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Ich weiß nicht genau, wieso du den Sermon über Bürger schreibst, denn ich habe eindeutig den Staatsbürger als Rechtsinhaber geschrieben.
Das Versammlungsgesetz würde dir bei der Interpretierbarkeit wiedersprechen. Es obliegt auch niemandem (richtigerweise), im Genehmigungsprozess, die Angemessenheit einer Demonstration zu beurteilen. Dieses Recht muss, egal wie abstruß eingeräumt werden. Wer in Köln lebt, weiß ja wie viele meist schwachsinnige Demos es dort im Jahr gibt.
Das ist, mit Verlaub kein Sermon, ich habe lediglich den Begriff Bürger klargestellt - ist vielleicht einmal nachdenkenswert. Was ist denn der Unterschied zwischen Bürger und Staatsbürger? Im übrigen ist "Deutscher" selbstverständlich mit "(deutscher) Staatsbürger" oder auch Staatsangehöriger gleichzusetzen. Das Versammlungsgesetz ist dem GG nachgeordnet. Ich wage mal zu behaupten, dass Ärzte in seltensten Fällen auch Juristen sind.
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