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Nein, denn der Kanzler oder das Kanzleramt ist in keinem einzigen Gremium vertreten, ebenso wie das Parlament. Vertreten sind "Gewerkschaften, Frauenverbände, Kirchen und Fraktionen. Diese entsenden eigenständig ihre Vertreter. Der Rundfunkrat soll einen Querschnitt der Bevölkerung abbilden. Die Mitglieder der Rundfunkräte werden je nach Sender für vier (z. B. ZDF), fünf (SWR) oder sechs (MDR) Jahre von den im RStV genannten Vereinigungen entsendet.[1] Dabei bleibt es den jeweiligen Vereinigungen intern überlassen, ihre Vertreter durch Wahl oder Ernennung zu bestimmen.[2]Du bist also tatsächlich der Meinung, GEZ-TV sei kein Regierungs-TV? Donnerwetter, wie man die Realität verdrängen kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 ein Urteil zur Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesprochen. Das Gericht erließ dabei ein „Gebot der Vielfaltsicherung“ bei der Besetzung der Rundfunkräte. Der „Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder“ wurde ausdrücklich auf höchstens ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums begrenzt, um die Staatsferne sicherzustellen."
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