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Die „Reichsbürgerbewegung“

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 5 «  

Eisbaerin

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Es ist unglaublich, wie sich Leute an Fiktionen klammern, damit sie nicht selbstverantwortlich denken müssen.
Souveränität für die BRD? DER Lacher. Wenn sogar der Schwerstverbrecher Schäuble das offen zugibt, wo nimmst Du denn die Chuzpe her, etwas anderes zu meinen? --->


Ich hoffe, Du kannst zumindest sinnentnehmen zuhören.;)

sowas hab ich auch schon mit dem kleinen wolf versucht, aber der meinte das ihm lesen reicht, das erklärt natürlich warum sich da nichts tut, weil damit hat er ja offensichtlich ein problem ;)
 

Eisbaerin

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Da zeigt sich, wie unseriös Meister Le Bon ist und manipuliert: Hier einfach ein Wort weggelassen, und der Sinn wird verdreht!

Da "keine neue Verfassung in Kraft getreten" ist, wie Wehrwolf schrieb,
ist etwas ganz anderes, als das was Le Bon daraus macht:
"hart es bisher keine Verfassung geben könne" !!!

es gibt die verfassung vom otto, alles was danach kam kann keine verfassung sein und somit ist auch das GG keine :giggle:
 

Eisbaerin

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>> Wenn das GG eine Verfassung wäre, dann würde sie auch so heißen. <<

Das ist durchaus kein schlüssiges Argument und hat den gleichen Gehalt wie
"Spanien ist kein Land, denn sonst würde es 'Spanland' heißen".

Ungewollt hat Le Bon etwas Richtiges geschrieben:
"Es ist unglaublich, wie sich Leute an Fiktionen klammern"
(selbst wenn er dann irrig fortsetzt),

es trifft doch vor allem auf die "Reichsbürger" zu, die sich an ihre Fiktion klammern.

Die Bundesrepublik Deutschland ist nun mal Realität, daran kann auch die angebliche "Reichsbürgerbewegung" nichts ändern!

wenn das GG eine verfassung wäre, dann wäre art. 146 nicht mehr drin, aber leider könnt ihr ja nicht richtig lesen, nur hören was die faschisten euch erzählen und genauso wie damals dem hammel hinterher rennen, nur das der hammel diesmal nen hosenanzug trägt :happy:
 
OP
G

Gelöschtes Mitglied 2801

es gibt die verfassung vom otto, alles was danach kam kann keine verfassung sein und somit ist auch das GG keine :giggle:

Wenn dies der Fall wäre, wie kann es dann sein, dass das Grundgesetz alle Aufgaben erfüllt, die auch eine Verfassung erfüllt?
Das GG gibt die Grundsätze der Wahlen,
die Gewaltenteilung,
Menschenrechte,
Bürgerrechte,
Grundlagen zu seiner Änderung durch Volkeswillen,
Staatsaufbau,
Verhältnis von Bund und Ländern,
...

An welcher Stelle erfüllt das Grundgesetz nicht die Eigenschaft und Aufgabe einer Verfassung, was ja letztlich die Definition einer Verfassung ist?
 

Eisbaerin

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Worum hat es sich bei dem Ereignis im Jahre 1990 Deiner Meinung nach gehandelt wenn nicht , wie allseits behauptet, um eine Wiedervereinigung? Jedes Rechtssystem hat eine Basis und das nennt man allgemein Verfassung oder in unseren speziellen Fall Grundgesetz. Wenn das Grundgesetz nicht die Basis unserer Rechtsordnung ist, was dann und welche Aufgabe hat das Grundgesetz?



Es soll Menschen geben die ein bestimmtes Buch Bibel nennen und trotzdem ist jedem klar das es sich um ein Buch handelt. Genauso nennen wir das Buch in dem unserer Verfassung beschrieben ist Grundgesetz und mit extrem wenig Ausnahmen ist jedem klar das es sich dabei um unsere Verfassung handelt.



Nur wenn Du zwischen GG und Verfassung unterscheidest, was methodisch falsch ist.



