.0.2018, Rz. 133)
Das Urteil hat kein nichtiges Rundfunkbeitragsgesetz festgestellt. Also gelogen.
  1. Die Zustimmungsgesetze und Zustimmungsbeschlüsse der Länder zu Artikel 1 des Fünfzehnten Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15. Dezember 2010 sind, soweit sie § 2 Absatz 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (abgedruckt in der Anlage zu Artikel 1 des Gesetzes zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften vom 18. Oktober 2011 <Gesetzblatt für Baden-Württemberg Seiten 477, 478>) in Landesrecht überführen, mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes insoweit unvereinbar, als Inhaber mehrerer Wohnungen über den Beitrag für eine Wohnung hinaus zur Leistung von Rundfunkbeiträgen herangezogen werden. ... Die Gesetzgeber sind verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung zu treffen.
🤣 🤣 🤣 🤣 🤣 🤣 🤣
 

Iles9

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Und genau da liegt der Unterschied zwischen Steuern, Beiträgen und Gebühren.
Man hätte durchaus ein steuerfinanziertes Modell einführen können und niemand hätte sich beschwert (beschweren können).
Denn Steuern werden für allgemeine Aufgaben erhoben, auf die Nutzung kommt es nicht an.

Anders Gebühren.
Die werden für die tatsächliche Nutzung einer bestimmten Aufgabe erhoben.

Beiträge sind ein Zwischending.
Diese werden für die potentielle Möglichkeit der Nutzung einer bestimmten Aufgabe erhoben.
Deswegen dürfen die Rundfunkbeiträge auch nicht für andere Zwecke als die Zurverfügungstellung von Rundfunk verwendet werden.
Damit ist auch gleichzeitig die Aufgabe der Verwaltungsgerichte definiert.
Diese haben nämlich die tatsächliche Verwendung der Rundfunkbeiträge zu überwachen, machen sie aber nicht.
Man könnte ja auch mal fragen....steuerliche Abgaben für staatliche Aufgaben ?
Rundfunkgebühren ..staatliche Aufgabe....so weit sind wir ja seit den neusten Enthüllungen nun schon.
Dann sollen die doch einfach ein staatliches Fernsehen gegen Steuer draus machen, dann weiß man von wem die Inhalte ge(steuer)t werden und kann selber überlegen was man davon noch glauben kann.
 

Chili

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Und genau da liegt der Unterschied zwischen Steuern, Beiträgen und Gebühren.
Man hätte durchaus ein steuerfinanziertes Modell einführen können und niemand hätte sich beschwert (beschweren können).
Denn Steuern werden für allgemeine Aufgaben erhoben, auf die Nutzung kommt es nicht an.

Anders Gebühren.
Die werden für die tatsächliche Nutzung einer bestimmten Aufgabe erhoben.

Beiträge sind ein Zwischending.
Diese werden für die potentielle Möglichkeit der Nutzung einer bestimmten Aufgabe erhoben.
Deswegen dürfen die Rundfunkbeiträge auch nicht für andere Zwecke als die Zurverfügungstellung von Rundfunk verwendet werden.
Damit ist auch gleichzeitig die Aufgabe der Verwaltungsgerichte definiert.
Diese haben nämlich die tatsächliche Verwendung der Rundfunkbeiträge zu überwachen, machen sie aber nicht.
Jain - da die BRiD eine Firma ist, hat sie nicht das Recht, Steuern zu erheben. Außerdem gab es seit 1956 keine einzige legale Wahl in Schland. Selbst wenn Schland ein Staat wäre, wären die Gesetze einer illegalen Regierung nichtig
 

sportsgeist

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Und genau da liegt der Unterschied zwischen Steuern, Beiträgen und Gebühren.
Man hätte durchaus ein steuerfinanziertes Modell einführen können und niemand hätte sich beschwert (beschweren können).
Denn Steuern werden für allgemeine Aufgaben erhoben, auf die Nutzung kommt es nicht an.

Anders Gebühren.
Die werden für die tatsächliche Nutzung einer bestimmten Aufgabe erhoben.

Beiträge sind ein Zwischending.
Diese werden für die potentielle Möglichkeit der Nutzung einer bestimmten Aufgabe erhoben.
Deswegen dürfen die Rundfunkbeiträge auch nicht für andere Zwecke als die Zurverfügungstellung von Rundfunk verwendet werden.
Damit ist auch gleichzeitig die Aufgabe der Verwaltungsgerichte definiert.
Diese haben nämlich die tatsächliche Verwendung der Rundfunkbeiträge zu überwachen, machen sie aber nicht.
du wirkst ein bisschen korinthenkackerisch

im Prinzip stimmt es nunmal, dass es eigentlich egal ist, wie man die Gelder nennt, die dem arbeitenden Bürger abgezogen werden
ob Steuer, Beitrag, Gebühr oder Zuschlag
wo ist letztlich der Unterschied !? ... weg ist weg

letztlich ist alles dieselbe große deutsche Umverteilungsmaschine, die in D ja das ganz große Kuschelgefühl auslösen soll, in der dann Alle die ganz ganz große Nestwärme empfinden sollen

verglichen mit anderen Ländern mag das sogar so sein und stimmen
aber es macht eben auch so verdammt unselbständig, initiativlos, träge, langsam und unkreativ

ein Jagdhund, der mit vollem Fressnapf vor der Schnauze ständig im Wattekissen liegt, entwickelt halt wenig Lust zur Jagd ... und wirklich wundern braucht man sich auch nicht
 
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Das steht im Urteil nicht. Nochmal für dich: 🤣 🤣 🤣 🤣 🤣 🤣 🤣

Das Urteil hat kein nichtiges Rundfunkbeitragsgesetz festgestellt. Also gelogen.

