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Brutale Ausländerkriminalität

KurtNabb

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Natürlich können Flüchtigkeitsfehler passieren, und zwar jedem, der auch sonst sehr sorgfältig zu schreiben bemüht ist.
Schnell ist mal eine Taste doppelt gedrückt, oder ein Buchstabe wird vergessen und wird beim schnellen Korrekturlesen einfach übersehen. Passiert mir auch laufend.

Aber wenn man mit Grundgesetzartikeln in einer Diskussion etwas anmerken oder daran festmachen will, sollte man zumindest die zwei oder drei Stellen der Artikelnummer richtig schreiben. So viel Sorgfalt sollte man auch in einer Hektik erwarten können.

Dann aber mit der wirklich atemberaubenden Frechheit zu kommen und zu behaupten "du hättest dir ja denken können, dass ich nicht Artikel 16 Absatz 2 gemeint habe, sondern Artikel 16a" ist wirklich eine bodenlose Unverschämtheit.

Und wie gesagt: Es ging dabei nicht um einen Flüchtigkeitsfehler, sondern um eine wirkliche Hinterfotzigkeit.

Nächstes Mal schreibt dann einer vom GG Artikel 23 und dann danach "Hättest ja merken können, dass ich Artikel 22 gemeint habe".

So etwas verstehen solche Zeitgenossen dann unter fairer "Diskussion". Oder so ähnlich.

Pfui Deibel....
Derlei Überreaktionen sind nicht zweckdienlich.
 

Träumer

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Derlei Überreaktionen sind nicht zweckdienlich.

Vor allem, wenn man bedenkt wie oft der Artikel 16a Abs.2schon hier zur Diskussion stand. Wenn man dann den Artikel 16 nachliest und erkennt augenscheinlich, halt da paßt etwas nicht, dann sollte man entweder nachfragen oder einfach einmal weiter lesen.

Aber egal, hier im Forum wie auch in der "freien Wildbahn" sind die Fronten absolut verhärtet. Es gab in der BRD (nach meinem Gefühl) noch keine Zeit in welcher die Bevölkerung so gespalten und konträr gegen über stand.

Dies liegt nicht an der Bevölkerung, dies liegt an der grauenhaften Politik in diesem Land!

Es sind eigentlich zu viele Punkte im Argen:
- illegale Einwanderung als Asyl getarnt
- daraus resultierende erhöhte Kriminalität, nach Statistik, heute früh im Rundfunk haben 14% der tatverdächtigen keinen deutschen Paß
- volle allimentierung der "Schutzsuchenden" auf Kosten des Steuerzahlers, sprich des deutschen Volkes
- Kriegspolitik der Grünen
- wirtschaftlicher Abschwung durch falsche Umweltpolitik und sinnfreie Sanktionen gegen Rußland
- ständiger Abbau der Demokratie, durch einseitige Berichterstattung und Benachteiligung der Opposition

All diese Faktoren führen zu einer großen Wut in Teilen der Bevölkerung und diese Wut kann nicht (außer durch aktives Wählen gegen diese "Edeldemokraten") kanalisiert werden!
Und Wut und verbissene Parteinahme für diese Regierung und deren Auswüchse führen auch zu solch Dikussionskultur!
 

KurtNabb

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Vor allem, wenn man bedenkt wie oft der Artikel 16a Abs.2schon hier zur Diskussion stand. Wenn man dann den Artikel 16 nachliest und erkennt augenscheinlich, halt da paßt etwas nicht, dann sollte man entweder nachfragen oder einfach einmal weiter lesen.

Aber egal, hier im Forum wie auch in der "freien Wildbahn" sind die Fronten absolut verhärtet. Es gab in der BRD (nach meinem Gefühl) noch keine Zeit in welcher die Bevölkerung so gespalten und konträr gegen über stand.

Dies liegt nicht an der Bevölkerung, dies liegt an der grauenhaften Politik in diesem Land!