Ich wollte damit zum Ausdruck bringen das der Name keine Rolle spielt, entscheidend ist die Funktion die dieser Teil der Rechtsordnung erfüllt.



Daraus folgt das Du eine falsche Vorstellung davon hast was der Begriff Verfassung bedeutet.



Dann sag Du mir doch was es bedeutet wenn da steht: "Das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit wenn eine neue Verfassung in Kraft tritt" und bis heute ist keine neue Verfassung in Kraft getreten. Nach allgemeiner Logik würde ich sagen das bedeutet das Grundgesetz ist gültig.



Ich gebe die Frage mal weiter:





Der Friedensvertrag zwischen Gesamtdeutschland und den Siegermächten ist der 2+4 Vertrag.



Ich sehe dafür keinen Grund.



Meine Rede, aber warum versuchst Du es dann?



Rechtlich kann ein Türke selbstverständlich ein Deutscher werden wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt ist de Jure Deutscher. Wenn Du darauf aus bist die Menschen aufgrund von irgendwelchen Rassemerkmalen auseinanderzutreiben stellst Du dich selbst in ein höchst zweifelhaftes Licht.

ich geh mal nur auf den letzten absatz ein, nicht nur ein türke, auch kein anderer wie zb italiener oder engländer KANN KEIN deutscher werden. siehe RUStAG, falls du das dann lesen kannst :D
 

Eisbaerin

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Ehrt duch ja,aber dein erwachen wird nicht angenehm sein. Denke dann darueber nach, ob du nicht,so wir wir, auch ein anderes plaetzchen auf der welt finden solltest, in dem deine nachkommen in sicherheit sein werden.

solange diese zionistischen faschisten am werke sind, egal wo, wird es auf der ganzen welt keinen wirklich sicheren ort geben. die nwo ist ihr ziel, das schließt kein land aus :(
 
OP
G

Gelöschtes Mitglied 2801

wenn das GG eine verfassung wäre, dann wäre art. 146 nicht mehr drin, aber leider könnt ihr ja nicht richtig lesen, nur hören was die faschisten euch erzählen und genauso wie damals dem hammel hinterher rennen, nur das der hammel diesmal nen hosenanzug trägt :happy:

Hierzu kann ich dir nur empfehlen "60 Jahre Bonner Grundgesetz – eine geglückte Verfassung?" zu lesen. Dort wird eindeutig erläutert, weshalb Artikel 146 GG nicht bedeutet, dass mit der Wiedervereinigung das Grundgesetz seine Gültigkeit als Verfassung verliert, sondern, dass es die Grundlage für das Volk ist, bei entsprechendem Willen, sich eine neue zu geben.

Es ist darin sehr deutlich beschrieben, dass das Grundgesetz eine Verfassung ist
 

Eisbaerin

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Es sind due Tuerken mit deutschem Pass selber, die sich weiterhin als Tuerken sehen und nicht als Deutsche.

Sie machen ihre primaerzugehoerigkeit also selber von rassemerkmalen abhaengig.
Stellst du die tuerken mit deutschem pass nun auch in ein zweifelhaftes licht?

da ist die kleine tatsache, das land deutsch gibt es nicht, auch einen staat BRD gibt es nicht. deutscher ist nur wer nach RUStAG deutscher ist. dh. wer vorfahren hat, die vor 1913 deutsche waren ist dann auch deutscher. bei allen anderen wird es nur ANGENOMMEN. der personalausweis ist kein nachweis der staatsangehörigkeit :))
 

Eisbaerin

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Nein, da solltest du den Seiters mal fragen, warum das so nicht geht. :)

Der würde dir sagen, dass das Vertragskonvolut zur Wiedervereinigung gestrickt als Beitritt nur staatsrechtlich einwandfrei unter Beibehaltung des Rechtszustandes des Staates , dem beigetreten wird, möglich war. Daraus folgt, dass das GG GG bleiben musste. Ein Aufgriff von Regelungen ins GG hätten den Beitrittsprozess erschwert, wenn nicht sogar unmöglich bzw. angreifbar machen können.

Sind schon schlaue Burschen da tätig gewesen..im Gegensatz zu solchen Flackerscheinchen , die sich hier als Rechsdeppen und Volkmaristen outen.