🤣 🤣 🤣 🤣 🤣 🤣 🤣
Lesen bildet, mehr als die bestimmte Textstelle kann ich dir nun wirklich nicht zeigen.
Und das das Urteil ein nichtiges Gesetz festgestellt hätte, habe ich nirgends behauptet.
Im Urteil steht -wie übrigens nicht selten in Urteilen oberster Bundesgerichte- ein sogen. Obiter dictum.
Aber Latein ist wahrscheinlich auch zu hoch für dich.

Deshalb zur Übersetzung:
Ein oberstes Gericht äußert seine Meinung, die seine Entscheidung nicht trägt.
Damit können dann die Leute die niederen oder eigentlich zuständigen Gerichte, hier die Landesverfassungsgerichte, anrufen, die dann darüber entscheiden.

Nun klar, oder immer noch nicht?
 

MANFREDM

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Was ist daran gelogen, daß verschiedene Rundfunkbeitragsgesetze nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes nichtig sind, wenn dies so in dem Urteil steht?❓❓❓❓
Gelogen. Das steht in dem von dir verlinktem Urteil nicht.
Lesen bildet, mehr als die bestimmte Textstelle kann ich dir nun wirklich nicht zeigen.
Und das das Urteil ein nichtiges Gesetz festgestellt hätte, habe ich nirgends behauptet.
Hast du nicht behauptet, richtig, sondern nur gelogen! 🤣 🤣 🤣 🤣 🤣 🤣 🤣 🤣 🤣 🎃 🎃 🎃 🎃 🎃 🎃 🎃 🎃 🎃
 
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Gelogen. Das steht in dem von dir verlinktem Urteil nicht.

Hast du nicht behauptet, richtig, sondern nur gelogen! 🤣 🤣 🤣 🤣 🤣 🤣 🤣 🤣 🤣 🎃 🎃 🎃 🎃 🎃 🎃 🎃 🎃 🎃

Arbeitest du eigentlich bei den ARD-Faktenfindern?
Die arbeiten genauso wie du.
Legen anderen Sachen in den Mund und behaupten dann, die würden nicht stimmen.
Dabei zeigen sie damit nur ihre eigene Unfähigkeit.
 
OP
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Wer bestelt, bezahlt. Soweit richtig.

Jedoch haben viele Bürger das ÖR weder bestellt, noch nutzen sie dieses ...

Gilt das Motto: Auch wer nicht bestellt hat ZAHLT?

Amazon könnte wegen Reichtum schließen!







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Wolfgang Langer

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Versuche es mal so zu erkären:

Vom finanzielen Aufwand kein Problem für mich.

Roberte und Grüne haben mich darauf gebracht, ideologisch zu denken.

Ich sehe kein öffentich - rechtliches TV, höre kein Staatsradio.

Die Grünen verbieten dem deutschen Bürger das Weitlaufen von AKW`s
Sanktionieren Erdgas aus Russland
Kohleförderung zeitlich begrenzt
Verbrennerautos verschrotten

Meine Ideologie ist die:
Ich nutze die Staatsmedien nicht, ich möchte klimaneutrale Berichterstattung ohne Gebühren.
  1. Rundfunkbeitrag: ARD plant Erhöhung auf bis zu 25 Euro

Nächste Mega-Erhöhung?​

Heimlicher ARD-Plan: 25 Euro Rundfunkbeitrag!​

Will immer mehr Rundfunkgebühren bei den Bürgern abgreifen: ARD-Intendant Kai Gniffke (62)

Die öffentlich-rechtlichen bekommen den Hals nicht voll...

BLÖDe GEZ!
GEZ MUSS WEG!

Österreich reduziert die GEZ-Abzocke von über 20.- auf 15,-
Frankreich versteckt sie im Staatshaushalt........
 

Wolfgang Langer

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Dir wäre Regierungsfernsehen à la RT lieber, gell?
Die AfD hat von Anfang an den Putin-Krieg verurteilt,

ich habe es gefühlte 1000 mal gepostet,

für dich gerne noch mal:






Positionspapier zum Russland–Ukraine-Krieg​


10. März 2022





Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat heute auf der Klausurtagung ein Positionspapier zum Russland–Ukraine-Krieg verabschiedet:

  1. Der Krieg gegen die Ukraine ist ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg Russlands, den wir scharf verurteilen.
  2. Wir trauern mit den Familien der gefallenen Soldaten und der zivilen Opfer beider Seiten.
  3. Die AfD-Bundestagsfraktion fordert vom russischen Präsidenten ein sofortiges Ende der Kampfhandlungen und setzt sich mit Nachdruck für einen sofortigen Waffenstillstand sowie für die Entsendung einer VN/OSZE-Friedenstruppe in die Ukraine ein.
  4. Wir unterstützen die Anrainerstaaten, die sehr viele ukrainische Flüchtlinge aufnehmen, ebenso wie die vor Ort tätigen Hilfsorganisationen wie das Rote Kreuz. Wir sind für die temporäre Aufnahme von ukrainischen Kriegsflüchtlingen, sofern es sich um ukrainische Staatsbürger handelt.



    Positionspapier zum Russland–Ukraine-Krieg | AfD Kompakt | https://afdkompakt.de/2022/03/10/positionspapier-zum-russland-ukraine-krieg/



    --------------------------------------------------

    Putin würde DAS finanzieren?

    Glaubst du doch selbst nicht?!
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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