Es sind eigentlich zu viele Punkte im Argen:
- illegale Einwanderung als Asyl getarnt
- daraus resultierende erhöhte Kriminalität, nach Statistik, heute früh im Rundfunk haben 14% der tatverdächtigen keinen deutschen Paß
- volle allimentierung der "Schutzsuchenden" auf Kosten des Steuerzahlers, sprich des deutschen Volkes
- Kriegspolitik der Grünen
- wirtschaftlicher Abschwung durch falsche Umweltpolitik und sinnfreie Sanktionen gegen Rußland
- ständiger Abbau der Demokratie, durch einseitige Berichterstattung und Benachteiligung der Opposition

All diese Faktoren führen zu einer großen Wut in Teilen der Bevölkerung und diese Wut kann nicht (außer durch aktives Wählen gegen diese "Edeldemokraten") kanalisiert werden!
Und Wut und verbissene Parteinahme für diese Regierung und deren Auswüchse führen auch zu solch Dikussionskultur!
Auch Deine Überreaktion ist nicht zweckdienlich. Vertragt Euch, Kinnersch!
 

Träumer

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Auch Deine Überreaktion ist nicht zweckdienlich. Vertragt Euch, Kinnersch!

Ich sehe hier keine Überreaktion, nur einen Erklärungsversuch warum die Fronten so verhärtet sind.

Oder siehst Du in dem Text einen Angriff?
 

Chronos-

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Vor allem, wenn man bedenkt wie oft der Artikel 16a Abs.2schon hier zur Diskussion stand. Wenn man dann den Artikel 16 nachliest und erkennt augenscheinlich, halt da paßt etwas nicht, dann sollte man entweder nachfragen oder einfach einmal weiter lesen.

Dann sei doch wenigstens so fair und lies meinen #205, in dem ich nachfragte und dann in #242 folgende Antwort erhielt:

Anstatt dir das von mir vergessene a dazu zu denken, fängst du an klugzuschai$en und lässt die Gelegenheit natürlich nicht aus, um doof rumzutrollen.

Ist eine höflich und korrekt formulierte Nachfrage denn schon "klugzuschai$en" und "doof rumtrollen"?
 

Träumer

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Dann sei doch wenigstens so fair und lies meinen #205, in dem ich nachfragte und dann in #242 folgende Antwort erhielt:



Ist eine höflich und korrekt formulierte Nachfrage denn schon "klugzuschai$en" und "doof rumtrollen"?

Habe gerade Deinen Beitrag #205 noch einmal gelesen....
Zitat: "Welcher Deutsche wurde an das Ausland ausgeliefert?

Und was den zweiten Teil betrifft, ist es doch wirklich sehr gerecht, wenn beispielsweise ein in Deutschland verhafteter Mafia-Boss an Italien oder an einen internationalen (europäischen) Gerichtshof ausgeliefert wird.

Also, wo soll da ein Problem sein? "


Dies ist wohl keine wirkliche Nachfrage....

Wobei die Antwort von @Schipanski Zitat: "
Anstatt dir das von mir vergessene a dazu zu denken, fängst du an klugzuschai$en und lässt die Gelegenheit natürlich nicht aus, um doof rumzutrollen.

wohl auch nicht sachlich ist.... Wie gesagt, hier schaukelt sich wirklich etwas hoch....
 

Le Bon

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wohl auch nicht sachlich ist.... Wie gesagt, hier schaukelt sich wirklich etwas hoch....
Was erwartest Du von einem *********e*? Kann mir gut vorstellen, es mit einem Systemtroll zu tun zu haben, denn er vertritt das MS-Narrativ!
 

Schipanski

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Natürlich können Flüchtigkeitsfehler passieren, und zwar jedem, der auch sonst sehr sorgfältig zu schreiben bemüht ist.
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Aber wenn man mit Grundgesetzartikeln in einer Diskussion etwas anmerken oder daran festmachen will, sollte man zumindest die zwei oder drei Stellen der Artikelnummer richtig schreiben. So viel Sorgfalt sollte man auch in einer Hektik erwarten können.