:)

markierung durch mich

also doch keine verfassung :happy:

bei einem aufgriff von regelungen hätte man dann festgestellt das es nur eine teilangliederung ist, da aber die komplette wiedervereinigung nicht gewünscht ist ................. logisch oder :D
 
OP
G

Gelöschtes Mitglied 2801

markierung durch mich

also doch keine verfassung :happy:

bei einem aufgriff von regelungen hätte man dann festgestellt das es nur eine teilangliederung ist, da aber die komplette wiedervereinigung nicht gewünscht ist ................. logisch oder :D

Es geht um juristische Feinheiten in dem Beitrag, ein Schluss, das GG sei keine Verfassung ist daraus inhaltlich nicht möglich.
 

Eisbaerin

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Könnte man, aber es würde eine Haufen Geld kosten alle Gesetzestexte anzupassen, zu drucken und zu verteilen und diese Ausgabe ist eigentlich unnötig. Vielleicht kommt das ja wenn es das BGB oder STGB nur noch als EBook gibt :).

das würde man gegen art 146 verstoßen :winken:
 

Eisbaerin

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Das steht in dem Kommentar nicht drin. "Jemand" wird hier nicht einschränkend auf Deutsche angewandt sondern allgemein gehalten. Aber dieser Fehler ist dir in Anbetracht deiner als "Nicht-Deutscher BRD Passbesitzer", mangelnden Sprachkenntnis natürlich zu verzeihen.

kennste RUStAG ? :D
 

Eisbaerin

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Niemand wird duch reichsbuerger nennen.aber nenne einen tuerken mal "deutscher" vor seinen landsleuten,auch wenn er den deutschen pass hat.

Den deutschen ist es ja schon unangenehm,wenn man sue deutsche nennt. Nur "europaeer" geht.

wegen der linksgrünversifften volkszerstörer und dem faschistenpack, 70 jahre brainwash läßt grüßen.

es gibt aber noch andere, es werden mehr, jeden tag stehen zusätzlich welche auf ;)
 

conscience

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wegen der linksgrünversifften volkszerstörer und dem faschistenpack, 70 jahre brainwash läßt grüßen.

es gibt aber noch andere, es werden mehr, jeden tag stehen zusätzlich welche auf ;)

Du bist t-rollig.

Nur schlechte Deutsche verwenden Anglizismen wie brainwash.

Gute Deutsche machten das nicht.

Jemand der auch vom Geiste der deutschen Staatsbürgerschaft verdienen würde, bedient sich einer gepflegten Sprache und hält sich an die Groß- und Kleinschreibung..
 

Eisbaerin

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ja, völlig richtig, die legitimierte Mehrheit der Volksvertreter nach GG würde reichen. Aber selbst diese Simplizitäten gegen den Reichsdeppen und Anti-Typen nicht ein..

:)

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

sagt dir nix oder
 

Volkmar

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Du bist t-rollig.

Nur schlechte Deutsche verwenden Anglizismen wie brainwash.

Gute Deutsche machten das nicht.

Jemand der auch vom Geiste der deutschen Staatsbürgerschaft verdienen würde, bedient sich einer gepflegten Sprache und hält sich an die Groß- und Kleinschreibung..

Sie sollten mal mehr auf den Sinn und nicht nur auf die Schönschrift achten. Schlimm wenn es nur noch um Äußerlichkeiten geht.

wv
 
OP
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nach art 146 schon :winken:

Wie gesagt, lies das von mir angegebene Buch. Dann würdest du auch verstehen, wieso das GG eine Verfassung ist. Oder du könntest die von mir gestellte Frage bezüglich der erfüllten Eigenschaften beantworten.

Darf ich darüber hinaus anmerken, dass du deine Behauptung auf einen Artikel eines Verfassungstextes stützt, der gemäß deiner Aussagen keine Gültigkeit hat (ansonsten hättest du ja nicht mehrfach von der Gültigkeit des RUStAG gesprochen). Das setzt in Folge dein eigenes Argument automatisch außer Kraft, denn der Artikel hat ja keine Gültigkeit.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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