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Unsinnig ist es, alleine auf die Folgen eines Verbrechens zu schauen und dabei ganz die Schuld außer Acht zu lasen, die der Täter auf sich geladen hat.Was soll dieser unsinnige Vergleich?
So, wie ich dich verstehe, müssen Straftäter alleine deswegen bestraft werden, weil sie eine bestimmte Folge hervorrufen, welche die Rechtsordnung nicht billigt. Beispiel: Der Tod eines Menschen. Die Schwere der Strafe soll sich dann alleine an der Schwere des hervorgerufenen Unrechts bemessen. Habe ich das korrekt verstanden?
Wie ist es, wenn ein Kind aus Versehen einen anderen Menschen tötet? Muss es dann hingerichtet werden?
Wie ist das mit geistig Behinderten, die den Herd anschalten, irgendetwas drauf legen und damit eine Brand und sechs Tode verursachen? Müssen die dann lebendig verbrannt werden?
Wieso die Grenze überhaupt bei Menschen ziehen? Tode können auch durch Naturereignisse hervorgerufen werden. Gegen wen soll die Strafe dann vollstreckt werden?
Naturalistischer Fehlschluss.kriege sind nix anderes als die durchsetzung des rechts des staerkeren was
ja ein normales naturgesetz ist und der mensch ist auch nur ein tier.
nur das es der mensch fertigbringt, das andere die drecksarbeit machen,
das wuerde in der wildnis kein anderes tier machen.
Wenn der König stark genug ist, um sein Rudel für sich kämpfen zu lassen, ist das doch nur eine weitere Anwendung des Rechts des Stärkeren.bei einem loewenrudel muss der koenig selbst kaempfen und seine herde verteidigen. nur zum essenholen sendet er sein volk