Dann aber mit der wirklich atemberaubenden Frechheit zu kommen und zu behaupten "du hättest dir ja denken können, dass ich nicht Artikel 16 Absatz 2 gemeint habe, sondern Artikel 16a" ist wirklich eine bodenlose Unverschämtheit.

Und wie gesagt: Es ging dabei nicht um einen Flüchtigkeitsfehler, sondern um eine wirkliche Hinterfotzigkeit.

Nächstes Mal schreibt dann einer vom GG Artikel 23 und dann danach "Hättest ja merken können, dass ich Artikel 22 gemeint habe".

So etwas verstehen solche Zeitgenossen dann unter fairer "Diskussion". Oder so ähnlich.

Pfui Deibel....
Atemberaubende Frechheit und Hinterfotzigkeit? Meine Fresse, du hast sonst wohl echt keine Probleme... :rolleyes:
Wie betitelst du es wohl, wenn dich wirklich mal jemand abzockt? Tststs...

Außerdem ist 22 und 23 was anderes wie 16 und 16a. Aber wem sag ich das. Du bist schlicht und einfach auch einer derer, denen Dreck schmeißen wichtiger ist.
Kurz gesagt ein würdiges Mitglied der hiesigen Kameradschaft. :giggle:
 

Schipanski

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Dann sei doch wenigstens so fair und lies meinen #205, in dem ich nachfragte und dann in #242 folgende Antwort erhielt:



Ist eine höflich und korrekt formulierte Nachfrage denn schon "klugzuschai$en" und "doof rumtrollen"?
Jaja, in der Zwischenzeit hatte ich ein a "hinein erfunden", einen "Kognitionsschaden", bin "hinterfotzig" und "atemberaubend frech".
Ziemlich korrekt das alles. Und vor allem "atemberaubend" höflich. :ROFLMAO:
 

Chronos-

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Jaja, in der Zwischenzeit hatte ich ein a "hinein erfunden", einen "Kognitionsschaden", bin "hinterfotzig" und "atemberaubend frech".
Ziemlich korrekt das alles. Und vor allem "atemberaubend" höflich. :ROFLMAO:

Dann schreib halt beim nächsten Mal den betreffenden Artikel des GG ganz einfach richtig. Kann ja nicht soooooo schwierig sein.

Dann können solche Missverständnisse erst gar nicht entstehen, oder ist es sogar zu viel verlangt, wenigstens drei (in Zahlen: 3) alphanumerische Zeichen richtig zu tippen, oder muss man sich bei deinen "Ergüssen" eigentlich grundsätzlich immer dazu denken, was du in Wirklichkeit sagen möchtest?

Und selbst ein ganz einfaches "Nein, Irrtum, ich hatte 16a Absatz 2 gemeint" darauf hätte völlig ausgereicht.

Aber nein, es musste dann sofort die große Pöbelnummer rausgeholt werden:

Anstatt dir das von mir vergessene a dazu zu denken, fängst du an klugzuschai$en und lässt die Gelegenheit natürlich nicht aus, um doof rumzutrollen.

Typisch.
 
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Was ist an

missverständlich?
Du wirst es sicher rechtzeitig aus den GEZ Medien erfahren.
Dem einen Orakel folgt das nächste. Also ist es nichts, sondern nur eine Behauptung, mit der man Aufmerksamkeit erhaschen will. ("Ich weiß etwas, was du nicht weißt" - "Ich besitze Herrschaftswissen"). 'Also sinnlos!
 

schelm65

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Weshalb hätte man den syrischen Holländer denn bei einer (hypothetischen) 100%-Kontrolle nicht nach Deutschland einreisen lassen sollen?
Es gab anscheinend keinen Grund, die Einreise zu verweigern (wenn nichts Strafbares gegen ihn vorlag).

Man muß eher fragen, wieso ein Holländer in einem deutschen Asylbewerberheim residiert ?

In den Niederlanden gibt's keine Doppelstaatler, er war also lt. Pass immer noch Syrer oder lt. Pass Holländer.

Anscheinend kann immer noch jeder mit entsprechendem Phänotyp ohne Pass vorlegen zu müssen sich da einquartieren und versorgen lassen.
 
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Man muß eher fragen, wieso ein Holländer in einem deutschen Asylbewerberheim residiert ?

In den Niederlanden gibt's keine Doppelstaatler, er war also lt. Pass immer noch Syrer oder lt. Pass Holländer.

Anscheinend kann immer noch jeder mit entsprechendem Phänotyp ohne Pass vorlegen zu müssen sich da einquartieren und versorgen lassen.
Ohne den Fall jetzt genau zu kennen, erwirbt man aber mit einer Aufenthaltserlaubnis oder auch nur einem Visum die Möglichkeit, sich frei in der EU zu bewegen.

Wer von einem Schengen-Staat einen Aufenthaltstitel erhalten hat (zum Beispiel ein Visum), darf innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage in einem anderen Schengen-Staat bleiben (zum Beispiel im Bundesgebiet).

Bundespolizei - Kontrollfreie Ein- und Ausreise zwischen Schengenstaaten | https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/05Einreise-Aufenthalt/01Kontrollfreie-Ein-und-Ausreise-Schengenstaaten/Kontrollfreie-Ein-und-Ausreise-Schengenstaaten_node.html
 
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Dem einen Orakel folgt das nächste. Also ist es nichts, sondern nur eine Behauptung, mit der man Aufmerksamkeit erhaschen will. ("Ich weiß etwas, was du nicht weißt" - "Ich besitze Herrschaftswissen"). 'Also sinnlos!
:giggle: Welchen Grund sollte ich denn haben, "Aufmerksamkeit erhaschen" zu wollen?
Da hätte ich wirklich richtig gute Ideen ....
Ich hatte geschrieben, dass meine Ex-Gattin Leiterin eines Standesamtes ist und in dieser Funktion wurden sie und andere Kolleginnen kürzlich geschult, wie sie demnächst mit den neuen Regelungen zum Erhalt der Staatsbürgerschaft umzugehen haben, also konkret Elternschaft eines Elternteils in Deutschland, Geburtsrecht, Zeit des Aufenthaltes bis zum möglichen Nachzug der Verwandtschaft und solche Dinge.
Und da ich mich mit meiner Ex sehr gut verstehe, werde ich einen Teufel tun, und mir jetzt schon bekannte Noch-Interna in ein Forum zu schreiben. Das leuchtet doch ein, oder?
 

schelm65

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Ohne den Fall jetzt genau zu kennen, erwirbt man aber mit einer Aufenthaltserlaubnis oder auch nur einem Visum die Möglichkeit, sich frei in der EU zu bewegen.

Du stellst dich jetzt nicht etwa dumm, oder ?! :unsure: :

Screenshot_20240408_173501_com.android.chrome_edit_470192937528252.jpg

Es gibt keine doppelte Staatsbürgerschaft in den Niederlanden :

In den Niederlanden ist die doppelte Staatsangehörigkeit unzulässig. So verliert ein Niederländer seine Staatsbürgerschaft, wenn er freiwillig eine andere Staatsbürgerschaft erwirbt.

Quelle: PDF des Bundestages zu Regelungen der doppelten Staatsbürgerschaft in der EU.

Die Medien desinformieren allerdings einen " Niederländer mit syrischen Hintergrund."

2 Möglichkeiten : Ein Syrer mit syrischen Pass, der in Deutschland in Wangen in einem Asylbewerberheim wohnt und vormals sich in den Niederlanden aufhielt.

Oder : Ein Pass - Holländer, der seine syrische Staatsbürgerschaft zugunsten der niederländischen erfolgreich eingetauscht hat und ohne Passvorlage einen auf Flüchtling in Deutschland gemacht hat und kostenlos Unterkunft und Logis in Anspruch nahm.
 
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Du stellst dich jetzt nicht etwa dumm, oder ?! :unsure: :

Anhang anzeigen 20958

Es gibt keine doppelte Staatsbürgerschaft in den Niederlanden :

In den Niederlanden ist die doppelte Staatsangehörigkeit unzulässig. So verliert ein Niederländer seine Staatsbürgerschaft, wenn er freiwillig eine andere Staatsbürgerschaft erwirbt.

Quelle: PDF des Bundestages zu Regelungen der doppelten Staatsbürgerschaft in der EU.

Die Medien desinformieren allerdings einen " Niederländer mit syrischen Hintergrund."

2 Möglichkeiten : Ein Syrer mit syrischen Pass, der in Deutschland in Wangen in einem Asylbewerberheim wohnt und vormals sich in den Niederlanden aufhielt.

Oder : Ein Pass - Holländer, der seine syrische Staatsbürgerschaft zugunsten der niederländischen erfolgreich eingetauscht hat und ohne Passvorlage einen auf Flüchtling in Deutschland gemacht hat und kostenlos Unterkunft und Logis in Anspruch nahm.
Wenn da steht, der niederländisch-syrische ...kann das bedeuten, dass man die Sekundärherkunft Wohnort Niederlande erwähnen möchte, denn es steht nicht der Syrer mit niederländischer Staatsbürgerschaft. Journalisten formulieren nicht wie Juristen.
 

Schipanski

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Du stellst dich jetzt nicht etwa dumm, oder ?! :unsure: :

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Es gibt keine doppelte Staatsbürgerschaft in den Niederlanden :

In den Niederlanden ist die doppelte Staatsangehörigkeit unzulässig. So verliert ein Niederländer seine Staatsbürgerschaft, wenn er freiwillig eine andere Staatsbürgerschaft erwirbt.

Quelle: PDF des Bundestages zu Regelungen der doppelten Staatsbürgerschaft in der EU.

Die Medien desinformieren allerdings einen " Niederländer mit syrischen Hintergrund."

2 Möglichkeiten : Ein Syrer mit syrischen Pass, der in Deutschland in Wangen in einem Asylbewerberheim wohnt und vormals sich in den Niederlanden aufhielt.

Oder : Ein Pass - Holländer, der seine syrische Staatsbürgerschaft zugunsten der niederländischen erfolgreich eingetauscht hat und ohne Passvorlage einen auf Flüchtling in Deutschland gemacht hat und kostenlos Unterkunft und Logis in Anspruch nahm.
Hmmm... das sieht Kamerad Chronos aber anders. Laut ihm wird das in NL zum Teil "geduldet":
[...]

Dieser Syrer ist im Besitz der niederländischen Staatsangehörigkeit (und ja, es gibt in Holland zwar ein grundsätzliches Verbot für zweite Staatsangehörigkeiten, aber es läuft schon seit Jahrzehnten eine große schwammige Duldungsbereich-Dunkelziffer, die eben solche Doppelstaatlichkeiten ermöglicht), konnte also ohne jede weitere Kontrolle frei in ganz Europa herumreisen.

[...]
Residierte der wirklich in einem Wangener Asylantenheim? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wird man in den Niederlanden politisch verfolgt? - Fragen!!!
 

Schipanski

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Wenn da steht, der niederländisch-syrische ...kann das bedeuten, dass man die Sekundärherkunft Wohnort Niederlande erwähnen möchte, denn es steht nicht der Syrer mit niederländischer Staatsbürgerschaft. Journalisten formulieren nicht wie Juristen.
Ist das sowas wie ein "Deutsch-Türke"? Auch hier mit der Frage verbunden, wenn es "Deutsch-Türken" gibt, wo ist dann diese "Deutsch-Türkei". Bzw. wo befindet sich "Niederländisch-Syrien"? - Fragen!!!
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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